Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1918-01-01 · Heft 5-6 · p. 338

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 5-6
Article
Armenwesen und soziale Fürsorge im Ostjudentum
Date
1918-01-01
Page
338 (sequence 18)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3101111-3101126-3101131-3102282--1657-3102380
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

338 Leo Rosenberg: Bestrebungen zur Reform der ostjüdischen Wohlfahrtsorganisationen machten sich bereits um die Wende des vergangenen Jahrhunderts geltend. Den äußeren Anstoß dazu gab die Aufstellung eines „Musterstatuts für Armenunterstützungsvereine** seitens des russischen Ministers des Innern in einem Erlaß vom 10. Juni 1897.*) Diese Rundverfügung stellt den Gouverneuren anheim, Gesuchen um Bestätigung von nach dem „Musterstatut" gebildeten Vereinen ohne weiteres stattzugeben. Leider tritt auch auf diesem Gebiete der diskontinuierliche Charakter jüdischer Gesellschaftsentwicklung zutage; statt das Alte auf dem Wege organischer Umgestaltung den neuen Anforderungen anzupassen, wurde es durch völlig Neues substituiert. Auf der Grundlage des Musterstatuts wurde bald eine ganze Reihe neuer jüdischer Armenunterstützungsvereine ins Leben gerufen, die dazu berufen zu sein schienen, die alten Institutionen, sowohl die allgemeinen wie auch die speziellen, abzulösen. Auch auf diesem Gebiete gab es schwere Kämpfe zwischen dem Neuen und dem Alten, wobei schließlich die traditionellen Institutionen sich wohl zu behaupten wußten. Es gilt dies namentlich von den durchaus lebensfähigen, wenn auch unzweifelhaft umgestaltungsbedürftigen Organisationen spezieller Art. Immerhin wurden bereits 1902 nicht weniger als 89 neue Gesellschaften gezählt; davon 3 außerhalb des Ansiedlungsgebietes. Sie verteilen sich folgendermaßen: Gebiet Zahl der Gesellschaften Nordwest 37 Südwest 4 Süd 39 Polen 6 Außerhalb des Ansiedlungsgeb. 3 Insgesamt 89 Im übrigen sind die neuen Gesellschaften keineswegs ganz auf den vagen und allzu generell gehaltenen „Musterstatut" zugeschnitten. In der kurzen Zeit ihres Bestehens haben sie sich den eigenartigen Verhältnissen und Zuständen des ostjüdischen Gesellschaftslebens in immer steigendem Maße anzupassen gewußt. Neuerdings gelangte auch in den neuen Institutionen überall das Individualisierungs- und Spezialisierungsprinzip zum Durchbruch, wobei vielfach eine glückliche Fusion mit den traditionellen Organisationen zustande kommt. — Von großem Wert für die wissenschaftliche Arbeit sind namentlich die jährlichen Rechenberichte der neuen Gesellschaften, die ein durchaus zuverlässiges und wohlgesichtetes Material liefern. (Auf den Rechenbericht der Gesellschaft zu Jekaterinoslaw haben wir im ersten Abschnitt Bezug genommen.) Auf die innere Verfassung, die rechtliche Situation und die Leistungen der Gesellschaften möchte ich hier nicht eingehen. Ich verweise in dieser Beziehung auf die zur Veröffentlichung gelangenden „Jahresberichte" der Institutionen; es sei namentlich zur weiteren Information auf die Berichte der Lodzer Gesellschaft, der angeführten Jekaterinoslawer Institution, und ganz besonders auf *) Vgl. dazu den Aufsatz „Jüdische Wohltätigkeit*4 von Janowcki in der Zeitschrift ,,Arbeitshilfe" („Trudowaja Pomoschtsch") Jahrg. 1902. S. 600.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.