Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1916)
- Article
- Die ostjüdische Gemeinde
- Date
- 1916-05-01
- Page
- 82 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3101111-3101112-8875861-3102816--0135-3102869- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
82 Lasar Abramson: rein fiskalische Einrichtung verwandelt, welche die Aufgabe hatte, die Regierung bei der Steuererhebung und besonders bei der schmählichen Rekrutierung zu unterstützen. Durch das Institut der „Kinderfänger" hat sich der „Kahal" in seinen letzten Lebensjahren ein Denkmal der Schande für alle Ewigkeit errichtet. Wie dem. aber auch sei, es.galt, auch diesen traurigen Rest der früheren jüdischen Selbstverwaltung zu vernichten. Wollte die Regierung konsequent sein, so mußte sie die jüdische Gemeinde in eine reine Kultusgemeinde verwandeln, deren Wirkungskreis durch den Synagogenbezirk bestimmt wäre. Die Regierung wollte aber nicht auf das System der Spezialsteuern und das Prinzip der gegenseitigen Bürgschaft verzichten — und so ist die heutige Gemeinde, eine Kreatur sich widersprechender Tendenzen, geschaffen worden. Ist aber die Gemeinde von ihren Schöpfern nicht als Selbstzweck gedacht worden, sondern nur als Mittel, die Steuerungleichheit aufrecht zu erhalten, so ist es ganz natürlich, daß das den Gemeinden aufgezwungene Steuersystem, „Korobka" genannt, zum Symbol des jüdischen Gemeindewesens geworden ist. Die „Korobka" ist eine Steuer auf koscheres Fleisch. Diese bestand schon zu Lebzeiten des „Kahals", damals aber als eine rechtlich zugelassene Form der Selbstbesteuerung, deren sich die jüdische Gemeindeverwaltung bediente, um die Ausgaben für Armenpflege, Krankenhäuser und sonstige Wohltätigkeitsanstalten, Synagogen, Schulen und Erziehungsinstitute zu decken. Die Einnahmen, sowie die Ausgaben, standen zwar seit 1839 unter der Kontrolle der Behörden, der „Kahal" hatte aber das Verwaltungsrecht. Seit 1844 ist die „Korobka" eine Zwangseinrichtung, bei der die Juden überhaupt nicht mitzusprechen haben. Die Gouvernementsverwaltung verpachtet die „Korobka" einem Unternehmer, der dafür eine gewisse jährliche Summe bezahlt und daraufhin das Recht hat, das Fleisch mit einer Steuer zu belegen (1—3 Kopeken pro Pfund, was für die Fleischsorten9 die von den Ärmsten gekauft werden, einen — besonders in den kleineren Ortschaften — bedeutenden Prozentsatz des Fleischpreises ausmacht), sowie zu verbieten, daß Fleisch von einem anderen Orte eingeführt wird. Der Pächter muß auch die Schächter bezahlen. Das Pachtgeld fließt einer Sammelkasse zu, die von dem betreffenden Magistrat verwaltet wird. Zu diesem Zwecke existiert eine spezielle Abteilung im Stadtrat, der sogenannte „jüdische Tisch", der, wie schon aus dem Gesagten erhellt, ausschließlich von Nichtjuden geleitet wird, da die Juden kein Recht haben, irgendein Amt im Stadtrat (das Amt eines Portiers nicht ausgenommen!) zu bekleiden. Nach dem Gesetz dienen die „Korobka"-Gelder vor allem dazu, etwaig* Rückstände an Steuern zu decken: hierdurch ist das Prinzip der gegenseitigen Bürgschaft tatsächlich für die ganze Judenheit durchgeführt. Dann kommen die Ausgaben zur Förderung der jüdischen Ackerbaukolonien in Betracht; zuletzt werden die „Korobka"-Gelder für die lokalen Wohltätigkeitsanstalten verwendet So nach dem Gesetze. In Wirklichkeit sieht es noch viel schlimmer aus» Die den ärmsten jüdischen Volksmassen entrissenen Groschen werden oft zu allgemeinstädtischen Zwecken, wie Straßenpflasterung und -beleuchtung u. a. m., verwendet. Es kommt vor, daß der Magistrat ohne weiteres nach dem jüdischen Gelde greift, um Mädchengymnasien oder andere ähnliche Institute zu unterhalten* Das Gemeindekollegium der Stadt Balta hat sogar einmal bei den höheren Behörden um die Erlaubnis nachgesucht (zufälligerweise ohne Erfolg), 40000 Rubel von den jüdischen Geldern zum Bau von Kasernen zu verwenden! Es würde zu weit führen, alle „interessanten" Fälle zu erwähnen; nur eine Gattung soil hier noch hervor-