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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 7 · p. 496

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 7
Article
Die Arbeitergenossenschaften in Palästina [Rezension]
Date
1921-01-01
Page
496 (sequence 3)
Language
German
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496 Zeitschriftenschau einleuchtend aus. Jeder Wirtschaftszweig muß geprüft werden, ob er sich mehr für genossenschaftliche oder individuelle Bearbeitung eignet, wofür er konkrete Beispiele gibt. Die glänzende Vereinigung eingehendster theoretischer Kenntnisse und reichster praktischer Erfahrung spiegelt sich auch in diesem Beitrag Oettingers wieder, der mir als instruktivster des Heftes erscheint. Oettinger erklärt es als einen Fehler, daß die Siedlungsgenossenschaft in Merchawja mit dem Risiko der ersten Aptf<erungsperiode belastet wurde. Da dies bei dem ersten Versuch geschehen ist, kann aus dem bisher ausgebliebenen materiellen Erfolg noch kein Schluß auf die Eignung der Siedlungsgenossenschaft gezogen werden. Oettinger betont ferner, daß in Palästina nur größere Kolonien, von mindestens 500 Seelen, die Lasten für gemeinwirtschaftliche und kulturelle Bedürfnisse erschwingen können, weshalb Siedlungsgenossenschaften nur im Anschluß an vorhandene jüdische Niederlassungen gegründet werden sollten. Er regt an, die Genossenschaften in bescheidenem Umfang auch zur Anlernung der Arbeiter heranzuziehen. Er bespricht in eingehender Weise die Bedingungen des Gedeihens einer Siedlungsgenossenschaft und hebt insbesondere die Notwendigkeit hervor, sog. ,,Mischformen" der Betriebsweise anzuwenden. Beim Ackerbau z. B. wird Bodenvorbereitung und Ernte am besten genossenschaftlich betrieben, bei der Viehzucht wäre ein gemeinschaftlicher Viehhof, aber getrennte Stallwirtschaft zu empfehlen, bei Hackkulturen ist wiederum die Einzelarbeit vorzuziehen etc. So wird sich die Vereinigung der Vorzüge von Groß- und Kleinbetrieb, an die Oppenheimer denkt, erst dann ergeben, wenn man nach den Erfordernissen der Praxis und nicht nach einem vorgefaßten Schema genossenschaftlichen und Einzelbetrieb anwendet. Mit dieser durch Beispiele belegten Forderung greift Oettinger in glücklichster Weise in den Streit um die Vorzüge von Großbetrieb und Produktionsgenossenschaft ein und zeigt, wie so oft, den einzig richtigen Weg. Er spricht sich auch dagegen aus, daß die „Sicherung des technischen Fortschrittes" in der Bestellung eines Administrators gesucht werden soll und schlägt u. a. vor, die Genossenschaft durch „aristokratische Beihilfe" in der Ausarbeitung von Plänen zu unterstützen, und die Leitung des Betriebs einer aus den Reihen der Genossen zu wählenden Kommission zu übergeben. Damit ist wiederum ein starker Einwand gegen das Oppenheimer sehe Schema, den auch Wilkansky erhebt, (Ungeeignetheit eines Administrators) widerlegt. Bezüglich der Kreditfrage ist Oettinger der Ansicht Oppenheimers, daß die Versuche mit der Siedlungsgenossenschaft fortzusetzen sind, bis ihre Leistungsfähigkeit erwiesen und damit die "Kreditbasis gegeben sein wird. S. Kaplansky, gibt eine gut orientierende Übersicht über die allgemeinen Gesichtspunkte, nach denen die Arbeitergenossenschaften für die palästinensische Kolonisation eine unbedingt nötige Betriebsform und nicht bloß ein soziales Experiment, das man auch unterlassen könnte, darstellen. Die zwei Grundtatsachen der Kolonisation: der auf Erwerb gerichtete Charakter der privatwirtschaftlichen Kolonisation und die Schwierigkeit der Umbildung städtischer Proletarier zu Landarbeitern müssen dazu führen, daß eine nationale Kolonisation nicht anders als mittels der Arbeitergenossenschaften die „Arbeiterfrage" lösen kann. Franz Oppenheimer gibt einen kurzen Abriß seiner Genossenschaftslehre und legt dabei das Gewicht darauf, daß sämtliche Arbeiter Genossen sein müssen und der Lohn nach der Leistung abgestuft werde. Er betont, wie erwähnt, daß er durchaus nicht dafür eintritt, daß der ganze Betrieb ständig in genossenschaftlicher Weise bewirtschaftet wird, sondern möglichst viel Genossen sollen für sich selbständig Land pachten. Es handle sich bei seiner „Siedlungsgenossenschaft" nicht um eine Betriebs-, sondern um eine Besitzgemeinschaft (auf Nationalfondsboden also Pachtgemeinschaft). Er führt zahlreiche Beispiele von solchen Genossenschaften aus verschiedenen Ländern an, die seinem Schema sich annähern und solcher, die damit nichts zu tun haben, obgleich ihr Name dies vermuten lassen könnte. Insbesondere weist er auf die Genossenschaften in Italien und Rumänien hin. Über die letzteren bringt Dr. Leo Goldhammer einige interessante, bisher nicht bekannte Daten. Bei jenen rumänischen Genossenschaften, die sich besonders bewährt haben, erfolgt die Bearbeitung des Bodens gesondert nach einzelnen Losen, Bezug und Verkauf gemeinsam. Die Genossenschaften mit kollektiver Betriebsweise gewinnen dagegen keine Ausdehnung. (Ganz Ähnliches berichtete Preyer über das Vorherrschen der Einzelbewirtschaftung bei den Arbeits- und Pachtgenossenschaften Italiens.) Einen besonders interessanten Beitrag liefert N. Harari, der von den praktischen Erfahrungen der palästinensischen Genossen-

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