Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 5-6
- Article
- Armenwesen und soziale Fürsorge im Ostjudentum
- Date
- 1918-01-01
- Page
- 324 (sequence 4)
- Language
- German
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324 Leo Rosenberg: russischen Reiche sich erstreckenden Ermittlungen der JCA ergaben für das Jahr 1897 eine Gesamtzahl von 2000 karitativen Gesellschaften und Institutionen. Davon entfällt die Hälfte auf die die dichteste jüdische Bevölkerung aufweisenden Gouvernements des nordwestlichen Gebietes. Auffallend ist die Rückständig- ,keit der polnischen Gemeinden auf dem Gebiete karitativer Organisation, In erster Reihe stehen die Unterrichtsanstalten für arme Kinder, die Vereine für Krankenpflege und gemeinnützigen Darlehenskassen. Auf diese folgen Institutionen verschiedensten Charakters. Wenden wir zunächst unsere Betrachtung den wichtigsten Institutionen spezieller Art zu. Es sind diese: I. ,,Gemilut-Chassadim"-Institutionen (Genossenschaftliche Darlehnskassen). IL „Bikur-Cholim"- und „Linat-Hazedek"-Vereine (Krankenpflege). III. „Talmud-Thorot" (Armenschulen). IV. „Hekdesch"- und „Hachnassat-Orchim"- Anstalten (Armenhäuser, Wanderarmenfürsorge). V. Vereine für Nahrungsfürsorge. VI. Vereine für Bekleidungsfürsorge. VII. „Hachnassat-Kalla"-Vereine (Ausstattung armer Bräute). Es gibt im gesamten Ansiedlungsgebiet (und auch in den von Juden bewohnten Orten außerhalb desselben) keine einzige Stadt und keinen Flecken, in denen nicht einer oder mehrere, an größeren Orten sämtliche dieser Vereine und Anstalten bestehen. Ganz ohne diese Institutionen ist kein ostjüdisches Gemeinwesen denkbar. Von ihnen, gemeinsam mit den Institutionen rein religiös-ritueller Natur, empfängt jede ostjüdische Gemeinde das unverwischbare Gepräge einer einzigartigen sozial-ethischen Eigenart. Im folgenden soll versucht werden, Wesen und Aufgaben jeder dieser besonderen Institutionen zu beleuchten und ihre allgemeine Bedeutung in Geschichte und Gegenwart klarzulegen. I. „Gemilut-Chassadim"-Vereine. Im System der ostjüdischen Wohlfahrtspflege nehmen diese traditionellen gemeinnützigen Darlehenskassen ohne Zweifel die erste Stelle ein. Diese Institution beansprucht nicht allein infolge ihrer eigentlichen Bedeutung für das ostjüdische Wirtschaftsleben, sondern in noch höherem Maße als solche das höchste Interesse. Denn es sei hier gleich von vornherein festgestellt: diese Kassen stellen, tatsächlich ausgesprochene Kreditgenossenschaften dar. Aus ursprünglich rein philanthropischen Institutionen, die sie namentlich in den alten jüdischen Gemeinden Westeuropas — wo sie zuerst entstanden — waren, haben sie sich im ostjüdischen Volksmilieu mehr und mehr zu sozial-genossenschaftlichen Einrichtungen entwickelt, und diesen Charakter tragen sie auch in der heutigen ostjüdischen Gesellschaft. Man darf allenfalls in den gemeinnützigen jüdischen Darlehenskassen die ältesten Formen und die Urbilder*) der modernen Kreditgenossenschaften erblicken. *) Zu den bekanntesten dieser Einrichtungen zählen die vom „Armenkollegium*' der jüdischen Gemeinde zu Hamburg 1816, unmittelbar nach den Krisisjahren 1813 und 1814 ins Leben gerufenen gemeinnützigen jüdischen Darlehenskassen. Die Darlehen wurden zinslos auf Grund von Bürgschaft gewährt. Der Berliner jüdische Kaufmann B. Caspari, der 1844