Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Organische Willensbildung im öffentlichen Leben
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 554 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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Felix Weltsch: Organische Willensbildung im öffentlichen Leben und Beschlüsse zu entsenden. Auf diese Weise wird versucht, das Prinzip des Verzichtes auf das Mindergewertete praktisch zu machen. Es muß nun ein jeder aus seinen zahlreichen politischen, Richtungen und Interessen die fünf für ihn wesentlichsten heraussuchen, auf die übrigen also verzichten, und diese fünf wichtigsten in Einzelgruppen, denen er entweder beitritt oder die er selbst zu gründen versucht, lebendig machen. Er kann natürlich auch mit allen seinen fünf „Stimmen" nur einer Einzelgruppe deren Betonung ihm besonders wichtig ist, beitreten. Kurz, indem ihm die Möglichkeit gegeben wird, mit seinen fünf Stimmen nach seinem Gutdünken zu schalten, ist er nicht genötigt, seine ganze politische Berechtigung in einem Akt auszugeben, sondern er kann sie nach eigenem Ermessen geteilt, verschieden abgestuft oder im ganzen einsetzen. Ich konnte hier meinen Vorschlag nur fragmentarisch und mit ganz rohen Strichen andeuten und muß daher ausdrücklich auf die zitierte Publikation hinweisen. Dort ist das Nähere über die Beziehung der übergeordneten Gruppen zueinander, über den Gang der Beschlußfassung, über die Begründung der Gruppen, Entsendung der Delegierten u. a. enthalten. Dort wird auch gezeigt, wie in diesem System die hier angeführten Erfordernisse einer organischen Willensbildung eingehalten werden; ebenso findet sich dort eine Auseinandersetzung mit den naheliegendsten Bedenken. Der Zweck dieses Aufsatzes aber ist, die Frage aufzuwerfen, ob sich aus diesen Meinungen und Plänen nicht Manches gebrauchen ließe, wenn man bemüht ist, die neue autonome Gemeinschaft, die in Palästina heranwachsen soll, von den europäischen Krankheiten, insbesondere auch den politischen: dem bloßen, atomistischen Wahlrecht, der unorganischen Repräsentation, der unnatürlichen Parteibildung und der alles vergiftenden Demagogie u. a. möglichst frei zu halten. Hier ist Gelegenheit auch den öffentlichen Willen natürlich, von der Wurzel aus wachsen zu lassen, was bisher nie der Fall war, weil in keinem Staate bisher das demokratische Prinzip — daß nämlich jeglicher das Recht habe, sich an der Bildung des gemeinsamen Willens zu beteiligen — sich frei entwickeln konnte, sondern stets nur kämpf- und ruckweise Geltung erlangt hat. Die Gelegenheit ist um so günstiger, als die Verbände der allmählich entstehenden kleinen Gemeinden und Kolonien den besten Rahmen für die Einzelgruppen, also die grundlegenden willensbildenden Körperschaften abgeben können. So könnte in jeder Gemeinde vor allem eine Einzelgruppe entstehen, welche die lokalen Interessen dieser Gemeinde umfaßt und verficht; daneben könnten aber die weiteren religiösen, kulturellen, sozialen, beruflichen Sonderziele dieser oder mehrerer Nachbargemeinden zu Einzelgruppen zusammengefaßt werden. Das Wichtigste aber ist: Nicht etwa nur als Wahlkörper sollen diese natürlichen Einheiten funktionieren, sondern als wirklich beratende und beschließende Organe. Nicht nur ihre Abgeordneten sollen in die höhere, entweder territorial einen größeren Bezirk oder nach anderen Prinzipien eine größere Anzahl gleich oder ähnlich gerichteter Einzelgruppen umfassenden Gruppe hinaufgelangen, sondern vor allem ihre ganz meritorischen Vorschläge und Willensmeinungen, um hier mit den Beschlüssen der anderen Einzelgruppen in lebendige Wechselwirkung zu treten und synthetisch Gemeinwillen zu erzeugen. Diese Gemeinden-Einzelgruppen wären geradezu die idealen Willensbildungskörperschaften, da ihre Mitglieder, weit davon entfernt, bloß Willensrichtungen