Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Die Auslese des Menschenmaterials für Palästina
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 379 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3101111-3101137-3101146-3103702--2750-3103762- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Auslese des Menschenmaterials für Palästina nisse vor dem Kriege). Ein Teil der Mitglieder soll sich bemühen, schon vor der Auswanderung in ihrem Heimatslande — oder was besser ist, in Südeuropa, Algier, Kalifornien — die Landwirtschaft (besonders Gartenbau und Milchwirtschaft, die Mädchen auch Geflügelzucht und Haushalt) zu erlernen. Die Mitglieder, die ohne landwirtschaftliche Kenntnisse nach Palästina gehen, müssen wissen, daß ihnen dort eine 6—8 jährige Zeit schwerer Arbeit (3—4 Jahre Ausbildung in privaten Kleinbetrieben oder in Farmen, ebensoviel Jahre in Arbeitergenossenschaften) bevorsteht, bis sie Aussicht haben, als Häusler, Kleinsiedler oder Bauern eine bescheidene Selbständigkeit zu erringen und eine Familie zu gründen. b) Gruppen von körperlich kräftigen, bis 30 Jahre alten Männern und Frauen (am besten Ehepaaren), die in Palästina Kleinsiedler werden wollen. Die Kleinsiedlung kann in Palästina nur bei tüchtiger Mitarbeit der Ehefrau gedeihen, deshalb sollen nicht nur die Männer, sondern auch ihre Frauen als Mitglieder in die Gruppe eintreten und der Kontrolle der Gruppe unterstehen. Auch die Mitglieder dieser Gruppe sind zu ihrem wirtschaftlichen Fortkommen in Palästina auf kooperativen Zusammenschluß (für den Absatz von Milch und Gemüse, für die Herstellung von Milchprodukten und Gemüsekonserven, für gemeinsame Bewässerungsanlagen) angewiesen. Auch bei ihnen ist deshalb eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft vor der Auswanderung als Bewährungsfrist notwendig. Sie müssen bei der Auswanderung die Überfahrtskosten und das zur Ansiedlung in Palästina notwendige Eigenkapital (das bei Zugrundelegung der Preisverhältnisse vor dem Kriege 7000 Goldfrancs beträgt) sowie eine einfache Wohnungseinrichtung besitzen. Einige jüngere Mitglieder oder Söhne von Mitgliedern sollen sofort nach Gründung der Gruppe nach Palästina gehen, um hier als landwirtschaftliche Arbeiter die Landwirtschaft zu erlernen und später bei der Übersiedlung der ganzen Gruppe diese in die Arbeit einzuführen. c) Gruppen von Pflanzern (Achusa-Gruppen). In diese Gruppen können Leute bis zu 40 oder sogar 50 Jahren als Mitglieder eintreten, doch müssen sie gesund sein, um den Klimawechsel und das Leben in freier Luft zur Beaufsichtigung der Wirtschaft und zur Mithilfe bei leichteren Pflanzungsarbeiten zu ertragen. Auch müssen sie die zur Führung einer Wirtschaft erforderliche Umsicht (für die Anordnung der Arbeit, den Verkauf der Produkte) besitzen. Das eigene Kapital, das j^dem Mitgliede (nicht auf ein Mal, sondern in etwa 5 Jahresraten) zur Verfügung stehen muß, beträgt ca. 25000 Goldfrancs. Da die Mitglieder erst dann nach Palästina übersiedeln können, wenn ihre Pflanzungen schon Ertrag geben (was mindestens 5 Jahre dauert), so werden diese Gruppen noch 5—6 Jahre nach ihrer Gründung und Anlage der Pflanzung in ihrer Heimat bleiben müssen. Es wird ihnen also Zeit genug bleiben, um ihre Mitglieder auf Herz und Nieren zu prüfen und ungeeignete Mitglieder unter Rückzahlung ihrer Einzahlungen auszustoßen (eine solche Bestimmung muß in das Statut der Gruppe aufgenommen werden). Die richtige Auslese ist bei dieser Kategorie besonders wichtig. Mitglieder mit prononziert egoistischen oder antisozialen Neigungen sind deshalb durchaus unerwünscht. Ebenso wie bei den Kleinsiedlergruppen müssen sofort nach Gründung der Gurppe einige Mitglieder oder Söhne von solchen als Arbeiter zur Erlernung der Landwirtschaft nach Palästina gesandt werden. Je größer die Zahl dieser jungen Leute ist, um so besser ist es für das spätere Gedeihen der Gruppe. Am besten sollte jedes Mitglied einen Sohn (oder Tochter) nach Palästina entsenden. 28*