Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1916-05-01 · Heft 2 (Mai 1916) · p. 88

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 2 (Mai 1916)
Article
Die ostjüdische Gemeinde
Date
1916-05-01
Page
88 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3101111-3101112-8875861-3102816--0141-3102875
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

88 Lazar Abramson: Die ostjüdische Gemeinde Absonderung; die sozialistischen Parteien betrachteten sie als Hort aller Reaktion und wollten von ihr nichts wissen; für die Zionisten war sie die Verkörperung des Golus« Kurz, niemand dachte daran, die alten und veralteten Institutionen, welche doch die Grundlage des ganzen Gemeindewesens bilden, zu verbessern, neu aufzubauen. Diese Selbstmordpolitik (wie sie ein Schriftsteller bezeichnete) mußte jedoch in der Neuzeit, dank den in den Jahren der Kontrerevolution und der Reaktion gemachten Erfahrungen, einer anderen, vernünftigeren Politik weichen» Man ist zur Erkenntnis gelangt, daß den Interessen der Volksmassen nicht mit einem verächtlichen Kopfschütteln gedient werden kann; man mußte einsehen, daß man nicht mit Erfolg um das Ganze kämpfen kann, ohne sich in den Besitz der einzelnen Teile zu setzen. Andererseits ist es freilich klar, daß eine befriedigende Neuregelung der jüdischen Gemeindefragen nur im Rahmen einer neuen rechtlichen Staatsordnung denkbar ist, und im Kampfe um einzelne Positionen muß man das Ganze vor Augen halten: die Bäume dürfen den Wald nicht verdecken. V. Die obigen Betrachtungen bezogen sich in erster Linie auf die Verhältnisse in Rußland, worunter das russische Reich außer dem Königreiche Polen zu verstehen ist Die Polenpolitik der russischen Regierung brachte es mit sich, daß die Judengesetzgebung für Polen sich anders gestaltete als die für das Reich. Das Gemeindesystem in Polen besteht schon fast ein ganzes Jahrhundert. Die jüdischen Einwohner einer bestimmten Ortschaft bilden eine öffentlich-rechtliche Vereinigung mit dem Recht der Selbstbesteuerung. Die Gemeinde ist auf dem Prinzip der Zwangsangehörigkeit ihrer Mitglieder aufgebaut: kein Jude kann sich der Steuerpflicht entziehen. Eine reine Kultusgemeinde ist diese Organisation durchaus nicht, die Synagoge bildet nicht die Zelle, um die sich alles gruppiert; immerhin werden freilich die Kultusangelegenheiten in erster Linie berücksichtigt. Die Steuerabgabe wird nach den lokalen Verhältnissen geregelt» die Gemeinden haben sonach eine gewisse Bewegungsfreiheit. Von größter Bedeutung ist, daß die polnisch-jüdischen Gemeinden von der „Korobka" als Zwangseinrichtung, sowie von der Kerzensteuer nichts wissen. Inwieweit die Steuerverteilung eine gerechte ist, hängt von der allgemeinen rechtlichen Lage des Landes ab, welche bekanntlich in Polen, ebenso wie im Reiche, viel zu wünschen übrig ließ. Das Gleiche gilt für das durch die Steuerentrichtung bedingte Gemeindewahlrecht. So weist z. B. die große jüdische Gemeinde Warschau nur 8500 Wahlberechtigte auf (1909)- Bedeutend besser als in Rußland ist die Rabbinerfrage in Polen gelöst: hier besteht das System des Doppelrabbinats glücklicherweise nicht Die Rabbineramtskandidaten haben in allgemeiner Vorbildung einen nur geringfügigen Zensus zu erbringen, der durch Ablegung einer speziellen Prüfung erworben werden kann. Das Programm für diese Prüfung ist ein ziemlich einfaches, so daß die Zöglinge der Jeschiboh's sich ohne Schwierigkeiten vorbereiten können. Der geistliche Rabbiner (der Row) ist also zugleich Matrikelführer und anerkannter Vertreter der religiösen Gemeinde. Sein Gehalt bezieht er vom Magistrat. Er hat gewisse amtliche Funktionen zu erfüllen und wird in seinem Amte von der Gouvernementsverwaltung bestätigt. Rechtlich gewissermaßen geregelt ist auch die Schulfrage. Die Gemeinden haben das gleiche Recht, wie die Magistrate, Schulen (gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Unterrichtssprache usw.) zu gründen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.