Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 86 (sequence 8)
- Language
- German
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86 Samuel Rappaport: Schließung durch Vermittlung des Schadchens weniger sittlich ist als die, welche den ad hoc veranstalteten geselligen Zusammenkünften oder gar öffentlich konzessionierten Heiratsbureaus, Zeitungsinseraten, speziellen Heiratszeitungen, wo die Heiratslustigen öffentlich feilgeboten werden, ihr Entstehen verdanken, darüber zu urteilen, mag anderen überlassen bleiben. Gelangt das Kind in das 14. oder 15. Lebensjahr, wird es schon als Heiratskandidat betrachtet. Es wird fortan mehr Ernst und Würde im Umgang von ihm gefordert. Der Knabe wird schon von den Eltern mit glücklichem Lächeln als „Guissen-Bucher" (angehender Bräutigam) und das Mädchen als „Kalleh- Meidel" (angehende Braut) bezeichnet Da das Kind schon seit seiner Geburt unter dem Gesichtswinkel seiner künftigen Verheiratung erzogen wird, wird von der frühesten Jugend an alles vermieden, was dem Abschluß seiner Verehelichung schaden könnte. Chronische Leiden, wie z. B. Lungenaffektionen, eine im Osten nicht seltene Erscheinung, werden tunlichst vor der Außenwelt verheimlicht. Ein Bekanntwerden eines, wenn auch längst geschwundenen Leidens würde dem Kinde bei der Eheschließung ein schweres Hemmnis sein. Namentlich bei Kindern, die dem heiratsfähigen Alter nahekommen oder gar schon in demselben stehen, wird besondere Vorsicht geübt. Bei deren Unterlassung kommt es vor, daß das Kind in den Ruf dauernder Kränklichkeit gerät, trotzdem es seine Krankheit längst überwunden und sich der besten Gesundheit erfreut. Muß ein Arzt mitunter gerufen werden, versichert man sich seiner, daß er nichts weitererzählt. Wird der Junge oder das Mädchen in die Sommerfrische geschickt (der Ostjude sucht die Sommerfrische erst auf, wenn sie vom Arzt angeordnet ist, da er dies sonst als Schlemmerei, Geld- und Zeitvergeudung betrachtet), dann heißt es immer, der Arzt hätte die Mutter zur Erholung geschickt, sie nähme bloß das Kind mit, um sich nicht zu langweilen. Im Bade oder der Sommerfrische wacht die Mutter eifrig darüber, daß ja niemand bemerke, daß das Kind der Kur und der Erholung bedarf, damit ihm nicht irgendein ernstes Leiden angedichtet werde, was zur furchtbaren Waffe in den Händen der Feinde werden und Eltern und Kindern unermeßlichen Schaden bringen könnte. Die im heiratsfähigen Alter stehenden Kinder werden besonders sorgfältig gepflegt, damit sie blühend aussehen. Auch die Kleidung wird eine ernstere und würdigere. Das Mädchen bekommt in matten und gedämpften Farben gehaltene lange Kleider, der Knabe seidene Röcke, die oft schon an Wochentagen getragen werden, und bei den Chassidim einen „Kolpak", eine hohe Zobelpelzmütze, nach Art des polnischen Adels, die aber nur an Samstagen, Feiertagen und besonderen Festlichkeiten angelegt wird; sonst wird der schwarze Plüschhut, der sog. „sammediner Kapelatsch" getragen. Nun kommt der angenehme, langersehnte Besuch: der Schadehen stellt sich ein. Die Schadchanim werden mit besonderer Höflichkeit empfangen. Ihr Wohlwollen ist erwünscht, dagegen kann ihre Ungunst, namentlich in der Erteilung von Auskünften in Heiratsangelegenheiten, der Familie sehr unangenehm werden. Ein Boykott, und auch dieser kommt mitunter bei schlecht angeschriebenen Leuten vor, kann ein langes Sitzenbleiben nach sich ziehen. Die Schadchanim werden mit Freuden bewirtet, besonders die auswärtigen, und mit Geld, unter dem Titel „Porto", als Ersatz für die Korrespondenz und Reiseauslagen, beschenkt. Beim Anblick des Schadehen laufen, wie schon erwähnt, die Heirats-