Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die Bedeutung der Erbpacht für den Neuaufbau Palästinas
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 563 (sequence 9)
- Language
- German
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Die Bedeutung der Erbpacht für den Neuaufbau Palästinas 563 intensiveren Betriebs verwendet werden. Von der Erbpacht wird man deshalb da zweckmäßigen Gebrauch machen können, wo die Begründung neuer landwirtschaftlicher Niederlassungen*) in Frage steht und aus wirtschaftstechnischen oder sozialen Erwägungen gerade auch auf die Heranziehung minder bemittelter Leute**) abgehoben wird; ganz besonders auch da, wo mit dieser Begründung gleichzeitig die Nebenabsicht der Anbahnung intensiverer Kultur**) auf seither extensiv bewirtschafteten**) Flächen sich verbindet. Deshalb ist schon im vorigen Jahrhundert bei Zerschlagung von Domänengütern zu Besiedelungszwecken die Vererbpachtung vielfach mit guten Gründen zur Anwendung gelangt, haben gewichtige Stimmen für diese Besitzesform bei der Wiederaufnahme der inneren Kolonisation (in den dünn bevölkerten Latifundienbezirken des preußischen Nordens und Nordostens) sich ausgesprochen, hat man bei der Neubegründung von Bauernstellen in Mecklenburg im Bereich des Dominiums tatsächlich für die Erbpacht als ausschließliche Besitzesform sich entschlossen und bei der Besiedelung der durch Trockenlegung der Zuidersee gewonnenen Polders ebenfalls diesen Weg betreten.u Die gesperrten Sätze treffen Wort für Wort für unsere palästinensischen Verhältnisse zu. Für uns handelt es sich darum, die Einwandererbasis zu verbreitern und so auch minder Bemittelten die Ansiedelung zu erleichtern. Neue landwirtschaftliche Niederlassungen sollen begründet werden; die arabische dreitausend Jahr alte Wirtschaftsweise soll in Anpassung an orientalische Verhältnisse weiter entwickelt, die Landwirtschaft möglichst intensiviert werden. Für unser Werk sind aber die Menschen heranzubilden, da, wie wir ja alle wissen, die meisten mit den palästinensischen Verhältnissen nicht vertraut sind. Es sind im allgemeinen Stadtmenschen, nicht verwachsen mit der Scholle, auf der sie leben; die überwiegende Mehrzahl steht der Landwirtschaft fern, wohnt in Häusern, an die sie nur äußere Beziehungen ketten. Kein Wunder, daß so viele von ihnen in dem Boden nur ein Objekt gleich anderen Handelsobjekten erblicken, an dem man möglichst viel verdienen will. Auch in Palästina ist ja leider der Bodenwucher bei der Vermietung von Wohnungen, wie die Vorgänge in Tel-Awiw gezeigt haben, nicht unbekannt. Es wäre daher äußerst gefährlich, unseren Kolonisten das Land als unumschränktes Eigentum zu übergeben; die Folgen könnten unabsehbar sein; auch hier treffen die Ausführungen Buchenbergers für unsere palästinensischen Verhältnisse zu: „Aus ähnlichen Gründen kann die Erbpacht auch da empfehlenswert sein, wo es sich um die Umwandlung von seither eigentumslosen Landelementen — Zeitpächter, Teilbauer — in Bauern mit besserem Besitzrecht handelt, der Grad der wirtschaftlichen Reife dieser Elemente die sofortige Gewährung des vollen, unbeschränkten Eigentums wenig ratsam erscheinen läßt, odier wo etwa gar erst aus Elementen verschiedenster Art (ländliche Tagelöhner, industrielle Arbeiter usw.) ein verlorengegangener Bauernstand neu zu formen ist." Daher erscheint uns Palästina für die Einführung der Erbpacht und des Erbbaurechts geradezu prädestiniert zu sein, zumal eine Reihe von Voraussetzungen gegeben ist, wie kaum in einem anderen Lande. Für die Einführung *) Bereits dort gesperrt. **) Von mir gesperrt.