Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Die Auslese des Menschenmaterials für Palästina
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 381 (sequence 9)
- Language
- German
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Die Auslese des Menschenmaterials für Palästina 38l c) Provisorische Unterkunft im Ankunftshafen bis zur Übersiedlung an den endgültigen Wohnort. d) Arbeitsnachweis durch das Arbeitsvermittlungsamt in Palästina. e) Kreditgewährung durch die öffentlichen Kreditinstitute (Genossenschaftsbank, Agrarbank und städtische Hypothekenbank). f) Unentgeltliche medizinische Hilfe in dem ersten Jahre nach der Einwanderung. g) Versicherung gegen Unfall in Ausübung des Berufs durch die Berufsverbände. Durch die Androhung der Entziehung dieser und vielleicht noch anderer Vergünstigungen wird das Auswanderungsamt einen wirksamen Druck ausüben können, um unerwünschten Auswanderern oder Auswanderergruppen die Auswanderung nach Palästina zu erschweren. Volle Wirksamkeit werden die Warnungen des Auswanderungsamtes allerdings erst dann erlangen, wenn die öffentliche Meinung in Paliästirla die Autorität der Auswanderungsämter dadurch unterstützt, daß sie den nicht registrierten Einwanderern ihren Unwillen bezeugt und gegen die „wilden", d. h. nicht registrierten Einwanderer als Störenfriede eines geordneten wirtschaftlichen Lebens in Palästina Stellung nimmt. 3. Gesundheitliche Auslese. Es wäre gut, wenn nur vollkommen gesunde und kräftige Personen nach Palästina kommen würden und wir dadurch bewirken könnten, daß die neuen Generationen in Palästina gesund und kräftig würden. In dieser Allgemeinheit läßt sich aber dieses Desideratum nicht durchführen, weil die Begriffe gesund und kräftig zu vieldeutig sind. Schwache Personen können später noch kräftig werden; für viele Berufe ist körperliche Kraft und tadellose Gesundheit weit weniger wichtig als die geistige Beanlagung; und schließlich besagt die Konstitution eines Individuums in vielen Fällen noch nichts für seine Vererbungskapazität. Aus diesen Gründen werden wir uns bei der gesundheitlichen Auslese der Auswanderer darauf beschränken müssen, diejenigen Individuen von der Auswanderung fern zu halten, die durch die Art ihrer Krankheit (Syphilis, schwere Tuberkulose) eine Ansteckungsgefahr für ihre Mitmenschen sind oder (wie z.B. Geisteskranke, Arbeitsunfähige, Epileptiker) für die Gemeinschaft in Palästina eine Last sind. Die Ausmerzung dieser Personen soll schon durch die Ärzte der Auswanderungsämter in den Auswanderungshäfen erfolgen,. doch soll in Palästina eine nochmalige Revision stattfinden. Es sei hierbei eine Frage berührt, die auch von Bedeutung ist: die Frage, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, auf die Reinhaltung der jüdischen Rasse in Palästina hinzuwirken. Da wir gerade das, was in uns jüdisch ist, in Palästina voll entwickeln wollen, so wäre es natürlich wünschenswert, wenn nur „Rassejuden" nach Palästina kämen. Aber eine direkte Einwirkung auf die Auslese der Einwanderer nach ihrer geringeren oder größeren Annäherung an den jüdischen Rassentypus ist praktisch undurchführbar. Immerhin läßt sich voraussehen, daß die Einwanderer doch im allgemeinen stärker jüdisch sein werden als die Juden in Europa, weil voraussichtlich diejenigen, in denen sich das Jüdische körperlich und geistig am meisten ausprägt, am meisten von ihrer nichtjüdischen Umgebung in Europa abgestoßen und sich deshalb am ehesten zu der jüdischen Gemeinschaft in Palästina hingezogen fühlen werden.