Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Grundlagen der jüdischen Schule in Palästina
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 126 (sequence 8)
- Language
- German
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126 Oskar Epstein: mermonate nahen, müssen anderer armer Leute Kinder den Unterricht versäumen, um bei Feldarbeiten mitzuverdienen. Und von den übrigen sitzen viele müde und verdrossen beim Unterricht, sich, dem Lehrer und der übrigen Klasse zur Last, weil sie von Hunger entkräftet zur Schule kommen. Solcherlei Verhältnisse berechtigen uns, die miteinander zusammenhängenden Forderungen nach Abschaffung des Schulzwanges und nach unbeschränktem Recht auf Pflege des Geistes schon im Zusammenhang mit der Elementarschule zu behandeln. Ihre ganze Bedeutung und die Art ihrer Durchführung ergibt sich vor allem im Zusammenhang mit der Mittelschule. Ein Beispiel aus der Wirklichkeit mag die segensreiche, aber zugleich verpflichtende Bedeutung dartun, welche dem allgemeinen Rechte auf Pflege des Geistes zukommt. Vor nicht allzulanger Zeit erließ die oberste Schulbehörde von Niederösterreich eine Verordnung, die eine strengere Behandlung der ärmeren Mittelschüler empfahl, um diejenigen unter ihnen vom Studium abzuschrecken, die nicht begabter als die Reichen sind. Natürlich war man entsetzt. Ein großer Sturm wurde gegen die betreffende Behörde entfesselt und sie wurde auch gezwungen, die Verordnung im wesentlichen zurückzunehmen. Aber die dem Sturm begleitenden Erörterungen haben deutlich gezeigt, daß die betreffende Schulbehörde nur einen Grundsatz ausgesprochen hatte, der tief in der Rolle der heutigen Schule begründet ist und weder von dem Willen der Schulbehörde noch von dem des Publikums abhängig ist. Denn für die Feinde der erwähnten Verordnung besteht eine unüberwindliche Schwierigkeit in der Tatsache, daß zwischen der Pflege des Geistes und der Machtstellung des Einzelnen in der Gesellschaft ein unzerreißbarer Zusammenhang besteht, wodurch die Fragen der Geistespflege mit sozialen Machtfragen aufs engste verknüpft werden, so daß man die Schule geradezu als „ein Politikum" in diesem Sinne zu bezeichnen pflegt. Denn die Grundlage der Gemeinschaft,, welcher die bestehende Schule dienen soll, ist, wie schon gesagt, eine besondere Art von Kastengliederung, deren wichtigste soziale Funktion der Ansporn zur Arbeit ist. Dieser Kastengliederung muß naturgemäß, wie ebenfalls schon hervorgehoben wurde, auch die Schule dienen, und an dieser unbequemen Tatsache scheitern alle Versuche, der Schule und der Erziehung eine grundlegend andere Richtung zu geben. Die Feinde jener Verordnung ließen die Tatsache unangetastet, daß mit einer bestimmten Ausbildung des Geistes eine bestimmte Machtstellung in der Gesellschaft, verbunden mit einer bestimmten Berufsart, untrennbar verknüpft ist. Gerade die Kritik dieser Tatsache müssen wir in den Mittelpunkt stellen, wenn wir zu einer Schule vordringen wollen, die in Wahrheit eine Pflegestätte des Geistes äst. Leute, die das nicht tun und dennoch die Beschränkung der geistigen Ausbildung nach den Grundsätzen des Besitzes, d. h. der Macht, verdammen, muß man entgegenhalten: Den Besitzern der Macht oder deren Nachkommen kann man einen Teil dieser Macht nur mit Gewalt und unter Erschütterungen der ganzen Gesellschaft, nicht aber durch Verordnungen entreißen. Will man aber weite Kreise derjenigen, die bisher nicht die Macht besessen haben, außer ihnen zur Macht zulassen, so erreichen alle nur eine Scheinmacht, innerhalb derer nun unter ganz chaotischen Verhältnissen um die wirkliche Macht gerungen wird. Auf den betreffenden besonderen Fall angewendet, ergibt sich folgendes Bild: Auch wenn der Sohn eines Staatsrates im Sinne der heutigen Schule nicht begabt ist, wird der Staatsrat Mittel und Wege finden, ihm nicht Schuster werden zu lassen, sondern ihn irgendwie einen als vornehm geltenden Beruf ergreifen lassen. Wenn nun die Söhne von Eltern,