Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 123 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3101111-3101137-3101141-3103327--2416-3103369- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 123 soll ojleh jufeh sein" d. h. die Verbindung soll wohl gedeihen. Das Brautpaar wird nun von den Eltern wechselseitig beschenkt. Die Braut bekommt von der zukünftigen Schwiegermutter irgend einen Schmuckgegenstand, während der Bräutigam gewöhnlich vom zukünftigen Schwiegervater Uhr und Kette erhält, die er dann ostentativ als Symbol seiner Chussenschaft zur Schau trägt. Hierauf folgt ein gemeinsames Abendessen, dem, falls der Bräutigam talmudisch gebildet ist, eine von ihm gehaltene „Drusche" (talmudischer Vortrag) vorangeht, in der er sein Wissen und Können vorführt. Findet die Verlobung unterwegs statt, dann fahren die Parteien, zumeist schon am folgenden Tag, jede in ihre Heimat, nachdem die Eltern noch Näheres über die eventuellen Vorbereitungen zur Hochzeit usw. miteinander besprochen haben. Der darauffolgende Sabbat heißt „Schabbes Maseltow". Sowohl im Hause der Braut wie des Bräutigams findet ein Gratulationsempfang statt. Bald nach dem Morgengottesdienst kommen Verwandte und Freunde ins Haus, um der Familie „Masel tow" zu entbieten. Die Gäste werden mit Getränken und süßem Backwerk bewirtet und entfernen sich nach kurzer Zeit. Bei Chassidim wird am „Schabbes Maseltow" morgens in der Klaus bzw. „Stübl" bald nach dem Gottesdienst jedem Mitbetenden „Tikkun" (Branntwein und „Lekach") gereicht. Nach dem ersten Nippen vom Glase wird dem Spender und dessen Angehörigen die Hand gereicht und „Masel tow" gerufen. Am Vorabend wird ebenda ein reiches „Schalosch seudot"-Essen aufgetragen, und am Abend wird wieder, schon im Hause, eine lustige „Melawehmalkeh"-Mahlzeit für die ganze Betgemeinde abgehalten. Nun beginnt die Brautzeit. Bei Brautpaaren, die noch jung sind, wird gewöhnlich die Hochzeit auf längere Zeit, ja auf Jahre hinausgeschoben. Steht es aber schon im 17. oder 18. Lebensjahr, dann währt die Brautzeit nicht lange, etwa bis alle Vorbereitungen getroffen, mitunter auch, bis dieser oder jener Vater das nötige Bargeld für die Mitgift aufgebracht hat. Die Hochzeit findet gewöhnlich an gebräuchlich feststehenden Terminen statt. Die beliebtesten Hochzeitstermine sind „Schabbes*) nach Schewuos" (Sabbat nach dem Wochenfeste), „Schabbes Nachmu" (Samstag nach dem 9. Ab), „Schabbes Breschis" (Sabbat nach dem Laubhüttenfeste), „Schabbes Chanukeh" (Sabbat während des Chanukahfestes), „Lagbojmer" (33 Tage im Omer) und schließlich am Rosch chodesch (Neumondsfest). Natürlich finden an den traditionell nicht erlaubten Tagen keine Hochzeiten statt. Als gewöhnlicher Hochzeitstag gilt der Dienstag, doch kommen auch Hochzeiten an Sonntagen vor, seltener an einem Freitag, aber nie an einem Montag, und ebensowenig im letzten Mondviertel. Während der Brautzeit sehen Braut und Bräutigam einander nie oder sehr selten, selbst wenn sie in ein und derselben Stadt wohnen. Es kommt aber oft vor, daß der Vater der Braut den Bräutigam zu sich in seine Stadt für einen Feiertag lädt, es sei denn um ihn noch mehr kennen zu lernen oder vor seiner Gemeinde sich mit ihm bzw. mit seinem Wissen zu berühmen. Bei Chassidim wird er vom Vater der Braut eingeladen, zusammen mit ihm einen Sabbat oder Feiertag beim Zaddik zuzubringen. Zumeist an dem Neujahrsfest oder Versöhnungstag. Der Vater stellt dann den Verlobten seiner Tochter dem Zaddik vor und erbittet für ihn seinen Segen. Bleibt dann der Bräutigam auf Kost beim Schwiegervater, so wird er fortan der Chassid (Anhänger) dieses Zaddiks, auch wenn er früher zu einem anderen Zaddik zu fahren pflegte. *) Der Sabbat bezeichnet hier den „Schabbes Aufrufens" d. h. der Sabbat, der dem Hochzeitstage vorangeht. Darüber im folgenden Abschnitt.