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Der Jude · 1916-05-01 · Heft 2 (Mai 1916) · p. 83

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 2 (Mai 1916)
Article
Die ostjüdische Gemeinde
Date
1916-05-01
Page
83 (sequence 4)
Language
German
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Die ostjüdische Gemeinde 83 gehohen werden: die Fälle, wo die Gelder für „besondere jüdische Bedürfnisse" (Jewreiskija Nuschdy) zur Verausgabung kommen. Eine längst bekannte Tatsache wurde auf der Tagung der jüdischen Politiker in Kowno (November 1909) in öffentlicher Sitzung und in Gegenwart des Gouvernementsvertreters von dem Kijewer Delegaten, dem bekannten, jüdischen Millionär L. Brodsky, bestätigt, daß die jüdische Gemeinde Kijew einen jährlichen Beitrag von 15000 Rubel zur Verstärkung der Polizei dem Magistrat zu 2ahlen hat, „um die in Kijew lebenden Juden beaufsichtigen zu können"- Es ist nämlich Sitte, von Zeit zu Zeit Treibjagden auf die sich in Kijew aufhaltenden Juden vorzunehmen: diejenigen, welche unter dem Verdacht stehen, nicht wohnberechtigt zu sein, werden nachts aufgestört und auf die Polizei geführt, wo ihre Ausweispapiere streng geprüft werden. Es sind also viele Schutzmänner für diese „jüdische Angelegenheit" nötig — und die jüdischen Kassen liefern das Geld dafür ... Für die wirklichen Bedürfnisse der Gemeinden bleibt sonach nicht viel übrig. Aber selbst von den in den Kassen zurückgebliebenen Summen ist es den Gemeinden nicht leicht etwas herauszubekommen. Denn erstens sind die Magistrate überhaupt nicht mit den jüdischen Verhältnissen vertraut, und die von ihnen ausgearbeiteten Finanzpläne sind in der Regel lückenhaft; die von der Gesetzgebung den Magistraten vorgeschriebene Zuziehung von „ansässigen und wohlhabenden" Gemeindemitgliedern zur Beratung kann nicht als Ausgleichsfaktor gelten, da die den Behörden imponierenden „Ansässigen und Wohlhabenden" eine zu einseitige Gemeindevertretung darstellen. Zweitens ist es überhaupt unmöglich, von einem Tschinowmk ohne weiteres gemeindliches Geld zu bekommen, denn „Nehmer sind keine Geber", wie es im Volksmund heißt. Will man einen gewissen Betrag für die jüdischen Einrichtungen erhalten, so muß „geschmiert" werden, und in der Tat ist der „jüdische Tisch" als eine Stätte sehr einträglicher Posten bekannt. Speziell zur Unterhaltung der Kronschulen für jüdische Kinder wurde (ebenfalls im Jahre X844) eine Steuer auf Sabbatlichter (Kerzensteuer) eingeführt. Diese Steuer gehört zum Ressort des Ministeriums für Schulangelegenheiten und die Kronschu!en sind der Gouvernementsdirektion für Volksschulen unterworfen. Die Kerzensteuer ist eine direkte Steuer und wird durch die „Bürgerämter" (Mjeschtschanskija Uprawy) erhoben, zu deren Beihilfe ihnen ein jüdischer Beamter („Steuereinnehmer") zugeteilt wird. Das Markanteste an diesem Steuersystem ist, daß die Verwaltungskosten den weitaus größten Teil der Gesamteinnahmen ausmachen, so daß der Nutzeffekt sehr gering ist. Infolgedessen bleibt für das Schulwesen nicht viel Geld übrig. Freilich werden auch die den Behörden zur Verfügung stehenden Summen nicht in vollem Maße für die Bedürfnisse der Schulen verwendet. Während sich in den Kassen „Reste" häufen, werden weder neue Schulen gegründet noch werden die jüdischen Lehrer gut bezahlt. Daß die Lehrer nicht pensionsberechtigt sind, ist ja selbstverständlich; was aber hervorgehoben werden muß, ist, daß sie verpflichtet sind, monatliche Beiträge für eine zentrale Pensionskasse zu zahlen, von der sie aber nie einen Groschen zurückbekommen. III. Wenn die „Korobka" für das Symbol des jüdischen Gemeinde Unwesens angesehen wird, so hat sie sich diese wenig ehrende Bezeichnung nicht nur dadurch 6*

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