Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 81 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus dem religiösen Leben der Ostjuden 81 Kaum ist das Kind dem frühen Jugendalter entwachsen, können die Eltern den schon lange ersehnten Moment kaum erwarten, an dem der Schadehen"*) „Schidduchim" für es in Vorschlag bringen wird. Es sollen sogar, wie erzählt wird, Fälle vorgekommen sein, daß Kinder noch vor deren Zeugung verlobt worden sind. So soll es sich zuweilen zugetragen haben, daß zwei Frauen, die unter dem namenlosen Unglück der Kinderlosigkeit durch Jahre gelitten hatten, im Bade (Mikweh) zufällig zusammengekommen sind und, diesen Fall als bedeutungsvolles Omen betrachtend, einander gelobten, daß, falls sie mit Sohn und Tochter gesegnet werden sollten, die beiden ein Ehepaar werden sollen. Traf es sich nun, daß dann die beiden Frauen einem Sohne und einer Tochter das Leben schenkten, wurden diese dann als im Mutterleibe rechtsgültig und verbindlich verlobt anerkannt, und keine Macht war in der Lage, dieses augenscheinlich von Gott selbst gestiftete Bündnis zu lösen. Solche Begebenheiten gehören keineswegs der Legende an. In der jüdischen Gasse im Osten wird von einigen solchen Fällen erzählt, die sich zugetragen haben, und es werden sogar Namen genannt. Bei den sog. Zaddikim kommt es noch heute vor, daß Kinder bald nach der Geburt miteinander verlobt, oder richtiger, einander versprochen werden; die formelle Verlobung „Tnaim" findet dann aber erst etwa im fünften oder sechsten Lebensjahre der Kinder statt. Allgemein ist es bei den Zaddikim Brauch, die Kinder im 8. bis 10. Lebensjahre zu verloben und sehr früh zu verheiraten. Noch vor etwa 50 bis 60 Jahren gehörte es nicht zu den Seltenheiten, daß ein Bräutigam am Tage der Vollendung des 13. Lebensjahres (Bar Mizwah) die im gleichen Alter stehende Braut geehelicht hat, insbesondere in vornehmen oder gelehrten Familien, zumeist aber, wenn der Bräutigam durch Begabung und Gelehrsamkeit (Iluj) ausgezeichnet war und der reiche Schwiegervater es darauf abgesehen hatte, diesen „Schatz" als Schwiegersohn bei sich zu Hause auf „Kest"**) zu haben um für seine weitere Ausbildung sorgen zu können. Nicht selten kam es vor, daß der reiche Vater einer heiratsfähigen Tochter persönlich in eine Jeschibah (höhere Talmudschule) fuhr, um sich dort mit Hilfe und Rat des „Rosch-Jeschibah" (Rektor der Talmudschule) einen besonders fähigen und talmudkundigen Jünger zum Schwiegersohn zu wählen. Das gewöhnliche Alter, in dem zumeist noch heute in den frommen Kreisen der Ostjuden die jungen Leute in die Ehe treten, schwankt zwischen dem 16. und 18. Lebensjahre. Bezeichnet doch schon der Talmud (Abot 5,24) das 18. Lebensjahr als das entsprechende Alter, in dem „unter die Chuppeh" getreten werden solle. Nicht selten kommt es aber, allerdings schon in neuester Zeit, vor, daß der Bräutigam erst die Ehe eingeht, nachdem er seiner Militärpflicht Genüge geleistet hat. Die Ehebündnisse werden sämtlich durch Vermittlung eines „Schadehen" zustandegebracht. Mitunter nimmt auch der Ortsrabbiner***) an der Vermittlung *) Das Wort „Schadehen" (Heiratsvermittler) kommt vom talmudischen „Schadach* * und bedeutet: geneigt machen, zureden, besonders Eheverbindungen zustande bringen. Unter »jSchadchen" (Plural „Schadchanim") versteht man schlechtweg einen Heiratsvermittler, unter »Schidduch" (Plural „Schidduchim") eine Heiratspartie und unter „Schadchunis" den Lohn für die Heiratsvermittlung. Unter dem im Jiddischen von diesem Nomen gebildeten Verbum »schadehenen" versteht man bei der Verlobung vermitteln. **) Darüber weiter unten im Kapitel „Kestessen". ***) Mahril erzählt im oben erwähnten Buche im Abschnitte, der über Hochzeitsritualien handelt (Hilchot Nessiun), daß zu seiner Zeit schon die Rabbiner in Süddeutschland einen Teil ihres Auskommens vom „Schadchanit" gedeckt haben.