Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die Bedeutung der Erbpacht für den Neuaufbau Palästinas
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 562 (sequence 8)
- Language
- German
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562 Fritz Sternberg: Palästina wohl fruchtbar ist, daß er aber durch extensive arabische Wirtschaftsart durch Jahrtausende entkräftet und ausgebeutet wurde, ohne durch Kräftezufuhr ertragsfähiger gemacht zu werden. Soll der Boden Palästinas eine dichtere Bevölkerung als bis jetzt ernähren können, so müssen wir zu intensiven europäischen Arbeitsmethoden übergehen, um europäische Erträge zu erzielen. Dazu ist eine mehrjährige Vorbereitungsperiode notwendig, und jeder palästinensische Betrieb muß während dieses Übergangsstadiums Zuschüsse erhalten, um die unvermeidlichen Betriebsdefizite zu decken." Erst nach einigen Jahren ist also der palästinensische Boden so weit, daß er privatwirtschaftlich rentabel ist. Es dürfte danach einleuchtend sein, daß bei einem Kolonisationswerk, bei dem in dem ersten Jajhre nach der Besitzergreifung die Überschüsse fast gleich Null sind, Einzelne kaum zu größeren Erwerbungen schreiten, sondern diese Organisationen überlassen werden. Was von den Kolonien im allgemeinen, gilt von den Getreidekolonien noch in ganz verstärktem Maße. Jacob Oettinger, der die jüdischen Kolonien der ganzen Welt auf das beste kennt, setzt in seinem Buche auseinander, welche Kapitalien für die einzelnen Kolonisationstypen erforderlich sind, und wie sich ungefähr ihre Rentabilität stellen wird. In diesem Punkte schneidet der Typus der reinen Getreidekolonie am ungünstigsten ab. Zusammenfassend können wir wohl bemerken, daß aus den oben angeführten Gründen auch in absehbarer Zeit arabisches Land kaum jemals anders als durch jüdische Organisationen angekauft werden wird. Der deduktive Beweis, den wir hier zu führen versuchten, wird durch die Geschichte des jüdischen Kolonisationswerkes nur bestätigt. Bis auf ganz vereinzelte Ausnahmen ist der gesamte jüdische Kolonisationsbesitz in großen Komplexen durch jüdische Organisationen angekauft worden. Diese Tatsache, an der sich nach dem Kriege kaum etwas ändern wird, ist für die Einführung der Erbpacht natürlich außerordentlich günstig. Das Land, das zunächst privatwirtschaftlich nicht rentiert und somit von Organisationen bewirtschaftet und zum großen Teil erst erschlossen werden muß, ist ohne große Schwierigkeiten von den Schäden des Privateigentums zu bewahren. Es fehlen die starken Hemmungen, die das Institut beispielsweis ein Europa mit seinen jahrhundertealten, von den Vätern auf die Söhne vererbten Siedlungsweise zu überwinden hat; es fehlen aber andererseits auch die Hemmungen, die wenigstens für die ersten Jahre eine von Anfang an privatwirtschaftliche Kolonisation im Gefolge hat. Wir erwarten daher von den Organisationen, die nach dem Kriege ihre Tätigkeit in verstärktem Maße aufnehmen werden, daß sie den Ideen des Nationalfonds folgend das Land einem Kolonisten nur in Erbpacht bezw. als Rentnergut geben, sie würden damit im Einklang handeln mit allen neueren kolonistischen Bestrebungen. Denn wann wendet man die Erbpacht an? Wir lassen hier Buchenberger sprechen, nach dessen 1892 erschienenem Werke über Agrarwesen und Agrarpolitik die deutsche Literatur nichts Gleichwertiges mehr hervorgebracht hat: „Die Erbpacht hat mit der Zeitpacht (und dem später zu besprechenden Teilbau) g emeinsam, daß die Eingehung eines solchen Vertragsverhältnisses geringere Kapitalmittel voraussetzt, als beim eigentümlichen Landerwerb; es kann also auch unbemittelteren Elementen dieser letztere eher zugänglich gemacht oder — bei vorhandenem Kapitalbesitz — dieser auf Einrichtung eines um so