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Der Jude · 1918-01-01 · Heft 4 · p. 164

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
3 (1918-1919)
Issue
Heft 4
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1918-01-01
Page
164 (sequence 2)
Language
German
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164 Samuel Rappaport: Schulchan aruch, die vom Ehepaar mit der strengsten Genauigkeit durchs ganze Leben befolgt werden, da sie zu den Grundpfeilern der mosaischen Tradition gehören. Als Ouvertüre zum eigentlichen Hochzeitsfeste gilt der sog. „Schabbes Aufrufens", das ist der dem Hochzeitstage vorangehende Sabbat. An diesem Sabbat wird der Bräutigam beim Morgengottesdienst zum ersten Mal als Vollbürger (Baal habait) zu einer besonders ehrenvollen Partie des Wochenabschnittes — bei Mitnagdim als der Dritte (schelischi), bei Chassidim als der Sechste (schischi) — und nicht mehr wie bisher als ein Bachur (Junggeselle) bloß als der Abschließende (Maftir) zur Torah gerufen. Der Bräutigam erscheint hier auch zum erstenmal in Galizien im „Streimel", das ihm die Braut schickt. Im feierlichen Zuge wird er in die Synagoge geführt und in die Ehrenreihe an der Ostwand gesetzt. An diesem Tage werden gleichzeitig die Verwandten des Bräutigams zur Torah gerufen, bei welcher Gelegenheit für wohltätige Zwecke gespendet wird. Personen und Reihenfolge der Aufzurufenden bestimmt der Vater des Bräutigams. Um Unzufriedenheit vorzubeugen, da manche Fremde dadurch nicht zur Torah gerufen werden können, die es wünschen, z. B. wer „Jahrzeit" im Laufe der nächsten Woche hat, oder wer schon 5 Wochen nicht aufgerufen wurde (da jeder Ostjude darauf Gewicht legt, wenigstens einmal in 6 Wochen zur Torah gerufen zu werden), ziehen es manche vor, insbesondere die Reichen, eine Betgemeinde zu sich nach Hause zu bitten und daselbst, im Hause des Bräutigams, einen separaten Gottesdienst zu veranstalten. Zu diesem Zwecke wird, insofern keine Torahrolle im Hause vorhanden ist, schon am Freitag eine solche aus der Synagoge ins Haus gebracht. Mit einer besonders feierlichen Melodie wird der Bräutigam zur Torah gerufen. Kaum hat er den Gang zur Torah angetreten, als er von den Frauen aus der Frauengalerie, von Mutter bzw. Großmutter, Tanten und Verwandten mit Rosinen und Mandeln beworfen wird. Nach dem Morgengottesdienst findet im Hause des Bräutigams, bei manchen auch bei der Braut, ein großer Empfang statt. Alle Verwandte und Bekannte und vornehmlich die Besucher des ständigen Bethauses der Familie finden sich zu kurzem Besuche ein, um ,,Masel tow" zu sagen. Die Gäste werden mit Getränken und süßem Backwerk bzw. mit Fischen und Kuchen auf Zucker oder Eiern gebacken, zu dem man nicht rituell die Hände zu waschen braucht, aufgewartet. Bei Chassidim gebührt das sog. „Tikkun" für die Betgemeinde, das übliche „Schalosch seudot" und eine feuchtfröhliche „Melaweh malkeh" am Abend. Am „Schabbes Aufrufens" wird im Hause der Braut deren Mutter besonders geehrt. Sie wird von den angesehensten Frauen der Stadt, vom ganzen verwandten und bekannten Frauenkreise, am Morgen vom Hause abgeholt und feierlich in die Synagoge geführt, wo ihr ein Ehrenplatz in der ersten Reihe „bei der Grate" d. h. beim Gitter der Frauengalerie, das zur Männerabteilung hineinschaut, angewiesen wird. Am „Schabbes Aufrufens" am Abend findet im Hause der Braut das offizielle „Furspiel"*) statt. Zum „Furspiel" versammeln sich nach Sabbatausgang zahl- *) Im Mitelalter wurde unter den Juden Deutschlands (besonders in den österreichischen Erblanden) die Verlobungsfestlichkeit „Vorspiel" oder „Prospil" genannt, woher, wie es scheint, der Name „Furspiel" dieser der Hochzeit vorangehenden Belustigung im Hause der Braut im Osten zu stammen scheint, wie überhaupt viele Namen und Gebräuche, die aus dem jüdischen Mittelalter in Deutschland stammen und daselbst längst vergessen und spurlos verschwunden sind, im Osten sich noch frisch erhalten haben. Siehe z. B. den im Abschnitt Verlobung erwähnten „Sepher Mahril" sowie Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens und der Kultur der Juden in Deutschland während des 14. und 15. Jahrhunderts.

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