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Der Jude · 1921-01-01 · Heft 7 · p. 491

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 7
Article
Der Rabbiner und die Gemeinde
Date
1921-01-01
Page
491 (sequence 1)
Language
German
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BEMERKUNGEN Der Rabbiner und die Gemeinde Man frage in einer kleinen jüdischen Gemeinde Deutschlands nach dem „Herrn Doktor", kein Eingeweihter wird den Fremden zum Arzt, zum „Doktor" weisen. Der „Herr Doktor" ist das westjüdische Synonym für den Rabbiner. Wie fest bereits der Gebrauch des akademischen Titels für den Rabbiner im Bewußtsein der jüdischen Masse des Westens (vor allem in Mittel- und Ostdeutschland, aber auch in anderen Gegenden) verwurzelt ist, läßt sich daraus ersehen, daß auch solche selbständigen Naturen unter den modernen Rabbinern, die auf die Erwerbung des Doktorgrades verzichtet haben, der heute üblichen Benennung nicht entgehen können. Handelt es sich nun hierbei nur um eine Gewohnheit? Ohne jeden Zweifel; aber in demselben Sinne, in dem jede Gewohnheit ein Stück Lebensgeschichte und ein Charakterausschnitt ist. Daher ließe sich von dieser Begriffsidentifikation aus gut ein Rückblick auf die ganze Umgestaltung jüdischen Lebens und Denkens in Westeuropa während des 19. Jahrhunderts gewinnen. Hier soll diese sprachliche Erscheinung lediglich den Mittelpunkt einer rück- und vorwärts schauenden Betrachtung bilden, die der Stellung des Rabbiners im westlichen Judentum gilt. Mit der Metamorphose des „Raw" der früheren Jahrhunderte in den „Herrn Doktor" ist eine Umwandlung seiner Stellung und Bedeutung in der Gemeinde parallel gegangen. Der „Raw" war nicht nur das verkörperte Ideal religiöser Lebensführung und umfassender Thorakenntnis; die Stellung, die der „Raw" innehatte, bedeutete vor allem — selbst nachdem eine feste Entschädigung durch die Gemeinde üblich geworden war — eine Macht und eine Würde. Ohne daß er sich auf eine reale Macht, mit der er beliehen worden wäre, stützen konnte, war er der wirkliche religiöse und nationale Führer seiner Gemeinde. Nur von Seinesgleichen konnte ein Urteil über sein Handeln und Können gefällt werden. Der „Herr Doktor" ist der erste Kultusbeamte seiner Gemeinde geworden. So viel — oder besser: so wenig Macht diese ihm einräumt, nur so weit kann sich sein Wirken erstrecken. Sein Reich wird von der Kanzel und vom Katheder begrenzt, während die Gemeindestube ihm in der Regel verschlossen bleibt. Aus ihr empfängt er seine Dienstanweisung, die für ihn Fatum ist. Hinter dem „Raw" stand die Autorität des traditionellen Judentums, dem „Herrn'Doktor" wird sein Weg durch den Wink des Gemeindevorstandes gewiesen. Das sind jedes Phrasenbehanges entkleidete Wahrheiten, die unfreundlich wirken mögen; aber es sind Wahrheiten, die auszusprechen man sich nur scheut. Auch der Verfasser hätte über diese Tatsachen nur leise geflüstert und nichts laut herausgesagt, wenn ihm nicht die Beachtung des Wortes „tua res agitur" ein persönliches Anrecht zum Reden gäbe. Überdies muß, wem die Zukunft des Judentums eine ernste Sache ist, wie jeder, der einem Ziele entgegen will, genau wissen, wo er steht. Daher darf es hier kein Vertuschen und kein Bemänteln geben. Nur bei voller Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit eignet uns ein Recht, Forderungen, die in die zeitliche Ferne weisen, aufzustellen. Religiöse jüdische Volksführer, nicht gehorsame Kanzelredner sind eine dringende Forderung für die Zukunft des Judentums. Vom „Herrn Doktor" führt kein Weg zum alten „Raw" zurück. Das weiß, wer die Probleme der jüdischen Gegenwart und Zukunft erfaßt hat. Die Autorität des traditionellen Judentums ist dem Klange zu vergleichen, den man einem Kruge entlocken kann. Einmal zerbrochen, läßt sich der Krug aus seinen Scherben wieder zusammenkitten, aber sein Klang ist für immer dahin. Der religiöse Volksführer, den wir wollen, muß aber Autorität haben. Das ist es: er muß sie haben. An Stelle-des passiven „Herrn Doktor" muß der selbstbewußt tätige Rabbiner treten, dem seine unantastbare, von heiligem Feuer erfüllte, im festen Willen unbeugsame Persönlichkeit die Autorität verschafft, die ihm kein Buchstabe mehr geben kann. Znnächst muß er seine Person der Gewalt des Götzen Mammon entreißen. Nach der Meinung des Volkes berechtigt den „Herrn Doktor" sein Amt, für jedes im Ornat ge-

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