Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Über die Grundlagen eines jüdischen Gemeinwesens
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 23 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Über' die Grundlagen eines jüdischen Gemeinwesens 23 staltung des kulturellen und religiösen Lebens und in bezug auf soziale Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit gefordert. Nur ein solches, unmittelbares Mitschaffen des Volkes am Aufbau der Gemeinschaft — niemals aber seine mittelbare, zur Mechanisierung führende Beteiligung durch gewählte Vertreter in Nationalversammlungen — gibt uns die Gewähr, daß der Bau der jüdischen Volksgemeinschaft nicht von oben nach unten, sondern organisch von unten nach oben gebaut wird. Man hat gemeint, daß die Menschen, die Europa mit seinen Schöpfungen der großen Städte erlebt haben, die Schönheit der Großrhythmischkeit der Massen in dem aus kleinen individuellen Gemeinschaftseinheiten bestehenden Föderativstaat entbehren müßten. Dies ist aber nicht der Fall. Es gibt auch hier Aufgaben, in denen die Großzügigkeit und das Gewaltige der Massen zum Ausdruck kommen kann; nur fallen diese Aufgaben nicht in das Bereich der Siedlung, sondern in das der Staatszentrale als dem Organ der Masse und der objektiven Werte: der Hafen, der Hauptbahnhof, das Zollhaus, das Elektrizitätswerk usw. werden Aufgaben zur Gliederung von Massen bieten; die herrliche Sachlichkeit moderner riesiger Eisenkonstruktionen werden wir nicht zu entbehren haben. Aber im Bau der Häuser der Siedlung, in denen nicht allgemeine Zweckmäßigkeit und Objektivität, wie z. B. in einem Bahnhof oder in einem Wasserwerk vorherrschend sind, sondern seelische Werte, wie in einem Wohnhaus oder einem Schulhaus oder dem Rathaus werden wir auf die Bewältigung von Massen und auf die Schönheit höchster Sachlichkeit zugunsten einer dem Gemeinschaftsgeist der Siedlung gemäßen individuellen Gestaltung verzichten. Aus dieser Zweiteilung geht noch einmal klar der Wesensunterschied zwischen dem Bereich des großen Föderativstaates und dem Bereich der einzelnen kleinen Gemeinden hervor: dort Masse, Objektivität, Sachlichkeit, Zweck, hier Verbundenheit im Geistigen und Räumlichen, Bereich der Seele und aller subjektiven Werte. Die Institutionen, mittels deren die hier dargelegten Gesetze und Kulturaufgaben als Gemeingut aller in den Geist der Siedlung eingehen, sind die Schulen, die Volkshochschulen und der Tempel. Die Schulen und Hochschulen sind auf völlig anderer Grundlage aufgebaut als die heutigen Staatsschulen, die im Gehirn der Jugend viel Wissen anhäufen, aber das Leben selbst, den Willen und das Handeln des jungen Menschen nicht im geringsten beeinflussen. Die Schulen können ihre Aufgaben in der Siedlung nur erfüllen, wenn die Jugend selbst wieder in Gemeinschaften lebt, die dem Bilde der großen Gemeinschaft gleichen, wenn das Lernen mit dem Leben verbunden wird, indem in der Schul- oder Hochschulgemeinschaft die gleichen Gesetze und Ideale gelten wie in der Siedlung. Unserer organischen Auffassung des Staates gemäß, wird erst dann ein alle Lebenserscheinungen d. h. auch die seelischen umfassender jüdischer Zentralstaat entstehen können, wenn es einen jüdischen Geist, einen gemeinsamen göttlichen Maßstab von Gut und Böse geben wird, der alle Menschen des großen Staates beseelt. Das Verlangen nach staatlicher Macht, ein Produkt der Assimilation, darf uns nicht dazu führen, die geistigen Gegensätze, die heute in der Judenheit bestehen, zu übersehen und sie auf Kosten des Geistes und der Seele *n einen großen Zentralstaat zu vereinigen. Wenn z. B. der Gerechte mit dem Ungerechten dort ebenso wahllos miteinander leben wird, wie in Europa, werden sich die Kräfte des Gerechten ebenso im einsamen Kampf mit den anderen erschöpfen, anstatt mit den Gleichgesinnten eine auf Gerechtigkeit beruhende