Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 5-6
- Article
- Armenwesen und soziale Fürsorge im Ostjudentum
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 328 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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328 Leo Rosenberg: Kapital von 100 Rub. aus. Das Zahlenverhältnis zwischen den Kassen hinsichtlich des Umlaufskapitals ist in den verschiedenen Gebieten verschieden. So machen im Süden die Kassen mit einem Kapital bis 500 Rub. 6o%> darüber 4% der Gesamtzahl aus. Kapital über 100 Rub. besaßen insgesamt 26 Kassen — 10% der Gesamtzahl der Darlehenskassen. Sehr spärlich sind die Daten hinsichtlich der Zahl und der Höhe der gewährten Darlehen. Man ist in dieser Beziehung auf die veröffentlichten Rechnungsberichte einzelner Kassen angewiesen. So weisen die Jahresberichte des „Gemilut-Chassed" in Hornel in den Jahren zwischen 23. Februar 1894 und 30. August 1898 über 1208 Darlehensgewährungen mit dem Gesamtbetrag von 14 482 Rub. 50 Kop. aus — das durchschnittliche Darlehen betrug also annähernd 10 Rub. 40 Kop. Von den 1208 Darlehen betrugen 178 je 8 Rubel, 363 je 10 Rub., 116 — 12 R., 206 — 15 R., insgesamt 863 Darlehen. 724 aller gewährten Darlehen schwankte mithin zwischen 8 und 15 Rubel. Die Existenz der Darlehenskasse ist eine inoffizielle und nicht einmal durch einen eigentlichen Verwältungsstatut festgelegt. Hier ist alles Vertrauenssache. An der Spitze stehen die Gabaim, die ohne jede Kontrolle sämtliche Geschäftsfunktionen ausüben: in ihren Händen liegt die Geldbeschaffung und die Gewährung von Darlehen. Sie genießen ein unumschränktes Vertrauen, das noch nie getäuscht wurde. Unregelmäßigkeiten und Veruntreuungen kommen nicht vor. Der inoffizielle Charakter der Kassen bringt sie freilich um wichtige Einnahmequellen (so z. B. aus der „Fleischtaxe") und verursacht auch sonst manche Ungelegenheit. Es ist daher natürlich, daß um das Ende des Jahrhunderts Bestrebungen zur Legalisierung der traditionellen Institutionen sich allerwärts bemerkbar machen. Das ließ sich freilich unter der obwaltenden russischen Gesestzgebung nur schwer und erst nach unzähligen Scherereien durchführen. Es waren denn auch nur wenige Kassen, die den Legalisierungsweg beschritten. Manche Gemilut-Chessed- Kassen — so die in Grodno um die Mitte der neunziger Jahre — wurden in öffentliche Lombards verwandelt, die Darlehen gegen Pfand und 6%ige Verzinsung gewähren. Allein in den meisten Fällen wird die Zinslosigkeit aufrecht erhalten; oft werden die Zinsen bei Abrechnung zurückvergütet. Eine wesentliche Erleichterung der Legalisierung trat erst in den letzten Jahren des vergangenen Jahrhunderts durch die Aufstellung eines Musterstatutes für Wohltätigkeitsvereine seitens des russischen Ministeriums des Innern ein. Dadurch wurde die Legalisierung der Darlehenskassen auf dem Wege einer Liierung mit den Unterstützungsvereinen möglich. Allein dieses traditionelle Kleinkreditwesen erweist sich am Ausgang des vorigen Jahrhunderts dem in fortwährender Steigerung begriffenen Kreditbedarf in Handel und Gewerbe nicht gewachsen. Immer dringender stellt sich die Notwendigkeit einer völligen Reorganisation und Umgestaltung des jüdischen Kleinkreditwesens heraus. Mit den neuen Anforderungen des wirtschaftlichen Lebens geht aber auch die allgemeine Kulturentwicklung Hand in Hand. Die alten patriarchalischen Lebensformen sind im Schwinden begriffen, die Physiognomie des jüdischen „Städtchens" verändert sich. Das an der Grenze seiner Entwicklungsfähigkeit angelangte Alte wird immer mehr von dem Elemente eines Neuen abgelöst. Daß diese Erneuerung nicht auf dem Wege organischer Fortbildung, sondern eben durch diskontinuierliche Neubildung vor sich ging, ist ein Grund-