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Der Jude · 1916-05-01 · Heft 2 (Mai 1916) · p. 86

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 2 (Mai 1916)
Article
Die ostjüdische Gemeinde
Date
1916-05-01
Page
86 (sequence 7)
Language
German
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86 Lasar Abramson: Allerdings ist das feste Gehalt, das der Row selbst in größeren Gemeinden bezieht, noch so niedrig bemessen, daß er auf freiwillige Zuwendungen bei Hochzeiten und sonstigen Festen angewiesen ist- Eine größere Gemeinde hat Hunderte von Anstalten zu unterhalten, von denen viele überhaupt keine Zuschüsse von der „Korobka" erhalten. Um nur die v/ichtigsten Institutionen und Vereine zu nennen: Synagogen und Bethäuser; Talmud-Thora's, Gewerbe- und Abendschulen; Altersheime, Kranken- und Waisenhäuser; Volksküchen u. a. m.; Beerdigungsbrüderschaft (Chewroh Kaddischöh) und Beerdigungskassen; Vereine zur Versorgung bedürftiger Kranker mit Arzneien und Geldmitteln, zur Unterstützung Bedürftiger mit Heizmaterial, zur Gewährung unverzinslicher Vorschüsse usw. Wie beschaffen sich nun die Gemeinden die notwendigen Mittel — können doch freiwillige Gaben allein nicht eine normale Gemeindewirtschaft sichern? Manchmal auf ganz seltsame Art. Beispiel: der „Korobka"-Pächter verpflichtet sich, der Gemeinde eine gewisse jährliche Summe illegal zu zahlen, welche dazu verwendet wird, dem Row sein Gehalt zu gewähren, eventuell auch manche Anstalten zu unterstützen. Dadurch wird der Pachtpreis freilich herabgesetzt, gesetzwidrig ist es aber keineswegs, denn zur Herstellung von Fleisch nach den Regeln des Ritus ist der Rabbiner, ebenso wie die Schächter, unentbehrlich. Aus diesem Grunde ist der Pächter auch gezwungen, sein Versprechen zu halten, denn sonst kann sein Geschäft ins Stocken geraten. Auf diese gegenseitige Abhängigkeit zwischen den Rabbinern und den ,rKorobka"-Pächtern ist auch das von den Rabbinern seit Jahren erlassene Verbot, aus anderen Ortschaften eingeführtes Fleisch zu genießen; zurückzuführen. Diese Gegenleistung der Rabbiner ist für die Pächter von größter Wichtigkeit, denn für die am Ritus festhaltenden Juden ist das religiöse Verbot gewichtiger als das amtliche. Sehr oft gelingt es der Gemeinde, die Pacht auf eigene Rechnung zu übernehmen, um auf diese Weise die notwendigen Mittel zusammenzubringen. Unvermeidlich ist dieser Fall, wenn sich kein Pächter meldet; die Gouvernements* Verwaltung beauftragt dann mit der Steuererhebung die zu diesem Zwecke gewählten Gemeindemitglieder, die sogenannten Administratoren. Man sieht aus diesen Beispielen, daß die Sicherstellung der Geldmittel für die Gemeinde eine äußerst schwierige Frage ist, die nur bei Einmütigkeit und organisiertem Zusammenarbeiten aller Mitglieder gelöst werden kann. An solcher Einmütigkeit mangelt es freilich und es ist bei der sozialen und geistigen Differenzierung der Judenheit unmöglich, auf der Grundlage der Freiwilligkeit und Zwanglosigkeit eine lebensfähige und dauerhafte Gemeindeorganisation zu schaffen. In der Tat werden die Kräfte zersplittert und die sicherlich nicht im Überschuß vorhandenen Mittel unzweckmäßig verwendet. Die Zahl der Vereine ist viel zu groß. Da es sich um Gründungen handelt, die auf freiwillige und zufällige Spenden angewiesen sind und naturgemäß nicht einmal durch irgendein öffentliches Organ kontrolliert werden können, so kann jedermann neue Vereine gründen, obwohl schon ähnliche existieren. Es ist nicht selten, in einem verarmten jüdischen Nest zwei bis drei Vereine mit absolut gleichen Aufgaben und Bestrebungen zu treffen, etwa zwei parallel arbeitende und einander bekämpfende Vereine zur Gewährung von Unterstützungen an bedürftige Kranke. Leben in einem und demselben Städtchen Chassidim und Misnagdim*), so kann man sicher sein, nicht nur zwei Rabbiner (vom Kronrabbiner ist hier nicht die Rede!), sondern auch ' *) Gegner des Chassidismus.

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