Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 122 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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122 Samuel Rappaport: ein lautes „Masel tow" (Glück auf!) zu mit dem Bericht, daß es „in agiter schuuh" (in einer guten Stunde) verlobt sei, wobei dem bzw. der Verlobten die von den„Mechitunim" (Eltern des Bräutigams bzw. Braut) übersandten „matunos" (Geschenke) eingehändigt werden. Bei Verlobungen solcher allzu Jugendlichen wird immer der Hochzeitstermin auf einige Jahre später hinausgeschoben. Solche Verlobungen kleiner Kinder gehören heute in Bürgerkreisen zu den großen Seltenheiten, sind aber noch immer bei den „Zaddikim" verbreitet. Am Tage der Verlobung versammeln sich an einem bestimmten Orte die Eltern, die nächsten Verwandten und das Brautpaar. Natürlich fehlen die Schadchanim, die ihr Werk nun bald vollendet sehen, nicht. Auch der Melamed des Bräutigams, wenn er noch einen solchen hat, fehlt in der Regel nicht „Kalleh und Chussen" (Braut und Bräutigam) haben nun einander zu sehen. Darunter darf man aber nicht meinen, daß ihnen etwa Gelegenheit gegeben wird, sich gegenseitig, wenn auch nur oberflächlich, kennen zu lernen. Es ist nicht mehr als ein „Sich-sehen" für sehr kurze Zeit. Kaum erscheinen Braut und Bräutigam in Gesellschaft ihrer Eltern und werden einander ansichtig, als sie, bald tief errötend, die Augen niederschlagen. Die eigentliche „Beschau" ist nun zu Ende. Sie wagen dann kaum aus Neugierde einen verstohlenen Blick von der Seite aufeinander zu werfen. Die formelle Frage an Braut und Bräutigam von ihren Eltern, ob ihnen der „Chussen" bzw. die „Kalleh" gefallen hat, wird stets mit einem verschämten „Ja" beantwortet. Mitunter wird bloß die Braut befragt, ob ihr der Bräutigam gefällt, unter Berufung auf die biblische Tradition, nach welcher Rebekka befragt wurde, ob sie Isaaks Frau werden wolle (Genesis 24. 57)*). Die Verlobung wird bis zum offiziellen Abschluß vor der Außenwelt streng geheim gehalten. Sind beide Familien aus verschiedenen Städten, dann findet Zusammenkunft und Verlobung gewöhnlich an einem kleinen Orte, wo die Parteien nicht bekannt sind, auf halbem Wege statt Es geschieht dies, damit, wenn — was auch mitunter vorkommt — aus irgend einem Grund die Verlobung nicht zustande kommen sollte, beide Parteien unbemerkt auseinandergehen können, damit die etwa zurückgewiesene Partei nicht beschämt werde. Erst nach vollzogener offizieller Verlobung wird sie allgemein bekannt gegeben. Der Verlobungsakt findet seinen feierlichen Abschluß, nachdem Braut und Bräutigam eigenhändig die Unterschrift unter die Verlobungsurkunde (Tnaim) gesetzt haben. Die Verlobungsurkunde wird im hebräisch-aramäischen traditionellen Text, zumeist von dem, ob des endlich zustandegebrachten Werkes glückstrahlenden Schadehen, mit gezierter hebräischer Schrift in zwei Exemplaren (für Braut und Bräutigam je ein Exemplar) geschrieben. Darin werden Mitgift usw. sowie der Hochzeitstermin festgesetzt. Kaum haben Braut und Bräutigam die „Tnaim" gefertigt, als von einer den Familien nahe stehenden Frau ein Teller oder Tongefäß (aber keineswegs ein Glasgefäß) mit voller Wucht an die Wand geschleudert wird, daß es in Scherben auseinanderfliegt, und laute „Masel tow"- Rufe erfüllen das Haus. Glückwünsche werden ausgetauscht. Die Frauen umarmen und küssen einander. Die Väter des Brautpaars titulieren einander von nun an „Mechiten" und die Mütter „Mechiteniste". Man bewirtet sich hierauf gegenseitig mit allerlei Getränken und süßer Backware, sog. „Lekach" (= Lebkuchen). Es wird auf das Wohl des Paares getrunken mit dem Ruf: „Der siweg *) Nach dem Midrasch darf eine Frau nur mit ihrer Zustimmung verheiratet werden (Breschit Rabbah 80).