Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Die Forderungen des jüdischen Volkes an die Friedenskonferenz
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 443 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Forderungen des jüdischen Volkes an die Friedenskonferenz 443 pation und der Menschenrechte die Erklärung der nationalen Emanzipation und der Völkerrechte bringen. Aber auch diese Emanzipation wird wie die erste wirkungslos und ohne tatsächliche Durchführung bleiben müssen, wenn die an sich leere und matte Hülle des formalen Rechts ohne die lebendige Körperlichkeit eines natürlichen und aus eigener Kraft sich erhaltenden Zustands bleibt. Daß das Recht Macht haben muß, damit nicht die Macht vor dem Rechte gehe, ist eine der vielen Lehren dieses Krieges, ebenso wie die, daß das Recht an sich schon eine Macht und Macht nicht mit Gewalt identisch ist Keine noch so weitreichende und mit noch so unabhängiger Exekutivgewalt versehene Minoritätengerichtsbarkeit und internationale Gesetzgebung vermag einer nationalen Minderheit einen gleich wirkungsvollen und durchgreifenden Schutz zu sichern wie der juristisch gar nicht erfaßbare^ aber politisch sehr gewichtige Zusammenhang zwischen der fremdstaatlicheh Diaspora und dem eigenstaatlichen Mutterlande, zwischen Schutzstaat und (politischen) Schutzgenossen. Ein viel zuverlässigerer und entschiedener Garant internationaler Verträge als die fremden, im diplomatischen Jargon als desinteressiert zu bezeichnenden Garantiemächte ist der konnationale Heimatsstaat Die rumänische Judenfrage beweist diese einfache Wahrheit besser als ausführliche Begründungen. Und über den Bereich jüdischer Politik hinaus sei nur daran erinnert, daß der Weltkrieg fast ausschließlich infolge von Konflikten zwischen konationalem Schutzstaat und fremdnationalem Mehrheitsstaat (Serbien/Südslavien gegen Österreich, Rußland/Serbien gegen Österreich, Frankreich/Elsaß gegen Deutschland, Italien/Trentino und Rumänien/Siebenbürgen gegen Österreich-Ungarn) entstanden ist oder sich erweitert hat. Um so bedeutungsvoller wird für die nationale Diaspora das nationale und zugleich staatliche Zentrum, wenn — was wegen des Mangels einer genügenden Durcharbeitung der theoretischen Voraussetzungen wahrscheinlich ist — die Friedenskonferenz nicht einmal zu den fundamentalsten Bedingungen eines Völkerbunds: Minoritätenschutz durch Schaffung einer zwischenstaatlichen Instanz mit exekutiver Gewalt und durch internationale National i täteng es etze gelangt. Denn was man von internationalen Vereinbarungen als „Privatverträgen" der Beteiligten zu halten hat, sobald es zu einer ernsthafteren Interessenkollision kommt, haben die unzähligen Völkerrechtsbrüche dieses Krieges bewiesen. In der Erfindung von Notstandsrechten zur Vergewaltigung der nationalen, bürgerlichen und kulturellen Freiheit seiner Bürger war bisher noch kein Staat verlegen. Der Zionismus im politischen Sinne als das Streben nach Errichtung eines hinreichend unabhängigen und selbständigen Machtzentrums des jüdischen Volkes in Palästina löst daher die Judenfrage zur Gänze, da er auch eine Lösung des jüdischen Diasporaproblems bedeutet, soweit dieses wie jedes andere überhaupt gelöst werden kann; ein letzter unauflöslicher Rest wird immer bleiben, denn die Zerstreuung in der (nationalen) Fremde ist eben stets etwas Abnormes. Die Juden im Galuth, mögen sie auch an Zahl das palästinensische Zentrum weit übertreffen, werden im Falle der Not als politische (nicht etwa völkerrechtliche!) Schutzgenossen des Judenstaates in diesem stets einen entschiedenen Vertreter ihrer Rechte und negotiorum gestor besitzen. Und daß dieser Notfall nicht unwahrscheinlich ist, lehrt der sich jetzt auf so furchtbare Weise entladende Judenhaß der Polen und ihre hartnäckige Weigerung, die nationalen Rechte der polnischen Judenheit anzuerkennen. Es wäre ein Irrtum, anzunehmen, das 32*