Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 165 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden reiche Verwandte und Bekannte im Hause der Braut; Männer und Frauen, wie immer, in besonderen Räumen. Die Gäste werden reichlich mit Speise und Trank bewirtet. Auch an Musik fehlt es nicht. Mädchen und auch manche Frauen vergnügen sich am Tanz, und wenn im Männersaale die Stimmung gehoben ist, wird auch dort bei den Klängen eines „lustigen Chussid", d. h. eines frohen chassidischen Liedes zum Reigen angetreten. Nun kommt der Gipfelpunkt der Freudigkeit: der Hochzeitstag. Es liegt im Wesen des Judentums, die freudigsten Momente des Lebens durch Hinzutun einiger Tropfen düsteren Ernstes und wehmütiger Verinnerlichung zu mildern. Das Totenhemd am wonnevollen Sederabend oder die kahle Stelle an der Wand und sonderlich im Prunkgemache zur Erinnerung an die Zerstörung Jerusalems sind einem jeden Juden frommes Gebot. Der freudigste Tag im Leben des Juden, der Hochzeitstag, ist für das Brautpaar, im Osten in potenzierter Form, ein Tag tiefer seelischer Einkehr. Fällt die Hochzeit nicht auf einen Tag wie z. B. Neumond, 33. Omer u. dgl., wo das Brautpaar Speise und Trank zu sich nehmen darf, dann muß es bis nach vollzogener Trauung, selbst wenn sie zur vorgerückten Abendstunde stattfindet, nach alter jüdischer Tradition den ganzen Tag über fasten. Der Hochzeitstag trägt jedoch deshalb keineswegs für das Brautpaar den Charakter eines Trauertags, er ist vielmehr ein Tag der Erhebung, der Selbstbesinnung und Reue, losgelöst von allen sinnlichen Affekten, etwa nach Art des Versöhnungstages, der keineswegs einen Tag der Trauer darstellt. Der Tag bedeutet für das Brautpaar eine sittliche Widergeburt, in der sie, so oft noch Kinder, ihre Kindheit lassen, und in ein neues ungekanntes Leben mit einer heiligen Aufgabe treten: auf den Ruinen Israels ein neues Haus zu bauen. In ahnungsvollem Bewußtsein der Bedeutung des Moments sieht man Braut und Bräutigam in tiefem Ernst versunken und oft in Schluchzen aufgelöst. Im Hause des Bräutigams herrscht jedoch am Hochzeitstage — und wenn die Hochzeit anderswo gefeiert wird, ein oder zwei Tage früher — eine frohmütige Stimmung. Da die Hochzeit bzw. das Hochzeitsfest von seiten der Braut veranstaltet wird, geben vorher die Eltern des Bräutigams das sog. „Chussen Muhl" (Mahl des Bräutigams) (Schulchan Aruch: Eben Haezer 62/1). Bei Musik vergnügen sich Freunde und Bekannte — zur Mittagszeit — an Speise und Trank, wobei auch getanzt wird. In weiteren Kreisen wird zugleich eine sog. „Urime sideh" (Festtisch für Arme) gegeben, wobei die Stadtarmen am Mahle teilnehmen und von der Familie Geldgeschenke erhalten. Der Bräutigam nimmt am Mahle keinen Anteil, da er doch zumeist fastet, selbstverständlich auch nicht die Braut, die ja noch bei den Eltern ist. Braut und Bräutigam stehen jetzt ganz abseits von aller Festesfreude. Erschütternd wird der Tag, wenn die Eltern, oder ein Teil von ihnen, von Braut oder Bräutigam nicht mehr am Leben sind. Die toten Eltern bleiben, nach dem Volksglauben, der Hochzeit ihres Kindes nicht ferne, sie kommen zur „Chuppeh" (= Traubaldachin, Bezeichnung für den Trauungsakt) und tanzen unter den Versammelten in den „Socken" (da jüdische Leichen nicht mit Schuhen bekleidet werden). Die toten Eltern werden deswegen auch zur Chuppeh persönlich vom Kinde am Grabe geladen. Am Hochzeitstag nach dem vorgeschriebenen rituellen Bade (Tbilah) begibt sich die Braut bzw. der Bräutigam in Gesellschaft naher Verwandter auf den Friedhof zum Grabe der Eltern. Wird die Hochzeit auswärts gefeiert, dann erfolgt dieser Gang ein oder zwei Tage früher. 12*