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Der Jude · 1918-01-01 · Heft 12 · p. 567

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Journal
Der Jude
Volume
3 (1918-1919)
Issue
Heft 12
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1918-01-01
Page
567 (sequence 3)
Language
German
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 567 Familie beschaffen werde. Für die Jahre des Kestessens tragen schon die Eltern Sorge, und für die übrige Zeit, insofern keine ewige Kest versprochen worden ist, überläßt man die Sorge dem lieben „Ribbono schel ojlom" (Herr des Alls), der alle lebenden Wesen „vom Reem*) bis zur winzigen Insektenbrut** nährt: er würde gewiß auch diesem Ehepaar sein tägliches Brot bescheren. Der junge Mann ist zur Zeit, in der er in die Ehe tritt, kaum erst der Kindheit entwachsen und geht oft unmittelbar von der Schulbank zur „Chuppeh". Die ernsten Fragen des Alltags, der schwere Daseinskampf sind ihm noch ganz unbekannt und ebenso ermangelt es ihm an Wissen und Routine auf dem Gebiete des selbständigen Erwerbens. Sorgenbar wie im Hause der Eltern zieht er, gewissermaßen in Fortsetzung seiner Kindheit, in das Haus seiner Schwiegereltern, wo er, oft nach wolkenlos heiteren Jahren, zum Manne reift, bis ihn an dem Tage, wo er das Haus mit seiner Familie verläßt, die Stimme einer derben Wirklichkeit aus seinem Schlummer weckt und ihn bislang unbekannte Lasten auf eigenem Rücken tragen und für die Seinigen selber sorgen heißt. Der Ostjude betrachtet es aber als seine heilige Pflicht, seine Kinder so früh wie möglich in die Ehe zu bringen. Vom Mädchen gar nicht zu reden, aber auch ein („chussen bucher": Heiratskanditat) dessen Kinn schon einen Anflug von Bart (ch'timat sakein) aufweist und der noch unvermählt im Hause seiner Eltern sitzt, läuft Gefahr, als ,,alter Bachur" nicht nur Schmerz für Vater und Mutter, sondern auch Zielscheibe spöttischer Anzüglichkeiten in der Gemeinde und besonders im „Bet-hamidrasch" oder „Stübl" zu werden, wo er, der Junggeselle ohne „Talis", als nicht vollwertig gilt. Ein solcher über das jugendliche Alter hinausgekommener Bachur gilt auch für einen besseren Vater einer heiratsfähigen Tochter als in gewisser Beziehung zurückgesetzte Marke, da er doch, wenn es mit rechten Dingen zuginge, schon längst verheiratet sein müßte. Gerade die reine, noch nicht ganz ausgereifte Jugend sucht der Ostjude zum Gefährten für sein Kind. Erst in seinem Hause soll die moralische wie physische Persönlichkeit seines jungen Schwiegersohns an der Seite der Gattin zur Entwicklung gelangen. In ihrem Hause wollen die Eltern die ungetrübte Entfaltung und das harmonische Ineinandergehen des jungen Ehepaares fördern und leiten bis zu der Zeit, wo es sich selbst überlassen wird. In sehr vielen Fällen bekommt der junge Ehemann erst im Hause seiner Schwiegereltern Gelegenheit, sein talmudisches Wissen zu erweitern und zu ergänzen. Es ist dies ein tief religiös-sittliches Moment, das hier fast ausnahmslos die Einrichtung der frühen Eheschließungen bedingt und in deren natürlicher Konsequenz das „Kestessen" notwendig erscheinen läßt. Ist die Hochzeit vorüber, zieht das junge Paar unmittelbar in das Haus der Schwiegereltern „auf Kest". Vorläufig denkt kein Mensch noch an einen zukünftigen Erwerb des jungen Ehemannes, da der Schwiegervater, wie schon erwähnt, den ganzen Bedarf des jungen Ehepaares wie dessen künftigen Nachwuchses für die ganze, Dauer des Kestessens ohne Einschränkung auf sich nimmt. Für das kestessende Paar wird, unmittelbar an die Wohnung der Schwiegereltern anschließend, ein Schlafraum eingerichtet. Die übrigen Räumlichkeiten werden gemeinsam benutzt. Der Schwiegersohn erhält gewöhnlich vom Schwiegervater zum Geschenk, außer anderen, profanen Dingen, auch Bücher rituellen und gelehrten Inhalts wie Gebetbücher, Bibel, Talmud, Schulchan Aruch usw., je nach seinem * In der Bibel oft erwähnte mächtige Antilopenart.

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