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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 1-2 · p. 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
4 (1919-1920)
Issue
Heft 1-2
Article
Über die Grundlagen eines jüdischen Gemeinwesens
Date
1919-01-01
Page
22 (sequence 12)
Language
German
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22 Siegfried Lehmann: folgung der Gesetze und des Rechtsspruches zu erlangen, als die der geistigen Autorität und der öffentlichen Meinung. Symptome dieses Geistes sind heute schon (oder heute noch) in den jüdischen Kolonien Palästinas wahrzunehmen, wo das Mischpat Schalom, ein Friedensgericht, von den Juden, die gegeneinander eine Klage haben, als maßgebliche Autorität anerkannt wird, ohne daß hinter ihm eine erzwingende Macht stände. Wir übersehen hierbei nicht, daß die Übel, die diese Verfassung mit sich bringen wird, nicht gering einzuschätzen sind. Ohne Zweifel werden sich Leute finden, die den Zustand der Gewaltlosigkeit für ihre Zwecke ausnutzen und ihre Verpflichtungen, z. B. bei der Zahlung des festgesetzten Beitrages für öffentliche Einrichtungen oder bei Innehaltung gewisser Arbeitsstunden für die Angestellten nicht erfüllen werden. Dennoch scheinen uns die Übel, die aus einem, von einer Polizeimacht ausgeübten Zwang entstehen, entschieden größer. Der freie Entschluß, auf Grund dessen der Einzelne kraft seines Gerechtigkeitsempfindens oder seines Solidaritätsgefühls oder aus Achtung vor der öffentlichen Meinung sich selbst zur Befolgung der sozialen Gesetze zwingt, würde durch Ausübung polizeilichen Zwanges unwirksam gemacht werden. Die gerechte Tat, die nur dann den hohen Namen -gerecht führen darf, wenn sie freier innerer Entscheidung entstammt, würde, wenn erzwungen, entseelt und mechanisch ausgeübt werden. Wir zweifeln an der Möglichkeit, die einmal mechanisch gewordene Tat zu durchseelen, da, wie schon oben gesagt wurde, das Organ unseres freien sittlichen Entschlusses ebenso wie unsere übrigen Organe mit jedem Tag, wo wir es nicht gebrauchen, mehr an Kraft verliert und verkümmert. Zusammenfassend möchten wir sagen: eine Polizeiinstitution könnte zwar die kleine Minderheit asozial gesinnter Menschen zum sozialen Handeln zwingen, würde aber die Seele der großen Mehrheit für immer schädigen. Macht die Menschen frei von dem Gängelbande des „Staates", der bisher nur aus Machtgelüsten sich in die innersten Beziehungen von Mensch zu Mensch gedrängt hat, gebt dem vom Staate seiner Menschlichkeit Beraubten die Freiheit zurück, und die in allen Menschen lebenden gemeinschaftsbildenden Kräfte werden sich ohne jede Staatsgewalt die eigne, gerechte Gemeinschaft schaffen. Im Gegensatz zu dem heutigen europäischen Zentralstaat tritt im neuen Lande der aus kleinen selbständigen Gemeinschaften (Siedelungen oder Staaten) bestehende Föderativstaat. Die Wahrung der allen Siedlungen gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen übernimmt die Staatsregierung, d.h. die Zentrale des Föderativstaates. Diese regelt den Verkehr der Siedlungen untereinander und Kraftanlagen usw., kurz, die Zentrale des Föderativstaates hat die Regelung derjenigen Gebiete unter sich, die außerhalb des Seelischen liegen. Die Trennung von Seele und „Staat" (im alten Sinne gebraucht) ist eine unserer wichtigsten Forderungen. Das System des heutigen Zentralstaates, der diese Trennung nicht kennt, muß heute noch, wo es einen einheitlichen, alle Menschen des großen Staates umfassenden Geist nicht gibt, zur gewaltsamen Uniformierung der Seelen und damit zur Ausschaltung der wirklichen lebendigen Seele führen. Das europäische Zentralsystem muß seelische Funktionen (wie z. B. die des Richters) in die Hand von „Staatsbeamten*' legen, die ja nicht mehr als freie sittliche Menschen ihren Beruf erfüllen, sondern als seelenlose Bürokraten den menschlichsten Beruf entheiligen. Es wird daher völlige Selbständigkeit jeder Siedlung in bezug auf die Ge-

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