Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1916)
- Article
- Die jüdische Selbstverwaltung im polnischen Staate
- Date
- 1916-05-01
- Page
- 74 (sequence 3)
- Language
- German
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74 R. Salman: Selbstverwaltung ist aber ein Zug, der auch für jene Länder und Zeiten charakteristisch ist, in denen die äußeren Hemmungen jede Realisierung unterbanden« Beispiele dafür bietet auch die Geschichte der Juden in Deutschland. Außer den alten deutschen Rabbinerkonferenzen fanden auch im sechzehnten Jahrhundert — gerade in der Blütezeit des polnisch-jüdischen Parlaments — eine Anzahl Versammlungen von Rabbinern und Gemeindevorstehern in Prankfurt a. M. statt, „um über die Bedürfnisse des jüdischen Volkes in Deutschland zu beraten"*)» Ihnen war es aber nicht vergönnt, dauernde Autonomierechte zu erringen. Als sie den Versuch machten, eine derartige Versammlung in einem etwas größeren Stil zu veranstalten, und als die Versammelten 1603 es wagten, radikalere Beschlüsse hinsichtlich der Selbstverwaltung zu fassen, benutzten dies die Vorlaufer der „Fettmilchschen Bewegung" zum Werkzeug ihrer judenfeindlichen Bestrebungen, indem sie die gesamte deutsche Judenheit einer geheimen revolutionären Verschwörung beschuldigten**). So sah sich das deutsche Judentum» von Feinden umzingelt, gezwungen, auf seine elementaren Rechte der nationalen Selbstbestimmung verzichten zu müssen. Die gleichen Tendenzen verleugnen sich auch nicht in Polen. Hier, wo die Zahl der Juden bedeutend größer war und ihre wirtschaftliche Position gefestigter, war naturgemäß auch das instinktive Streben nach Selbstverwaltung mächtiger. An Antisemitismus hat es auch in Polen nicht gefehlt und seine Träger, die Geistlichkeit und das erstandene Bürgertum, waren ebenfalls in ihren Bekämpfungsmitteln nicht wählerische Die besten Beweise hierfür liefert die lange Kette von Ritualmordprozessen, die im siebzehnten Jahrhundert in den verschiedensten Städten Polens ausbrachen. Jedoch nur Beschuldigungen solcher und ähnlicher Natur konnten damals auf die frommen Katholiken und den von den Jesuiten erzogenen Adel mit Erfolg wirken. Vorwürfe des Separatismus, des „Staates im Staate", u. dgl., Vorwürfe, die in Deutschland den Autonomismus im Keime erstickt hatten, konnten beim polnischen Adel und der polnischen Regierang zu jener Zeit noch kein „Verständnis" finden. Wir sahen schon, wie fremd den Polen der Gedanke war, die gesamte, in nationaler Hinsicht so bunte Bevölkerung des Staates in eine national-polnische Form pressen zu wollen* In dieser Hinsicht lag daher kein Grund vor, mit den Juden eine Ausnahme zu machen. Nichts lag dem polnischen ultrakatholischen und nationalen Adel so fern, als das Streben, gerade die Juden zu polonisieren und sie damit sich gleichzustellen. Das immer wachsame Streben der Juden zur Selbstbestimmung, weiches mit dem Wachstum der Volksmassen steten Schritt hielt, konnte hier daher ungestört seine Verwirklichung finden. Schon die großen Privilegien des XIII. und XIV. Jahrhunderts wurden nicht von einzelnen, sondern von einem aus mehreren Gemeinden bestehenden Bund erwirkt. Und gerade die von Harkawy selbst angeführte Tatsache, daB die Judenheit Polens wie Litauens die Generalpräfekten so entschieden ablehnte, setzt eine enge Organisiertheit dieser Judenheit voraus. Erst später, nachdem sich die vereinzelten Gemeinden zu einem Bund zusammengeschlossen hatten, regelmäßige Delegiertentagungen während der großen Messen abhielten, sich sogar eine eigene höhere Gerichtsinstanz (dajne-haarez) einsetzten, hielt die polnische Regierung es für zweckmäßig, diese von innen heraus entstandene und deswegen so tief im Volke wurzelnde autonome •) Horowitz, „Frankfurter Rabbiner", I, S. 25. •*) M. Stern, „Der Hochverratsprozeß gegen die deutschen Juden im Anfang des XVI. Jahrhunderts11, Monatsblätter 1890/91.