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Der Jude · 1918-01-01 · Heft 11 · p. 509

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
3 (1918-1919)
Issue
Heft 11
Article
Bodenbesitzordnung in Palästina
Date
1918-01-01
Page
509 (sequence 11)
Language
German
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Bodehbesitzordnung in Palästina Bleibt ein Letztes. Wir haben das Ziel gezeigt, das „neue Dorf" mit seinem freien, stolzen, sozial gehobenen „ersten Stande", seiner geistigen Beweglichkeit und seinem Gesellschaftsleben voller Anregung und spornendem Wettbewerb in allen guten Dingen. Wir haben auch einen Teil des Weges gezeigt: die Ausbildung des jungen Geschlechts zur beruflichen Tüchtigkeit. Aber noch fehlt das Schlußstück des Weges: wie kommt der ausgelernte, aber kapitallose Geselle des landwirtschaftlichen Handwerks zu seinem persönlichen Ziel, bäuerlicher Selbständigkeit? Die Antwort ist theoretisch sehr einfach zu geben. Wenn es gelingt, die Bodensperrung zu verhüten oder, wo sie bereits besteht, zu brechen, ist immer Land genug für jedermann vorhanden, der als Landwirt leben will und leben zu können glaubt. In solchem Zustande einer Gesellschaft hat Land keinen Wert oder kostet doch nur einen „Rekognitionszins" und ist daher auch dem Unbemittelten zugänglich, wie noch heute etwa in Kanada und Neuseeland. Nun haben wir es zwar mit einem nur sehr dünn bevölkerten, aber doch durchaus angeeigneten Lande zu tun, in dem feudaler und kapitalistischer Großgrundbesitz sehr starke Positionen einnehmen; und wir haben keine Macht, durch Expropriation im Großen oder durch Steuermaßnahmen diesen Zustand zu beseitigen oder auch nur zu mildern. Und so bleibt nichts anderes übrig, als so viel Land wie möglich zum heutigen Preise zu erwerben und so zu verwalten, daß es möglichst viel Siedler fassen könne. Hier liegt die ökonomische Aufgabe, von der ich sprach. Ihr Hauptträger hat der Nationalfonds zu sein, dem sich andere nationale oder philanthropische Vereinigungen gesellen mögen, wenn sie nur die gleiche Bodenpolitik treiben. Es gilt, so viel Land zu erwerben, daß auch im Falle sehr starker Einwanderung von Landsuchern dennoch der Bedarf aus jüdischem Vorrat gedeckt werden kann. Dazu werden in jedem Fall sehr große Mittel aufzubringen sein. Sie werden aber unerschwinglich sein, wenn nicht ein System gewählt wird, das eine möglichst dichte agrarische Besiedlung erlaubt. Und auch diese Erwägung wieder führt uns zum genossenschaftlichen Großbetriebe als der für unseren Endzweck am meisten geeigneten Form. Wenn wir nämlich die Betriebsformen nach ihrer Fassungskraft für Menschen ordnen, so steht der private Großgutsbetrieb mit der geringsten Kapazität auf der niedersten Stufe; dann folgt der Großbauern-, dann der Mittelbauern-, dann der Kleinbauernbetrieb. Am größten aber ist die Fassungskraft der Genossenschaft, weil sie allein ein elastisches System darstellt, das sich ohne Schwierigkeiten technischer Art fast ohne weiteres dem vorhandenen Angebot von Arbeitskräften anzupassen vermag, indem es zu immer intensiveren Formen der Urproduktion vorschreitet, beginnend mit dem extensivsten Getreidebau, wo vielleicht auf 20 ha eine Arbeitskraft ausreicht, und schließend mit dem intensivsten Gartenbau, der schon auf einem halben oder viertel Hektar einen Mann beschäftigt. Diese Entwicklung vollzieht sich im gleichen Schrittmaß mit der Entfaltung der rein agrarischen Produktivgenossenschaft zur gemischten Siedlungsgenossenschaft durch Ansiedlung „stadtischer Elemente: nur hier verfügt die Gemeinschaft über das erforderliche Land für Wohn- und Werkstätten und kann die private Bereicherung durch die steigende Grundrente verhindern. . . J1 « Ich habe an anderer Stelle mehrfach gezeigt, wie ich mir die Ansied ung der Genossen einer Produktivgenossenschaft denke. Es soll jedem „ausgelernten Mitgliede frei stehen, sich eine „Parzelle" oder eine „Kleinstelle^oder einen 37

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