Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Grundlagen der jüdischen Schule in Palästina
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 125 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3101111-3101150-3101153-3104316--3181-3104356- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Grundlagen der jüdischen Schule in Palästina deren Unterrichte nicht erreichen. Die unaufhaltsam fortschreitende Umwandlung des Lehrers in einen Beamten ist eine unausweichliche Folge dieser Umstände. Ein Schrei der Entrüstung wird dem Munde so manches Zionisten entspringen, der trotz seines Zionismus doch ein entjudeter „Glaubensgenosse" geblieben ist. Die Schulpflicht, daß ist ja das, was uns von allen dunklen Zeiten unterscheidet und von aller Gegenwart, in der diese dunklen Zeiten noch herrschen! Gewiß soll nicht geleugnet werden, daß der Schulzwang zur Zeit seiner Einführung ein Fortschritt war, jetzt aber hat er die Grenzen seiner Wirkungsfähigkeit bewiesen. Durch die Verhältnisse, die im vorigen Absatz gestreift wurden, hat die Schule begreiflicherweise alles Leben und alle Selbständigkeit eingebüßt und kann jeden Tag die Dienerin irgendeiner furchtbar dunklen Macht werden, welche sie zu gebrauchen weiß. Trotzdem gibt es auch hier kein Zurück, sondern man muß versuchen, das Gute an der Einführung des Schulzwangs zu erkennen und zu behalten, das Böse aber zu überwinden. Das Böse war, wie wir schon sahen, der Zwang fürs Volk, jede Schule^ hinzunehmen, die man ihm bot. Das Gute am Schulzwang war ein wenn auch noch so beschränktes Recht auf Pflege des Geistes, indem heute z. B. der Gutsherr nicht mehr sagen kann, das Kind des Häuslers dürfe nichts lernen, weil es auf seinem Gute arbeiten müsse u. ä. Das müssen wir festhalten. So ergibt sich als Folgerung aus der früher behandelten Forderung eine neue: Wir verlangen das allgemeine und unbeschränkte Recht eines jeden Gliedes der Volksgemeinschaft auf die Pflege des Geistes! Das ist aber nicht dasselbe wie das, was man heute so zu nennen beliebt. Gewiß hat heute ein jeder das Recht, die seinen Anlagen entsprechende Schule zu besuchen. Es ist aber mit diesem Recht, wie mit unseren jüdischen Staatsbürgerrechten: es besteht nur auf dem Papier. Soll es Leben werden, dann muß die Gemeinschaft auch die materielle Grundlage für die Pflege des Geistes schaffen. Die Befreiung vom Schulgeld ist lange nicht alles. Wenn bei einem Menschen die Pflege des Geistes einen längeren Wegfall des Erwerbs nötig macht, dann muß ihm die Öffentlichkeit ebenso die Mittel für seine Lebenshaltung beistellen, wie sie sie demjenigen beistellen sollte, der aus körperlicher Unfähigkeit keinem Erwerb nachgehen kann. Es ist bezeichnend, daß die letztgenannte Pflicht, wenn auch in einem Zerrbild, doch immer noch besser erkannt wurde als die, dem Geiste zu helfen. „Rückkehr zum Judentum vor der Heimkehr ins Judenland", Herzl hat es freilich anders gemeint, aber seine Größe war es ja, daß er Größeres in sich frug, als er aussprechen konnte, und das dann zum Impuls von uns Millionen wurde, uns in unserem stumpfen Dahinbrüten die Stärke reiner Sehnsucht schuf, aus welcher der Wille zur Tat geboren wird. So haben wir die Rückkehr zum Judentum anders gefunden, als Herzl es aussprach und so — man kann die Behauptung wohl wagen — wie er sie unausgesprochen im innersten Herzen trug. Überall, wo jüdisches Leben ist, lebt in einer für Europa undenkbaren Weise das Recht auf Pflege des Geistes ohne den Schulzwang. So kehren wir mit den besprochenen Forderungen zum Judentum zurück. Aber beileibe nicht zurück im Sinne der Wiederholung. So soll denn im folgenden zu zeigen versucht werden, was wir an wahrhaft Wertvollem und zutiefst Jüdischem für die Gestaltung des Judentums gerade von Europa gelernt haben. VI. In Kinderheimen und ähnlichen Anstalten müssen hilflose Kinder für das £ssen ihre Seele verkaufen, damit die Reichen ein Spielzeug haben. Wenn die Som-