Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1920-01-01 · Heft 7 · p. 458

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 7
Article
Aus dem religiösen Leben der Ostjuden
Date
1920-01-01
Page
458 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3101111-3101126-3101132-3102498--1819-3102553
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

458 Samuel Rappaport: es im Ghetto nie einen Vater oder eine Mutter gegeben, die ihr Kind nicht in die Schule, d. h. in den Cheder geschickt hätten. Der obligate Schulbesuch der Jugend (für die männliche ausnahmslos, für die weibliche zumeist) war hier nicht durch ein von außen kommendes Gesetz, sondern durch inneres sittlichreligiöses Bedürfnis diktiert. Es oblag allen jüdischen Eltern — bei Waisen den jüdischen Gemeinden — als allergrößte und heiligste Pflicht, selbst unter den größten Opfern, die Jugend in den Cheder zu schicken. Der geistigen Entwicklung, dem Wissensdrang der Lernenden wurden nie Schranken gesetzt. Wer Fähigkeit und Lust zum Studium verriet, durfte ohne Hindernis, ohne Rücksicht ob reich oder arm, da die jüdische Öffentlichkeit für die Erhaltung der armen „Bachurim" Sorge trug, in die höhere Schule, in die Jeschibah gehen. Der Cheder war die erste und wichtigste Einrichtung, ohne die keine Gemeinde bestehen konnte. Selbst auf den Dörfern, wo nur wenige Juden wohnten, wurde in erster Linie für die Erhaltung eines Lehrers (Melamed) und die Begründung eines Cheders gesorgt*). Der Cheder hat vier Stufen. Wie lange ein Schüler in einer Stufe bzw. Klasse bleibt, hängt von seinem Wissen und seinen Fähigkeiten ab. In der Regel wird die erste Stufe in sechs Monaten, die zweite in i—2 Jahren, die dritte und vierte nach je 1—3 Jahren absolviert. Der Schulbesuch beginnt gewöhnlich nach Vollendung des vierten Lebensjahres. In der ersten Stufe wird das hebräische Buchstabieren und Lesen gelernt (sogenannte Dardeki: Jugend), in der zweiten Stufe Pentateuch samt Raschi-Kommentar, in der dritten Stufe Gemarah (Talmud) mit Raschi-Kommentar und Propheten, in der vierten und letzten Stufe Talmud samt älteren und jüngeren Kommentaren, wie z. B. Tossafot, RAN (Rabbenu Nissim) ROSch (Rabbenu Oscher), Novellen des Maharscha (R. Samuel ben Elieser) usw. sowie auch manche Abschnitte aus dem Schulchan Aruch, insbesonders die Speisegesetze. Die Lehrer sind gewöhnlich für eine Stufe spezialisiert, und wenn ein Schüler eine Stufe beendigt, steigt er dann eine höhere Stufe zu einem anderen Lehrer hinauf. So nennt man die Lehrer je nach ihrer Stufe: 1. Dardeki-Melamed, 2. Chumesch-Melamed, 3. Gemarah-Melamed und 4. Ober-Halacha- Tossafot-Melamed. Im Privat-Cheder wird der Unterricht von den Eltern bezahlt. Für die Nichtbemittelten wird in jeder Stadt ein öffentlicher Cheder mit allen vier Stufen, die sogenannte „Talmud-Thora", aus Gemeinde mittein erhalten, wo die Schüler unentgeltlich den Unterricht genießen. Es kommt aber oft vor, daß auch bemittelte Schüler die Talmud-Thora wegen der guten Lehrer, die dort unterrichten, besuchen. In diesem Falle wird der Unterricht bezahlt. In der Behandlung der Schüler besteht kein Unterschied. Fast in einer jeden Stadt gibt es Frauenvereine, die die armen Talmud-Thora-Schüler beköstigen und bekleiden. Die Unterrichtszeit dauert vom Morgen — etwa 9 Uhr — bis zum Sonnenuntergange. Der Schüler verläßt in der Regel den ganzen Tag nicht den Cheder außer zu Mittag für eine Stunde. Der Diener, der sogenannte Belfer (Behelfer), der zuweilen auch Hilfslehrer ist, bringt den Schülern vom Hause das zweite *) Schon der Talmud (Babli Synhedrin 17b) führt unter den Einrichtungen, die jede Stadt haben muß, auch einen Kinderlehrer (melamed-tinokot) an.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.