Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Erbpacht
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 33 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Erbpacht 33 Wirkens und Schaffens, mit seinem von ihm im Schweiße seines Angesichts bebauten Grund und Bodens verbinden, drängt. Andererseits aber ist die Möglichkeit eines solchen Gleichgewichtes Voraussetzung der Erbpacht, da ein Verzicht auf eigene Rechte und ein freiwilliges Beschränken von seiten des primären Eigentümers, der Gemeinschaft, nur dort gerechtfertigt ist, wo genügende Garantien in den Bestimmungen der Erbpacht gegeben sind, daß das anzustrebende und erreichte Ziel auch dauernd gesichert ist. Die Erbpacht erwies sich immer im Verlauf ihrer jahrtausendelangen Geschichte als die Form, mit deren Hilfe Kolonisationen, innere wie äußere, sich am besten durchführen ließen. Die Erbpacht von der Gemeinschaft ausgeübt ist auch die Besitzform, welche der Gemeinschaft dauernden Besitz an ihrem Boden, der ihr von Angehörigen einer anderen Nation möglicherweise streitig gemacht werden kann, am besten sichert. Auch im Palästina des zweiten Tempels und der Mischna-Zeit wie auch noch lange nachher spielte die Erbpacht eine recht bedeutende Rolle. Es sollen hier nicht ihre Zusammenhänge mit dem Jobeljahr untei sucht werden. Wie weit hier nahe Beziehungen vorliegen, wird erst nach der näheren Erforschung der Frage des Jobeljahres und der Zeit seiner Anwendung, feststellbar sein. Eine andere Wurzel der Institution der Erbpacht ist wohl in der palästinensischen Zeitpacht zu suchen. Alle drei Arten der Zeitpacht, die der Talmud kennt*), (i. Choker, Naturalpächter, dessen Pacht in der Leistung eines bestimmten Fruchtmaßes an den Verpächter bestand, 2. Ariss, auch Mekabel genannt, Halbpächter, der zur Leistung einer bestimmten Quote seines Ernteertrags verpflichtet war, 3- Ssocher, der seine Pacht in Geld entrichtete) erloschen immer mit dem Tode des Pächters. Die Nachfolger (die Kinder) des Pächters hatten nur das Recht auf die Rückzahlung eines, der Zahl der noch fehlenden Jahre entsprechenden Betrags der Pachtsumme**). Die Landwirtschaft wird wohl unter diesen Bestimmungen sehr gelitten haben. Denn auch der langfristige Pächter konnte keine Ameliorationen und größeren Kapitalinvestierungen vornehmen, da er nicht die Sicherheit hatte, daß die Früchte seines Aufwandes und seiner Mühe seinen Kindern zufallen werden. Ja noch mehr, solche Ameliorationen waren öfters auch ein direkter Raub am Vermögen der eigenen Kinder zugunsten des Verpächters. So ist zu erklären, daß mit dem eintretenden Bedürfnis nach intensiver Bewirtschaftung und Ameliorationen die Erbpacht in Palästina Eingang fand***). Die Juden traten als Erbpächter auch außerhalb Palästinas auf. So behandelt eine Stelle in der Tosseftaf) die Stellung der jüdischen Erbpächter in Syrien in bezug auf Maasser. Die Erbpacht wird im Talmud Jeruschalmi *ft) unter zwei Namen, die auch zwei verschiedene Formen derselben bezeichnen, angeführt. Der erste heißt *) Rambam, Hilchot Maasser, Perek 2 Halacha 13 und Talmud Jeruschalmi, Perek 2 Dmai. S. 25. **) Choschen Mischpat, Sim. 2, auch Tossefta Perek 9, Baba Mezzia Traktat 109. Siehe S**f U°.h di? Kontroverse von Raschba mit Rambam in Schita Mekubezet, Baba Mezzia zu 109. ) Sie wird wohl auch durch die Latifundienbildung hervorgerufen worden sein. Denn über Shn ng G-iner!olchen wird ia schon Nehemia 5 berichtet. Der Mangel an Sklaven und die cht der Latifundienbesitzer, von denen manche ihr Leben in Rom verbrachten, ein stetes sicheres Einkommen zu haben, wird zur Entwicklung der Erbpacht in Palästina beigetragen haben. -T) Tossefta — Trumot. Ende Perek 2. tt) T. Jeruschalmi Massechet Bikurim Perek 1. Mischna 2 u. 11. Heft i/2.