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Der Jude · 1919-01-01 · Heft 5-6 · p. 368

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 5-6
Article
Deutschtum und Judentum
Date
1919-01-01
Page
368 (sequence 11)
Language
German
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368 Jakob Klatzkin: turen zu vertreten und im patriotischen Übereifer die Feindseligkeit auch auf das Gebiet der Philosophie zu übertragen. Wären sie mit der jüdischen Volksgemeinschaft innerlich verbunden, sie würden sich nicht als Feinde gegenüberstehen, sondern als große Söhne des jüdischen Volkes miteinanderstehen, um versöhnend auf die verirrten Geister zu wirken. Und die Wirtsvölker, in deren Mitte wir leben, wären uns — allerdings etwas später — für diese jüdische Haltung eher dankbar als für den vermeintlichen Patriotismus. Aber es ist dies ein heikles Thema, das man vielleicht in einer besseren Zeit wird erörtern können. Wir wollen jedoch die oben zitierten Sätze Cohens auf ihren Sinn prüfen. Die Juden in der ganzen Welt hätten die Pflicht der Pietät gegen Deutschland, das „Mutterland der Seele" aller Juden sei. Nun ist die Verwandtschaft zwischen Judentum und Deutschtum lückenlos hergestellt. Sie haben einen gemeinsamen Vater im jüdischen-christlichen Gotte und ein gemeinsames Mutterland der Seele. Es ist ein altes Lied: „Einen Vater in den Höhen, eine Mutter haben wir. Gott, ihn, aller Wesen Vater, Deutschland unsere Mutter hier" (Rießer). Cohen aber erklärt dieses Hier als das Mutterland aller Juden. Merkt er denn nicht, daß er damit*ein nationaljüdisches Kriterium sanktioniert, das ihn — horribile dictu! — zum Zionismus führen müßte? Er sieht im französischen Juden keinen Franzosen, im englischen Juden keinen Engländer usw., sondern einen Juden, der als solcher Pflichten gegen Deutschland hat, auch wenn sie — wie in unserem Falle — den staatsbürgerlichen Pflichten zuwiderlaufen. Wenn dem so ist, wenn die französische, englische Staatsangehörigkeit den Juden vom deutschen „Mutterland seiner Seele" nicht loszulösen vermag, so kann sie ihn um so weniger vom jüdischen Mutterland seiner Seele**, vom Lande de r Väter 1 oslösen. Was Cohen von den Juden Frankreichs und Englands sagt, muß ja auch für die Juden Deutschlands Geltung haben. Ist das Staatsbürgertum nicht hinreichend, um die Juden in Frankreich und England trotz jahrhundertelanger Seßhaftigkeit und erfolgreicher Assimilation als Franzosen und Engländer anzuerkennen und sie der Pflichten gegen Deutschland — das einen „Rechtsanspruch auf die Juden aller Völker" hat (D. u. J., S. 37) — zu entheben, so kann auch das deutsche Staatsbürgertum die Juden nicht zu Deutschen machen und der Pflicht gegen das historische Mutterland jeder jüdischen Seele entheben. War sich Cohen dieser Konsequenz bewußt? Hat er nicht gemerkt, daß er mit der Statuierung einer Pflicht der Gesamtjudenheit gegen Deutschland den Standpunkt des staatsbürgerlichen Kriteriums aufgegeben und sich auf den Boden des nationalen, ja zionistischen Bekenntnisses gestellt hat? In der neuen Auflage der Schrift macht Cohen weitgehende Zugeständnisse an den Nationalismus. Er unterscheidet Nationalität und Nation. „Staat und Nationalität sind nicht identisch. Staat und Nation sind identisch. Der Staat erst vereinigt die Mehrheit der Nationalitäten zu der Einheit der Nation." Man begreift nicht recht, wozu die Unterscheidung zwischen Nationalität und Nation dienen soll. Sie hat wohl nur den Zweck, die große Korrektur an dem Begriffe der Nation zu mildern und den Widerspruch zwischen dieser Konzession und der früheren Stellungnahme Cohens ein wenig zu bemänteln. Gleichviel, Cohen verlangt, „daß es Völkerrecht werden müsse für jede Naturalisierung,

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