Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 5-6
- Article
- Deutschtum und Judentum
- Date
- 1919-01-01
- Page
- 369 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3101111-3101126-3101131-3102286--1695-3102411- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Deutschtum und Judentum 369 daß die Pietät für den ursprünglichen Staat eine rechtliche Verpflichtung bleibe und in ihrer Unverletzlichkeit, wie in ihrer Unvergänglichkeit, dem Völkerrechte gemäß für jedes positive Staatsrecht festgelegt werde". Dieser Gesichtspunkt ist ja gerade für die jüdisch-nationale Auffassung unserer Rechtslage in den Adoptivländern maßgebend. An einer anderen Stelle erörtert Cohen den Konflikt, der zwischen der Pflicht des Individuums gegen sein ursprüngliches Volkstum und seiner Pflicht gegen das Adoptiv-Vaterland besteht. Er sagt: „Wenn ein Volk untergegangen, seinen Staat verloren hat, und nunmehr einem neuen Staat eingefügt worden ist, so besteht der Konflikt zwischen der Anhänglichkeit an den verlorenen Staat und an das fortbestehende Volkstum und dem Gehorsam und dem Anschluß an das neue, das allein autoritäre Staatswesen. Nach welcher Seite zeigt dabei der Wegweiser der Treue? Wenn ein Mensch oder eine Gruppe, die sich regelmäßig ansammelt, auswandert, einem anderen Staate sich anschließt, wie teilt sich alsdann die Treue gegen das ursprüngliche und gegen das, wie man sagt, adoptierte Vaterland? Vielleicht wird an der zweiten Frage die Beantwortung der ersten leichter. Im zweiten Falle wird es außer Zweifel bleiben, daß die Treue auf das eigentliche, ursprüngliche Vaterland zu beziehen ist; der neue Staat, in den man eingetreten, fordert den Gehorsam und die Zugehörigkeit, welche durch eine andere Tugend bezeichnet werden, sie wird uns alsbald beschäftigen. Treue hingegen entspringt der Liebe; und unausrottbar und unverwelkbar muß die Treue auf alle Geschlechter hinaus zu dem Staat und zu dem Volke in den Herzen der Menschen blühen, die aus ihnen entsprossen sind" (Ethik des reinen Willens, S. 557). Diese Betrachtung, die, vielleicht unbewußt, die Lage des jüdischen Volkes treffend charakterisieren :— verlorener Staat und fortbestehendes Volkstum — müßten Cohen zur Anerkennung des Zionismus führen. Cohen lehrt: Der ethische Kulturbegriff ist der Staatsbegriff; das Staatsleben ist die höchste sittliche Gestaltung des Daseins, und nur im Staate gelangt das sittliche Selbstbewußtsein des Menschen zu seinem reinen Ausdruck. Er lehrt aber auch, daß es die sittliche Pflicht des Menschen ist, Treue gegen sein Volk zu bewahren, das seinen Staat verloren hat. Demnach sind die Juden dazu verurteilt, in einem ewigen Konflikt zu leben, im Konflikt zwischen der Treue gegen ihr Volk und das Land der Väter einerseits und der Treue gegen ihren jeweiligen Staat und ihr adoptiertes Vaterland andererseits. Gibt es einen besseren Ausgang aus diesem Konflikt als die Wiedervereinigung des alten Volkes ttiit seiner alten Heimat? Einerseits: „Sein Ich versenken in die Fülle und die Energie der sittlichen Richtungen und Betätigungen, welche in der Einheit des Staates zusammenlaufen, das machen wir zur Direktive für die Bildung des echten Selbstbewußtseins der sittlichen Persönlichkeit" (Ethik des reinen Willens, S. 410). Und andererseits: Unausrottbare und unverwelkbare Treue auf alle Geschlechter hinaus im fremden Lande zum eigenen Volke und zur ursprünglichen Heimat; zum verlorenen Vaterland. Die Kluft wird nicht überbrückt, sondern vertieft und erweitert, wenn man Gehorsam und Treue unterscheidet. Um so mehr als Cohen dle staatsbürgerliche Pflicht nicht als formelle, gehorsame Befolgung der Gesetze versteht, sondern als tiefinnigste Hingabe, als das Versenken des Ichs in die Fülle der Staatsaufgaben, als das Einsetzen aller Kräfte des Individuums für das Wohl Heft 5/6. 2t;