Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Erbpacht
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 27 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Erbpacht 27 den Erbpachtformen*), ebenso wie die im Anfang des Mittelalters auftauchende Weinleihe die erste Form der sich neu entwickelnden Erbpacht des Mittelalters war**). Die nächste Ursache der Entwicklung der Erbpachtform in Ägypten war die innere Kolonisation der Provinz Fajum, welche von den Ptolomäern mit dem doppelten Ziele vorgenommen wurde, 1. die wüst daliegende Provinz der Kultur zuzuführen und 2. den mittellosen Kleruchen, den Angehörigen des Heeres, in den Friedenszeiten eine Ansiedlungsmöglichkeit zu gewähren. Die Mittellosigkeit der Kleruchen einerseits, die Notwendigkeit, ihnen feste Besitzrechte an dem von ihnen kolonisierten Boden zu gewähren andererseits, wie auch das unumstößliche Prinzip des staatlichen Obereigentums am Grund und Boden schufen die ägyptische Emphyteuse, die erste geschichtlich feststellbare Erbpacht, die alle später zu behandelnden Charakterzüge der Erbpacht aufweist. Auch in Kleinasien, Griechenland und allen Ländern der hellenischen Kultur finden wir die Erbpacht verbreitet. Sie entstand meistens auf Rottland, welches der Kultur zugeführt werden sollte. Die Ursachen ihrer Entstehung gleichen denjenigen, die die ägyptische Erbpacht ins Leben gerufen haben. Juristische Personen, Staat, Gemeinde und religiöse Korporationen, die im Besitze von unbebautem Land waren, vergaben es in Erbpacht, da sie ihr Eigentum an Land nicht aufgeben durften oder wollten. Als Erbpächter traten meistens landlose oder landarme Bürger auf. Der Obereigentümer genoß dauernde Einkünfte, dem Erbpächter war der ihm gewährte sichere Besitz am Grund und Boden Ansporn, die größtmöglichen Anstrengungen in dessen Kultivierung nicht zu scheuen. Lag es den religiösen Stiftungen bei den von ihnen vorgenommenen Vererbpachtungen mehr an den sicheren, mühelosen und dauernden Einkünften, so kam es den Gemeinden Griechenlands und Kleinasiens vor allem darauf an, ihre landlosen Bürger zu kolonisieren oder ihren landarmen Bauern Arrondierung ihres Besitzes zu ermöglichen. Deshalb beschränkten oft die Gemeinden das Recht, Erbpächter zu werden, auf ihre Mitbürger; der Fremde war von der Erbpacht ausgeschlossen. In Übereinstimmung mit dem von den Gemeinden angestrebten Ziel war der Gemeindeerbpächter Kleinpächter, während der römische Staat, dem es in späteren Zeiten vor allem an der Kolonisation der ihm zugefallenen ungeheueren öden Flächen lag, die Großerbpacht bevorzugte***). Wie in Ägypten, so erwies sich auch die Erbpacht in Griechenland und in Kleinasien geeignet, die Verbreitung höherer landwirtschaftlichen Kulturen zu ermöglichen, deren Voraussetzungen größere Kapitalaufwendungen, spezielle Kenntnisse, große Sorgfalt und intensive Arbeit seitens des Landwirtes waren. Rom erbte die Emphyteuse vom Hellenismus. Es wäre müßig, sich die Frage nach dem genauen geographischen Weg der Erbpacht vorzulegen. Haben auch die Völker die Emphyteuse von einander übernommen, so war es doch keine einfache Entlehnung schon fertiger Formen. Gleiche Zustände und Ziele riefen die gleichen Institutionen ins Leben. Das Wissen um schon Vorhandenes, Ahnliches in anderen Ländern und bei anderen Völkern erleichterte die Neuschöpfung, wenn das Leben nach Lösung gleichartiger Probleme gebieterisch verlangte. *) Max Weber, Artikel „Agrargeschichte" im Handwörterbuch der Staatswissenschaften* Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben. ) Rostowzew, Zur Geschichte des römischen Colonats. 1908.