Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 5-6
- Article
- Armenwesen und soziale Fürsorge im Ostjudentum
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 326 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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3^6 Leo Rosenberg: gut kapitalistische verwandelt wird. Bekanntlich hat die Zins- und Dividendenpolitik der deutschen Kreditgenossenschaften zu ebenso lebhaften wie berechtigten Anfeindungen Anlaß gegeben. In weiten Kreisen bricht sich die Überzeugung Bahn, daß der genossenschaftliche Charakter der Darlehenskassen unter derartigen Umständen in Frage gestellt ist, und daß zum Behufe der in der genossenschaftlichen Grundidee begründeten Ausschaltung jeder Zins- und Dividendentendenz die Unabhängigkeit vom Bankgeschäft vor allem angestrebt werden müsse. Das ist freilich bei den modernen Kreditgenossenschaften mit ihrer auf sämtliche bankmäßigen Operationen und einen ausgedehnten Kreis sich erstreckenden Geschäftstätigkeit leichter gesagt als getan. Die völlige Unabhängigkeit von jedem geschäftsmäßigen Kredit wird den ostjüdischen Darlehenskassen nur durch den Umstand möglich, daß ihre Tätigkeit sich auf einen beschränkten Interessenten- und Funktionenkreis erstreckt. Während die Geschäftstätigkeit einer modernen Kreditgenossenschaft sich außer auf die eigentliche Darlehensgewährung tatsächlich auf das gesamte Gebiet des Depositen-, Hypotheken-, Diskont-, Kontokorrent- und Bürgschaftswesens erstreckt, ist das Wirken der für kleine Handwerks- und Handelsleute bestimmten ostjüdischen Darlehenskassen, entsprechend den Anforderungen einer niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstufe, im großen ganzen auf die Gewährung eines kurzfristigen Personalkredites beschränkt. Die Bedeutung, die die „Gemilut-Chassadim"-Vereine für das ostjüdische Wirtschaftsleben der jüngsten Vergangenheit noch hatten und vielfach noch heute haben, ist kaum zu überschätzen. Von ihrer Tätigkeit hing die Existenzmöglichkeit des ostjüdischen kleinen Handwerkers und Händlers geradezu ab. Beide, Handwerker und Kleinhändler arbeiten in den meisten Fällen ohne jedes Geschäfts- und Betriebskapital. Die geringen, kaum zur Befriedigung der nackten Notdurft ausreichenden Einkünfte machen jede Spartätigkeit unmöglich. Im Bedarfsfalle, handle es sich um einen Vorschuß für den Wareneinkauf, für die Anschaffung von Werkzeugen oder in Notfällen, wären sie sonst ausschließlich auf den lokalen Geldverleiher angewiesen, dessen primitive Skrupellosigkeit jeder Beschreibung spottet Bei einem Darlehen von 50 Rubeln werden dem armen Handwerker 12 Rubel im voraus als Zins von der Schuldsumme abgezogen, die er dann in 50 wöchentlichen Raten von 1 Rubel abzutragen hat. Geraten diese Abzahlungen schon nach der zehnten Woche ins Stocken, dann wird dem Schuldner die Zahlung gegen eine wöchentliche „Extravergütung" gestundet bezw. prolongiert. So einmal verschuldet, vermag er in den meisten Fällen überhaupt nicht mehr, sich von den Krallen des Wucherers zu befreien. Er mag dann übers Grab hinaus tributpflichtig bleiben. Noch schlimmer ergeht es in diesem Falle dem kleinen Geschäftsmanne, dem Ladeninhaber, dessen „Warenlager" den Wert von 15 bis 25 Rubel nicht übersteigt. Von den Erträgen eines derartigen „Umlaufskapitals" zahlt er 2 bis 3 Rubel monatlich Ladenmiete, die gleiche Summe Wohnungsmiete. Um ein Darlehen von 25 Rubeln zu erlangen, nimmt er häufig den Dienst eines bekannten Mittelmannes in Anspruch, der ihm auf einen Schuldschein auf die volle ursprüngliche Darlehensumme im Auftrage eines Geldgebers 22 Rubel 75 Kop. auszahlt — 2 Rubel Zins und 25 Kopeken Vermittelungsgebühr werden im voraus abgezogen. In 25 Wochen wird dann die Schuld in 1 Rubel- Raten abgetragen. 2,25 Rub. stellen an sich eine Verzinsung von ca. 21 °/o> *n