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Der Jude · 1918-01-01 · Heft 12 · p. 568

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
3 (1918-1919)
Issue
Heft 12
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1918-01-01
Page
568 (sequence 4)
Language
German
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568 Samuel Rappaport: Wissensgrade, alles neu gebunden, mitunter sogar in Prachtband mit dem Namen des Schwiegersohnes auf den Einbanddeckeln in Gold geprägt. Es gibt keinen größeren Stolz und kein tiefer empfundenes Glück für solche Schwiegereltern, als solch ein „chuschiw (chaschob wertvoll) Kind" zum „Eidim" (Eidam) gewonnen zu haben, einen Eidam, der in wahrer Frömmigkeit Gott dient und dank ihrer Förderung die Möglichkeit hat, frei von jeglicher materiellen Sorge „jojmom wulajluh" (jomam walajlah Tag und Nacht) ungestört Thorah zu „lernen". Freilich kommt auch mitunter so ein gelehrter Eidam dem glücklichen Schwiegervater sehr teuer zu stehen. Abgesehen von der hohen Mitgift, die oft sein materielles Können übersteigt, die er aber auf Verlangen der Eltern des Bräutigams unter nicht geringen Opfern und Mühen aufzubringen sich genötigt sieht, muß er mitunter später, bei den wechselvollen wirtschaftlichen Verhältnissen der Ostjuden, unter sehr schweren Bedingungen in kummervollen Tagen und Nächten in rastloser Arbeit auch für die Erhaltung des kestessenden Paares und des sich gewöhnlich bald einstellenden Zuwachses Sorge tragen. Die Lasten jedoch, mögen sie noch so schwer und sorgenreich sein, werden in der Regel gern getragen. „Meine Sonim (Feinde) — sagt der Ostjude in ähnlichen Fällen — sollen keine Wäsche haben, dann werden sie sich die Sorge um sie und das Waschgeld ersparen." Die Freude an dem in glücklicher Eintracht im Hause lebenden Ehepaare und der Stolz auf den gelehrten und gottesfürchtigen Eidam wiegen jede mühevolle Arbeit und schwere Sorge reichlich auf. „Kinder kann man sich nicht wählen — heißt es im Osten —, man muß sie nehmen, wie sie Gott einem gibt, aber Schwiegersöhne bzw. Schwiegertöchter kann man sich wählen, und glücklich derjenige, der Sinn und Verständnis hat, die richtige Wahl zu treffen." Während der Dauer des „Kestessens" bleibt der Schwiegersohn zumeist in der Nähe seines Schwiegervaters. In der Synagoge erhält er neben ihm seinen Betplatz. Er begleitet ihn oft bei verschiedenen, vornehmlich gesellschaftlichoffiziellen Ausgängen und mitunter sogar auch auf Reisen. Ist der Schwiegervater ein Chassid, dann fährt der Schwiegersohn mit ihm zu seinem Zaddik. Oft sieht es aber der Vater des Schwiegersohnes sehr ungern, wenn sein Kind zum Zaddik seines Schwiegervaters fährt, insofern er selber Anhänger eines anderen Zaddik ist, wodurch es sogar mitunter zu kleinen Verstimmungen zwischen den beiden Vätern kommt. In der Regel bekommt aber der Schwiegersohn diesbezüglich im Laufe der Zeit freie Wahl und fährt dann, wenn sein Vater es wünscht, wieder zu seinem früheren Zaddik. Damit die Mitgift des jungen Paares vorläufig nicht ohne Nutzen bleibe, wird sie oft unter Zustimmung beider Eltern des Ehepaars vom Vater, der das Paar auf „Kest" bei sich behält, behoben und durch ihn in der Weise verwaltet, daß er bei Abschluß eigener leicht liquidierbarer Geschäfte den Schwiegersohn zu deren stillem Teilnehmer macht. Der auf den Schwiegersohn entfallende Nutzanteil wird ihm gutgeschriebn. Ein etwaiger Verlust hingegen wird in der Regel ihm nicht zur Last gelegt, da der Schwiegervater stillschweigend ein etwaiges Verlustrisiko ausschließlich auf sich zu nehmen sich moralisch gehalten fühlt, zumal der Schwiegersohn in den meisten Fällen dem Wesen und dem Lauf dieser Geschäfte persönlich sehr fern steht und er, der Schwiegervater, sie auf eigene Verantwortung abschließt. Andrerseits gehören aber Fälle, wo bei derlei Geschäften namhafte Verluste herauskommen,

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