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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 7 · p. 492

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 7
Article
Der Rabbiner und die Gemeinde
Date
1921-01-01
Page
492 (sequence 2)
Language
German
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492 Bemerkungen sprochene Wort ein Entgelt zu fordern oder wenigstens anzunehmen. Diese Ansicht zu dulden, wäre die schwerste Sünde des Rabbiners gegen seinen Beruf. Wenn wir auch an der Bezahlung seiner beruflichen Tätigkeit nicht rütteln können noch wollen, so ist doch an eine Gesundung der Verhältnisse nur zu denken, wenn aus dem Verhältnis des Rabbiners zum einzelnen Gemeindemitglied die Geldentschädigung ganz ausgeschieden wird. Es liegt uns fern, dem „Herrn Doktor" materialistische Gesinnung vorzuwerfen; wohl ausnahmslos empfindet er die Schimpflichkeit und Unerträglichkeit des Zustands, der aus jeder Trostansprache und Lebensbundweihe ein Geldgeschäft macht, tief und ernst; aber er trägt sein Los als ein ergebener Dulder. Das darf der Rabbiner nicht. Er schüttele entschlossen die Fesseln, die ihn an den Mammon ketten, ab! Wie der Richter sein Urteil, so soll der Rabbiner sein Wort nach bestem Wissen und Gewissen sprechen. Das ist beider Beruf, dessen Würde eine persönliche Einzelentschädigung ausschließt. Der „Herr Doktor" soll aus dem ersten Kultusbeamten der Gemeinde wieder zum wahren „Rabbiner", zum Führer seiner Gemeinde werden. Nicht selten ist bei Rabbinern eine Anschauung von ihrem Beruf anzutreffen, nach der sie sich als das religiöse. Oberhaupt ihrer Gemeinde fühlen, dagegen jede Einmischung in alle nicht unmittelbar zum religiösen Gebiet gehörenden Fragen und Geschäfte ablehnen. Von dieser Stellungnahme bis zu der gefährlichen Passivität, von der wir oben gesprochen haben, ist nur ein kurzer Weg. Aber nicht aus Furcht, daß viele dieser Gefahr erliegen werden, machen wir gegen diese Anschauung Front. Uns handelt es sich um die Abweisung eines fundamentalen Irrtums. Wir wollen doch den Rabbiner als wirklichen Führer seiner Gemeinde sehen. Führen heißt aber nicht: sich damit begnügen, ferne Ziele zu weisen und, beiseite stehend, abzuwarten, ob der richtige Weg eingeschlagen wird. Führen heißt: selbst mitwandernd, bald an der Spitze der Masse voranschreiten und bald sich unter die Menge mischen. Das kleinste Hindernis, das zu überwinden ist, darf der Aufmerksamkeit des wahren Führers ebensowenig entgehen wie die wichtige Entscheidung, welche Richtung am Scheidewege einzuschlagen ist. Selbst im Geringfügigen und scheinbar Unwichtigen Mittel zur Erreichung des großen Zieles zu suchen und zu finden, das ist echte Führertugend. Darf der Rabbiner sich wirklich damit begnügen, in den wenigen religiös geweihten Stunden durch das flüchtige Wort seine Berufspflicht zu erfüllen, oder muß er sich nicht vielmehr in den Mittelpunkt des ganzen Lebens seiner Gemeinde stellen, hier ratend, dort helfend, stets darauf bedacht, alles in der Richtung auf das jüdische Ziel zu gestalten? SolcherAktivität, die sich ihrer Verantwortung bewußt bleibt und in nicht erlahmendem Schaffen wirkt, wird auch die Autorität, deren der Rabbiner bedarf, nicht fehlen. Das Wort, das er predigt, wird durch seine unerschrockene Betätigung Lebensfarbe erhalten, und, derart konkretisiert, erst eigentliche Wirkungsmöglichkeit erlangen. Dann wird auch eine Forderung auf Erfüllung rechnen können, die an Wichtigkeit der Parole: Los vom Mammon! gleichkommt, Die rechtliche Stellung des Rabbiners im Organismus der Gemeinde muß auf eine sichere Basis gesetzt sein. Der in unserem Sinne tätige Rabbiner kann seine Berufsarbeit nicht leisten, indem er unter dem Gemeindevorstand oder auch nur neben ihm steht. Sein Platz muß an der Spitze der rechtlichen Leitung der Gemeinde sein. Jede Beratung, die dem Wohle der Gemeinde dient, soll in der Regel unter seinem Vorsitz, in jedem Falle mit seinem Wissen erfolgen. Durch seine Persönlichkeit wird der Charakter des Gemeindelebens als einheitlich und jüdisch garantiert sein. Die Ära einer Gemeinde kann dann nicht mehr durch eine Anzahl führender Vorstandsmachthaber bestimmt werden, jede Ära wird dann allerdings auch einen persönlich — nach ihrem Rabbiner — gearteten Charakter tragen; aber sie wird in jedem Falle jüdisch sein. Wir sind uns bewußt, daß diese Forderung nach einer weitgehenden rechtlichen Sicherung der Wirksamkeit des Rabbiners nicht völlig neu ist. Einzelnen tatkräftigen Persönlichkeiten ist es bereits gelungen, unter günstigen Verhältnissen Erfolge in der angegebenen Richtung zu erzielen. Was nottut, ist eine allgemeine Mobilisierung des Geistes zum Kampfe um die Emanzipation des „Herrn Doktor" aus der Stellung eines Kultusbeamten zu der für die Gesundung der jüdischen Verhältnisse notwendigen religiösen Volksführerwürde des „Rabbiners". Ein stichhaltiger Einwand gegen diese Thesen ist allein denkbar. Man wird entgegnen können, daß in dieser Betrachtung der „Rabbiner" in einer Idealgestalt geschaut ist, die er nur selten erreichen wird. Doch

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