Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 3 (1918-1919)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Judenfrage in Litauen
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 Theodor Behr: Die Judenfrage in Litauen nur das litauische Volk selbst, d. h. alle Einwohner Litauens zu bestimmen haben. Aber ebenso klar ist, daß für diese Gestaltung von entscheidender Bedeutung die Maßnahmen sind, mit denen die deutsche Verwaltung die Selbständigkeit des Landes einleitet. Nachdem gerade von deutscher Seite der nationale Charakter der Ostjuden bezweifelt worden ist und nachdem diese Auffassung in der deutschen Judenpolitik in Polen zu auch im deutschen Sinne verhängnisvollen politischen und organisatorischen Folgen geführt hat, ist es um so notwendiger, daß die maßgebenden Stellen in Deutschland unzweideutig ihre Meinung dahin kundgeben, daß sie auch die Juden zu den Völkern rechnen, die in Litauen nationale Bedeutung haben. Und zwar müßte dies in einer Form geschehen, die klar erkennen läßt, daß es sich auch für die Deutschen hierbei um eine prinzipielle Frage handelt, daß sie die Anerkennung der jüdischen Nation in Litauen nicht als ein Ergebnis einer zufälligen politischen Konstellation erklären, sondern ein für allemal gewillt sind, mit dem jüdischen Volk als einem nationalen Machtfaktor zu rechnen. Eine solche Erklärung, eindeutig und in verbindlicher Form gegeben, würde auch von der größten Bedeutung für Deutschlands Außenpolitik sein, wie ich dies in meinem Artikel „Deutschlands Judenpolitik" im Dezemberheft dieser Zeitschrift dargelegt habe. Solange und insoweit die deutsche Verwaltung auf die innere Entwicklung Litauens Einfluß hat, müßte diese Anerkennung auch in praxi deutlich und sichtbar zum Ausdruck kommen. Dies kann heute schon geschehen auf kulturellem Gebiet, insbesondere also hinsichtlich der Schule. Die Freiheit der jüdischen Schule, die ungehinderte Möglichkeit, ihren Lehrplan nach den Interessen des jüdischen Volkes (unter selbstverständlicher Achtung der allgemeinen staatlichen Bedürfnisse festzusetzen, die Freiheit der Lehrerwahl und die Freiheit vor allen Dingen der Unterrichtssprache sind das, was heute schon ohne weiteres gewährt werden kann. In weiterer Folge käme dann die Gemeindeautonomie und die Möglichkeit der Selbstverwaltung der jüdischen Angelegenheiten durch freigewählte Organe des jüdischen Volkes, Das wäre der Unterbau, auf dem dann leicht und ungehemmt das Gebäude der nationalen Autonomie des jüdischen Volkes in Litauen im Rahmen und gemäß der den anderen Nationalitäten von der neuen litauischen Verfassung einzuräumenden nationalen Rechte sich erheben würde. Ein Wort ist noch zu sagen über die Stellungnahme der deutschen Juden. Sie haben gegenüber der Entwicklung der Dinge in Polen vollständig versagt, in einer Weise, die ihnen noch auf lange hinaus als unsühnbare Schuld angerechnet werden wird. Auch zu der früheren Gestaltung der Dinge in Litauen haben sie geschwiegen. Inzwischen ist es auch den deutschen Juden wenigstens einigermaßen zum Bewußtsein gekommen, daß sie im Begriff sind, ihre bislang führende Rolle im Judentum vollständig zu verlieren, und daß sie es sich und den durch das Geschick, des Krieges mit ihnen besonders eng verbundenen Teilen des jüdischen Volkes im Osten schuldig sind, handelnd aufzutreten. Noch allerdings können sie sich nicht ganz von den Begriffen ihrer überkommenen Politik freimachen. Noch fällt es ihnen schwer, sich zu dem Gedanken der politischen Einheit des jüdischen Volkes durchzuringen, und der Begriff der jüdischen Nation flößt immer noch auch ihren klügsten Führern einen manchmal komisch wirkenden Schrecken ein. Immerhin hat, wie verlautet, die neu gegründete Vereinigung Jüdischer Organisationen Deutschlands Schritte unternommen, um bei der deutschen Regierung auf eine gedeihliche