Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Österreichische Revolutionschronik
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 357 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Österreichische Revolutionschronik 357 Heute, wo es in Österreich keine zentrale Staatsgewalt mehr gibt, ist unser einziger Rückhalt das jüdische Volk» Diese politische Erwägung muß auch den Juden einleuchten, die sich der fundamentalen Wahrheit des jüdischen Volksgedankens bisher verschlossen haben. In Österreich hat man eine feine Empfindung für den Begriff der Nation, die hier so lange neben der Staatsbürgerschaft eine Rolle gespielt hat; aber das österreichische Völkerkonglomerat hat zugleich eine gewisse nationale Verschwommenheit begünstigt, die vor allem auch von den Juden ausgenutzt wurde. Jetzt scheiden die Völker voneinander; es ist ein Moment der Entscheidung, die jeden Einzelnen nötigt, sein nationales Bewußtsein von der Verschwommenheit zu befreien. Noch nie wurde den Juden so deutlich wie jetzt die Unmöglichkeit, sich zu einem andern Volk zu bekennen. Die Juden fühlten, daß jede Nation sich zusammenschließt und daß für die Juden kein Platz bleibt. Sie müssen sich als Volk organisieren, wenn sie nicht ganz ohne Vertretung bleiben wollen. Die bisher offiziell und staatlich anerkannte jüdische Repräsentanz, die Kultusgemeinde, kann diesen Anforderungen nicht mehr genügen. Es ist charakteristisch, daß schon in den ersten Revolutionstagen sich überall ganz spontan und unabhängig voneinander der Unwille des jüdischen Volkes gegen die Kultusstuben richtete und die Beseitigung dieser falschen Vertreter verlangte. Die Kultusgemeinden beruhen auf einem veralteten plutokratischen Wahlrecht und trieben eine eitle Notabeinpolitik; sie müssen von der allgemeinen demokratischen Welle weggefegt werden. In Mähren und Schlesien haben die Kultusgemeinden sich beeilt, der Entwicklung entgegenzukommen und haben in Landesversammlungen das ganze nationale Programm der Zionisten angenommen. In den andern Ländern mußten die Kultusgemeinden vor den Nationalräten kapitulieren, vor allem in Galizien, wo das Volk einfach die jüdische Regierung übernahm. Die Kultusvorstände mußten selbst gehn, weil sie der Situation nicht gewachsen waren und die Verantwortung nicht tragen konnten. In Wien, der größten Gemeinde Österreichs, haben große Volksversammlungen stürmisch den Rücktritt des Kultusvorstandes gefordert, eine Soldatenversammlung wollte sogar das jüdische Rathaus militärisch besetzen. In dieser kritischen Stunde hat der Despot der Wiener Kultusgemeinde, Dr. Stern, demissioniert, und es gelang besonnenen Elementen, eine gemeinsame Kommission des Kultusvorstandes und des Nationalrates zustandezubringen, die die Geschäfte provisorisch führen und eine neue demokratische Wahlordnung ausarbeiten soll. Die Forderung der Nationalräte nach Errichtung von Volksgemeinden, welche die Träger der jüdischen Autonomie sein sollen, ist um so wichtiger, als in der neuen Verfassung, die eine Trennung von Staat und Kirche aussprechen dürfte, wohl kein Platz für Kultusgemeinden als Zwangsorganisationen sein wird* Das wichtigste Gebiet der jüdischen Autonomie wird zweifellos das Schulwesen sein , müssen, zumal durch die Möglichkeit des Wegfalls des Religionsunterrichtes das heute noch bestehende Rudiment einer jüdischen Erziehung gleichfalls in Frage gestellt ist. Dagegen haben alle jüdischen Nationalräte festgestellt, daß auf den Gebieten, die allen Nationen des Gebietes gemeinsam sind, vor allem also im Wirtschaftsleben und der Staatsverwaltung, eine Trennung nicht möglich ist und nicht eintreten darf, da dies keine nationalen, sondern staatliche Angelegenheiten sind. Da z. B. bei den Deutschen eine große Geneigtheit besteht, ihren Staat als einheitliches nationales Gebiet aufzufassen, mußten die Juden