Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 4 (1919-1920)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Unsere nationalen Forderungen und die Friedenskonferenz
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2 Theodor Behr: der letzten Formulierung der Forderungen deutlich zutage tritt und zum mindesten für die „jüdische" Fordernug verhängnisvoll wird. Es wird sich noch erweisen, ob nicht auch die Verwirklichung unserer palästinischen Forderung noch darunter leidet, daß wir ihr die theoretische Begründung und die praktischen Möglichkeiten entzogen haben, die in der Verknüpfung der beiden Forderungen gegeben sind. Denn die beiden Forderungen gehören untrennbar zusammen. Der Zionismus verlangt nicht Palästina als Selbstzweck, er verlangt es, weil er die Verwirklichung des jüdischen Volkes will und weil das Volk das Land — in diesem Falle Palästina und nur Palästina — nötig hat, um wirklich ein Volk sein und seine Funktionen ausüben zu können. Dann aber ist auch nötig, daß es der Judenheit, die ein Volk zu sein verlangt und die deshalb und nur deshalb Palästina nötig hat, möglich gemacht ist, ihren Volkswillen und ihre — wenn auch eingeschränkte — Volkseigenschaft überall und jederzeit zum Ausdruck bringen zu können. Die Möglichkeit des nationalen Lebens im Golus zum Zwecke der Vollendung unserer nationalen Struktur durch das jüdische Palästina ist untrennbar zusammengehörig mit der „reinen" Palästinaforderung,, beide Forderungen sind ineinander verankert und bedingen sich gegenseitig. Das ist bisher bei uns nicht deutlich herausgekommen, und in Paris hat man es anders dargestellt, hat man die Einheit der Forderung zerrissen und zwei daraus gemacht; zumindest die eine, die man in Paris die „jüdische" nennt, hat darunter gelitten, und darum tragen wir selbst Schuld daran, wenn die Forderung nach nationalen Rechten der Diaspora keine allzu gute Aussicht hat, in Paris durchgesetzt zu werden. Sehr große Verantwortung aber liegt auch bei den Mächten, die in Paris zusammengekommen sind, um, wie sie sagen, eine auf Gerechtigkeit gegründete Weltordnung zu stabilisieren. Es tritt ja immer klarer zutage, daß die großen Gesichtspunkte, die für die Verhandlungen in Paris bestimmend sein sollten, im Laufe dieser Verhandlungen zum guten Teil abhanden gekommen sind. Immerhin, gewisse Errungenschaften haben sich durchgesetzt, gelten heute schon als endlich erworbenes Allgemeingut der Menschheit, sind von dieser Konferenz an in den Gesetzen der Welt verankert. Dazu gehört das Selbstbestimmungsrecht der Völker, gehört der Schutz der nationalen Minderheiten. Was ist unter diesem Gesichtspunkt einfacher, klarer, selbstverständlicher als das Recht der Juden auf nationalen Minderheitsschutz in den Ländern ihrer Massensiedlung? Das jüdische Volk in Polen, in Rußland, in Litauen, in Galizien, in der Bukowina, in der Ukraine verlangt es. Wo immer eine nationale Versammlung der Juden in diesen Jahren zusammengetreten ist, innerhalb der in Frage kommenden Länder und überall da, wo sich die aus diesen Ländern vertriebenen und verjagten Juden außerhalb zusammengefunden haben, war die Forderung nach nationalen Garantien das Alpha und Omega der Beratungen. Es gibt keine Möglichkeit, an dem eindeutigen Willen des Volkes zu zweifeln. Es gibt aber auch keine Schwierigkeit, die der Sicherung der nationalen Minderheitsrechte der Juden in der Diaspora entgegensteht. Keine Grenze muß deshalb anders gezogen werden, keine strategischen und keine handels- und verkehrspolitischen Bedenken verbieten sie. Die nationalen Rechte, die die Juden verlangen, lassen sich durchführen in jedem Staate. Eigene Schule unter Aufsicht des Staates, Respektierung ihrer Sprache überall da, wo die Dichte ihrer Siedlung diese Forderung zu einer solchen des allgemeinen Wohls macht, garan-