Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1916)
- Article
- Die ostjüdische Gemeinde
- Date
- 1916-05-01
- Page
- 84 (sequence 5)
- Language
- German
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84 L&zar Abrarason: erworben, daß sie die jüdische Rechtlosigkeit und nationale Ohnmacht verkörpert, sondern und hauptsächlich weil sie ein soziales Unrecht ist, welches zersetzend und demoralisierend auf die jüdische Gesellschaft wirkt. Als indirekte Steuer auf das wichtigste Nahrungsmittel lastet sie hauptsächlich auf den breiten Volksmassen und ist die Hauptursache der Fleischteuerung und deren übler Folgen für die Volksernährung. Die Fleischteuerung ist nicht durch die Steuer allein, sondern hauptsächlich durch das Fleischeinfuhrverbot bedingt, das die freie Konkurrenz ganz ausschaltet Mit Recht hat Rabbiner Mase (Moskau) die „Korobka" eine Steuer auf jüdisches Blut genannt, denn ihr haben die Voiksmassen ihre Blutarmut zu verdanken. Die „Korobka" ist aber nicht nur eine Steuer auf Fleisch, sie ist eine Steuer auf koscheres Fleisch. Ist aber eine Steuer auf religiöse Betätigung an sich schon verwerflich, so führt sie noch im gegebenen Falle dazti, die Steuerungleichheit zum Nachteil der verarmten Volksmassen zu verschärfen, denn die Gebildeten und Reichen stehen häufig dem Ritus fern und befreien sich eo ipso von der Fleischsteuer. Die Gesetzgebimg geht aber noch weiter, indem sie eine direkte Bestimmung enthält, daß „Diplomierte", also Ärzte, Juristen usw., von der Steuer rechtlich befreit sind. Und wohin hat diese Bestimmung geführt? Daß es zur Regel geworden ist, daß die erwähnten Kategorien von den Pächtern einen festen jährlichen Betrag als Rückzahlung beziehen, da es ihnen nicht bequem ist, täglich dem Metzger den Nachweis ihrer Steuerfreiheit zu erbringen. Und so haben die Pächter in die Veranschlagung der Unkosten spezielle Summen miteinzusetzen, die in die Taschen der Reichsten fließen. Das ist aber noch nicht alles. Viele von diesen „Diplomierten" gehen so weit, 25 Rubel (oder mehr) jährlich zu beziehen und dabei ausnahmslos nichtkoscheres Fleisch zu verbrauchen. Einer dieser noblen „Intellektuellen" wurde in der Stadt Sch. bloßgestellt, als man im Jahre 1906 in einer Volksversammlung mitteilte, daß dieser schwerreiche Mann, der 25 Rubel jährlich regelmäßig bezog, nicht nur kein einziges Pfund jüdisches Fleisch kaufte, sondern sich auf seinem Hofe ein förmliches Schlachthäuschen eingerichtet hatte ... Nach dem Gesagten dürfte es einleuchten, daß das verfehlte Steuersystem als Quelle sozialen Antagonismus, als Hort aller Mißhelligkeit angesehen werden darf. Wenn auch die Hauptschuld für diese volksfeindliche Einrichtung sicherlich auf Rechnung der Gesetzgebung zu setzen ist, so sind doch die höheren sozialen Klassen im Judentum nicht ganz unschuldig. Denn das Gesetz von 1844, das den Gemeinden die Fleischsteuer aufzwingt, sieht doch ein Milderungsmittel, nämlich die gleichzeitige Einführung einer Ergänzungssteuer auf Einkommen, Kapitalien und Erbschaften vor, so daß die „ansässigen und wohlhabenden" Gemeindemitglieder es in der Hand haben, die Mittel auf eine gerechtere Weise zu sichern und die Fleischsteuer auf ein Minimum zu reduzieren. Von diesem Rechte machten die maßgebenden Kreise keinen Gebrauch und haben deshalb die Verantwortung für die herrschenden Zustände mit zu tragen. Von einer bewußten Klassenpolitik in der Gemeinde zu sprechen hieße vielleicht zu scharf urteilen, denn niemand wird leugnen, daß die jüdische Bourgeoisie gerne und viel für die charitativen und Bildungsanstalten opfert. Immerhin kam der Klasseninstinkt der höheren sozialen Schichten in ihrer Gemeindepolitik zum Durchbruch. In den letzten Jahren freilich, als die Gemeinde und ihre Institutionen bei den politischen Wahlen als stark ausgerüstete Stützpunkte verwendet werden konnten, mißbrauchten die herrschenden Klassen diese Waffe, um die radikale Demokratie zu bekämpfen.