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Der Jude · 1917-01-01 · Heft 4 · p. 242

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Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 4
Article
Rechtsstellung und innere Verfassung der Juden in Polen
Date
1917-01-01
Page
242 (sequence 10)
Language
German
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242 Moses Schorr: zu vertreten hatte, so wenn es galt allzu hohe Steuern, denen die Judenschaft nicht nachkommen konnte, abzuwenden oder zu mildern, oder gar der Gefahr eines Ritualmord- bzw. Hostienschändungsprozesses zu begegnen. Ein solcher Prozeß, wo immer er stattfand, war ja kein Lokalereignis bloß, sondern war stets mit der Gefahr für die Gesamtheit der Juden verbunden. Hier konnte der Wa'ad nur mittelbar in diskreter Weise eingreifen, und er tat dies vermittels der Person des Schtadlan (Syndikus), einer eigenartigen Amtsperson, deren Aufgabe es war, am königlichen Hofe wie auch während der Tagung des staatlichen Landtages in mehr delikater als öffentlicher Weise die Interessen der Judenschaft zu vertreten, die Stimmung der Abgeordneten auf etwaige in Bezug auf Juden zu erlassende Maßregeln zu sondieren, um ihnen eventuell im voraus begegnen zu können. Ein solcher Schtadlan weilte während der ganzen Landtagssession in der Reichshauptstadt, in entsprechender Weise für seine diskrete Mission ausgestattet. Natürlich wurden für derartige diplomatische Aufgaben nur die angesehensten und repräsentationsfähigen Juden gewählt. Von der umfassenden Tätigkeit, welche der Landtag nach innen entwickelte, ist natürlich an erster Stelle das Schulwesen zu nennen, welches nur dank der besonderen Fürsorge des Wa'ad für die Jugenderziehung in allen Gemeinden aus eine einheitliche Grundlage gestellt wurde und zu so hoher Blüte gelangt ift. Es ist bezeichnend, daß in vielen Protokollen des litauischen Wa'ad — und in denen der Vierländersynode darf man dasselbe gewiß vermuten — die Regelung des Unterrichts den ersten Platz einnimmt. Besonderes Augenmerk wird in diesen Beschlüssen der Erziehung der armen und verwaisten Jugend zugewendet, für deren materielle Erhaltung jede Gemeinde sorgen mußte. In das Gebiet der Kulturtätigkeit des Wacad gehört auch die Zensur der Druckwerke und eine Anerkennung (Haskamäh) von Seiten der am Landtag teilnehmenden Rabbiner war die beste Empfehlung für den Autor. Die einheitliche Organisation des Gerichtswesens in sämtlichen Gemeinden war ebenfalls Gegenstand von Beratungen und Beschlüssen des Wa'ad. Außerdem fungierte während der Landtagssitzung — ganz analog dem staatlichen Landtagstribunal — ein Gerichtshof als höchste Instanz besonders in Streitigkeiten administrativer Natur zwischen den Großgemeinden und den ihnen zugehörigen Filialgemeinden (przykahalki). Eine Reihe von Beschlüssen des Wa'ad betrifft auch die ethischen Verkehrsnormen, namentlich die Redlichkeit in Handel und Wandel, wofür — wie bereits erwähnt wurde — in jeder Gemeinde eine besondere Kommission eingesetzt war, zur Bewachung der Maße und Gewichte. Schwere Strafen wurden für die Überschreitung des Kartenspiel-Verbotes auferlegt, andere Bestimmungen steuern dem übermäßigen Aufwände bei Veranstaltung von Hochzeits- und Familienfesten, dem Luxus in der Kleidung und es wird ganz genau festgesetzt, wie hoch das Vermögen eines Mannes sich belaufen müsse, damit dessen Frau bzw. er selbst einen Zobelpelz bzw. ein Seiden- oder Atlasgewand tragen dürfe. Auf dem Gebiete der Philanthropie war es besonders die Versorgung und Verheiratung von armen und verwaisten Mädchen, die sich der Wa'ad angelegen sein ließ und den Einzelgemeinden nach bestimmten Normen auferlegte. Nicht minder eindringlich prägen die Beschlüsse den Gemeinden ein, die armen Jünglinge, insofern sie sich nicht für geistige Fortbildung eignen, einem praktischen Be-

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