Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 5-6
- Article
- Armenwesen und soziale Fürsorge im Ostjudentum
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 334 (sequence 14)
- Language
- German
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334 Leo Rosenberg: „Pauschale" abfinden. Häufig stellt sich die Notwendigkeit heraus, neue Geldeinheiten speziell ad usum der Wanderbettelei zu schaffen, da bei dem ungeheuren Andrang der Wanderarmen auch die kleinsten Münzeinheiten — so die V2 Kopeke, der „Groschen" — bald zu einem für die weniger bemittelten einzelnen Spender unerschwinglichen Gesamtbetrag sich anhäufen. Es wird so eine Art mit dem Stempel der Hachnassat-Orchim-Vereine versehenes Papiergeld für „Beträge" bis zu einer Ve Kopeke ausgegeben, das den Armen bei ihrem Abzug gegen bar eingelöst wird. Damit ist aber die Tätigkeit dieser Vereine nicht erschöpft. Es wird vielmehr auf eigene Faust jede erdenkliche Art von Wohltätigkeit getrieben, und so namentlich auch den Gemilut-Chessed Institutionen ins Handwerk gepfuscht. Die JCA'schen Ermittelungen von 1898 erstreckten sich auf 116 Hekdeschhäusern in den 15 Gouvernements des russischen Ansiedlungsgebietes und nicht mehr als 10 in Polen. Über die Hälfte dieser Armenhäuser entfällt auf Südwestrußland. Die niedrige Zahl dieser Anstalten in Polen dürfte u. a. auf den Umstand zurückzuführen sein, daß die Hekdeschim hauptsächlich aus den Mitteln der „Fleischtaxe" erhalten wurden, die aber in Polen nicht besteht. Sonstige Einkünfte fließen ihnen aus wöchentlichen Beiträgen und Spenden, seltener auch aus Vermächtnissen zu. Die Gesamtzahl der Hachnassat-Orchim-Vereine wurde für die 25 Gouvernements auf 180 angegeben. Im Gegensatz zu den Armenhäusern sind diese Institutionen illegal und wurden daher aus den Mitteln der Fleischtaxe nicht subventioniert. Ihre Einkünfte bestehen ausschließlich aus den Mitgliederbeiträgen. Das Gesamtbild dieser ostjüdischen Armen- und Waisenhäuser ist sowohl in hygienischer wie in sozialer Hinsicht wenig erfreulich. Auch wer im westeuropäischen Armenhaussystem keineswegs ein Musterbild erblickt, muß doch anerkennen, daß die ostjüdischen Institute von diesen das Allerelementarste zu lernen hätten. Seitdem Meister Mendele diese ostjüdische Bettlerrepublik in seiner lächelnd-tränenreichen Art geschildert hat, hat sich hier nichts geändert. Daß die Hachnassat-Orchim-Organisation der ungeheuren Wanderbettelei nicht gewachsen ist, braucht nicht erst hervorgehoben zu werden. Eine jüngst in Wlozlawek stattgehabte Konferenz polnischer Rabbiner zur Behebung des in epidemiereichen Zeiten besonders gefahrvollen Wanderarmenwesens hat wiederum die ganze Ohnmacht der jüdischen Öffentlichkeit dieser Erscheinung gegenüber dargetan. Aussicht auf Erfolg auf diesem Gebiete besteht auch kaum, solange nicht das Übel an den Wurzeln gefaßt ist: die maß- und einsichtslose, aller Reformbestrebungen spottende Privatwohltätigkeit. V. Vereine für Nahrungsfürsorge. "Was auf dem Gebiete der Nahrungsfürsorge seitens öffentlicher Vereine und Anstalten geleistet wird, bildet natürlich einen verschwindenden Bruchteil dessen, was in dieser Richtung tatsächlich geschieht. Wir befinden uns hier im ureigenen Bereich der ostjüdichen Privatwohltätigkeit. Die Speisung der Armen gilt seit unvordenklichen Zeiten— im Talmud erfährt bekanntlich dieser Zweig der Wohltätigkeit eine überaus ausführliche und vielfach überraschend umsichtige und rationelle Behandlung — als vornehmste Pflicht und Aufgabe der Zedaka. Es ist gerade der ausnehmend persönlich indivituelle Charakter dieser Art der Fürsorge,