Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Erbpacht
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 32 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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32 Nathan ben-Nathan: den Domänen als Zeitpächter. Sie litten unter allen bekannten Unsicherheiten und Schäden der Zeitpacht. Die glänzenden Erfolge der vom Domanium vorgenommenen Vererbpachtung der Domanialpächter, die sehr geschickt und für den Erbpächter zu sehr günstigen Bedingungen durchgeführt wurde, werden von allen Schriftstellern einstimmig anerkannt. 3900 Bauern kamen als Erbpächter in den Besitz von 76 Millionen Quadratruten; der Kanon beträgt jährlich an die 1 800 000 Mark. Der Bauernstand in Mecklenburg-Schwerin hat seitdem einen glänzenden Aufstieg genommen. Dem Drängen nach der Schaffung neuer Besitzformen am Grund und Boden nachgebend, schuf die Gesetzgebung in Deutschland die Rentengutsgesetze, die einen Kompromiß zwischen der Erbpacht und dem freien Eigentum bilden Rollten, allerdings unter möglichster Annäherung an das letztere*). Zweck der Gesetzgebung war die Schaffung einer für die Durchführung der inneren Kolonisation im ganzen Reiche und die Sicherung des nationalen Besitzes in den strittigen Gebieten (Posen und Westpreußen) geeigneten Besitzform. Unter dem Druck der gemachten Erfahrungen entwickelte sich seitdem die Rentengutsgesetzgebung unter Aufnahme weiterer beschränkenden Bestimmungen, welche den Besitzformen gebundenen Eigentums eigen sind, von der Form des freien unbeschränkten Eigentums weg, mehr zu der der Erbpacht hinzu**). Die Entwicklung ist noch zu keinem Abschluß gekommen. Unter den Forderungen der Vertreter einer Agrarreform in Deutschland befinden sich einige die Rentengutsgesetzgebung in Deutschland betreffenden Punkte, welche diese Tendenz deutlich vertreten***). Aber auch in allen anderen Ländern spielt die Erbpacht eine immer größere Rolle, so in Italien besonders bei den landwirtschaftlichen Arbeitergenossenschaften!), in England bei der Durchführung einer großzügigen inneren Kolonisation, die den Zweck hat, England seinen vernichteten Bauernstand wieder zu geben ff). Wenn wir das Gesagte über das Wesen und die Geschichte der Erbpacht während der Jahrtausende ihres Bestehens zusammenfassen, können wir folgendes feststellen. Die Erbpachtformen der verschiedenen Zeiten bildeten trotz ihrer großen Abweichungen voneinander eine Einheit, sind Variationen eines in sich bestimmten, seine eigene innere Gesetzmäßigkeit innehabenden Wesens, sind Sprößlinge einer Wurzel, die nur im Laufe ihrer Entwicklung manche Umbildung erfahren haben. Die Erbpacht ist die Form des gebundenen Eigentums und ist als Synthese der entgegengesetzten Interessen auf einem Gleichgewicht der Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten der Vertragsseiten aufgebaut. Dieses Gleichgewicht wird nicht durch ein tatsächliches politisches oder wirtschaftliches Gleichgewicht der sich gegenüberstehenden Vertragsseiten bedingt, sondern durch die Psychologie des Menschen als Schaffenden, der auf die Dauerhaftigkeit, ja Ewigkeit der Bande, die ihn mit der Stätte seines *) In der zionistischen Literatur wird das Rentengut als eine Erbpachtform betrachtet; so auch Sternberg im vorigen Heft des „Juden". Das ist grundfalsch. Auf die grundsätzsätzliche Wesenverschiedenheit dieser beiden Institutionen gehe ich demnächst in einem besonderen Aufsatze ein. **) Artikel „Rentengut" im Handwört. d. Staatswiss. ***) Gayl, Landflucht, Landnot und innere Kolonisation. Jahrbuch der Bodenreform. 1913. f) Preyer, Die Arbeits- und Pachtgenossenschaften Italiens. 1913. ff) Oettinger, Die Vorteile der Erbpacht, bringt nähere Angaben der Literatur darüber.