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Der Jude · 1918-01-01 · Heft 11 · p. 504

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
3 (1918-1919)
Issue
Heft 11
Article
Bodenbesitzordnung in Palästina
Date
1918-01-01
Page
504 (sequence 6)
Language
German
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504 Franz Oppenheimer: völkerung, die es heute besitzt; und von dieser besteht weit über die Hälfte, 9x/3 Millionen Köpfe, aus ganz oder fast landlosen Arbeitern*). Damit ist die zweite Frage eindeutig beantwortet, es handelt sich nicht um ein natürliches, sondern um ein künstliches Monopol, das im Recht, und zwar im Eigentumsrecht, verankert ist Es ist Sperrung eines von Natur wegen überreichen Vorrats, und die Rechtsform dieses Monopols ist das Großgrundeigentum, d. h. das Recht, mehr Land zu Eigentum zu besitzen, als man mit den Kräften der eigenen Familie bewirtschaften kann. Wir wollen diese Verhältnisse an den Ziffern der deutschen Berufsstatistik von 1907 etwas näher erörtern. Es gab damals rund S3/4 Millionen landwirtschaftliche Betriebe überhaupt, die rund 32 Millionen ha reinen Nutzlandes belegten. Davon waren 2,4 Millionen „Hauptbetriebe" mit fast 29 Millionen ha Nutzland. Dreiviertel dieser Hauptbetriebe gehörte Zwergparzellen-, Klein- und Mittelbesitzern bis zum Maximum von 10 ha pro Familie; durchschnittlich kam auf die Fami4ie nur die kleine Nutzfläche von 4 ha. Diese drei Viertel der Bevölkerung des Landes hatten zusammen nur ein Viertel der Fläche. Nun rechnet die Statistik auch noch den Bauern bis zu 20 ha zum Mittelbetriebe, und zwar mit eiher gewissen Berechtigung, weil auf sehr schlechtem Boden in sehr schlechter Verkehrslage der Bauer auch heute noch allenfalls 80 Morgen ohne ständige Hilfskräfte bewirtschaften kann, namentlich, wenn er noch die Dreifelderwirtschaft hat, bei der ein Drittel seines Ackers jährlich in der Brache liegt. Ziehen wir diese Klassen mit heran, so rinden wir, daß 90% der Hauptbetriebe nur 44°/0 der Nutzfläche belegten, mit anderen Worten, daß Großbauern (20 bis 100 ha) und Großgrundbesitzer (über 100 ha) mit io°/ö der Betriebe s6°/0 der Fläche innehatten. 240000 Eigentümern gehörte über die Hälfte des gesamten deutschen Ackers, ca. 20000 ein Viertel. Die Folgerung ist sehr einfach. Bestände nicht das Recht auf Großgrundeigentum im obigen Sinne, so wäre sogar ein so dicht besiedeltes Land wie Deutschland immer noch eine ,,freie Kolonie" mit überreichlichem Boden, und ein „KapitalVerhältnis" könnte nicht bestehen; Geld und Maschinen wären nicht „Mehrwert heckender Wert". Es gäbe keine „freien Arbeiter", sondern jedermann könnte, wenn er wollte, Zugang zum Boden finden oder als selbständiger Handwerker und Händler für die Bauern arbeiten. Wenn ein Unternehmer Arbeiter brauchte, so müßte er ihnen wenigstens das Einkommen eines-selbständigen unverschuldeten Bauern als Lohn vergüten, während er heute nur den Lohn des vom Boden ausgesperrten Landarbeiters anzulegen hat, um soviel Hände zu finden, wie er will. Ein solcher Lohn auf der Basis des Bauerneinkommens würde aber dem Arbeiter erlauben, selbst beträchtlich zu sparen, zu „kapitalisieren", — und dann ist er nach Marx eben kein „freier" Arbeiter mehr, und das Kapitalverhältnis ist gesprengt. Damit wäre aber nicht nur ökonomisch, sondern auch sozialpsychologisch alles erreicht, was wir wünschen müssen. Was unser Leben vergiftet und verbittert, ist die Art der wirtschaftlichen Konkurrenz, unter der wir leben. Sie hetzt Mensch gegen Mensch, Klasse gegen Klasse, Volk gegen, Volk; sie ist der notorische Verbrecher, der diesen Weltkrieg entzündet hat. Nun habe ich theoretisch — und aus der Analyse von vier Jahrhunderten deutscher Wirtschaftsgeschichte historisch — nachweisen können, daß es zwei psychologisch polar ent- *) Näheres in meinem Schriftchen „Die soziale Frage und der Sozialismus", Jena 1912.

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