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Der Jude · 1917-01-01 · Heft 4 · p. 240

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 4
Article
Rechtsstellung und innere Verfassung der Juden in Polen
Date
1917-01-01
Page
240 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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240 Moses Schon: Judenlandtages in vollständiger Kontinuität vom Beginn bis zum Ende seiner Wirksamkeit (1623—1764) sogar in einigen Abschriften erhalten geblieben. Sie werden von Dubnow in der „Jewrejskaja Staryna" (Band I und folgengende) als Beilage im Original und in russischer wörtlicher Übersetzung veröffentlicht und bilden die wichtigste und unerschöpfliche Quelle sowohl für die wirtschaftliche wie auch die Kulturgeschichte der Juden Litauens und ihrer mannigfachen Beziehungen zu den Juden Kronpolens im XVII. und XVIII. Jahrhundert.*) Die Wirksamkeit des Judenlandtages. Die vier Hauptfunktionen der Einzelgemeinde, die vorher in großen Zügen geschildert wurden, bieten im kleinen ein Spiegelbild dessen, was der Judenlandtag als Vereinigung aller Gemeinden im großen zu leisten hatte. Und wenn die Gemeindeverfassung von Posen und Krakau angefangen bis auf Wilna und Witebsk zwei Jahrhunderte hindurch eine einheitliche festgefügte, auf autonomer Grundlage aufgebaute Organisation aufweist, so ist diese Einheit eben ein Werk des Judenlandtages, der sie durchgeführt und erhalten hat. Die verschiedenen Tätigkeitsgebiete des Wa'ad im einzelnen zu erörtern ist hier nicht der Platz, wo bloß eine historische Perspektive über die Judenverfassung beabsichtigt ist, und würde übrigens den Rahmen dieser Abhandlung bei weitem überschreiten. Allein es genügt zur Orientierung, wenn wir hier auf zwei Hauptmomente hinweisen, welche die historische Bedeutung dieser Zentralinstitution in der Verfassung der polnischen Judenschaft in das richtige Licht rücken dürften. Analog der Einzelgemeinde hatte auch der Landtag zwei Hauptfunktionen zu erfüllen, von denen die eine nach außen, die andere nach innen gekehrt war. Nach außen war er die legale Repräsentanz der gesamten Judenschaft Kronpolens ebenso wie die litauische Synode die Gesamtheit der Judengemeinde Litauens repräsentiert. Als solche legale Zentralinstitution bildet der Landtag das Bindemittel im Verkehr zwischen den Juden Polens bezw. Litauens als Gesamtheit und dem Staate. Seine Hauptaufgabe bildet hier vor allem die Repartierung der Gesamtsumme der Steuern, welche jeweilig auf dem polnischen Landtage hinsichtlich der Judenschaft beschlossen wurde, auf die Kreislandtage zu verteilen (wdad hagätil)y welche in der Organisation der Juden den staatlichen Sejmiki nachgebildet als Bindeglied zwischen den einzelnen Kahals und dem Zentrallandtag fungieren, die sie dann auf die Einzelgemeinden wieder aufteilen. Nicht minder wichtig aber ist die wirtschaftliche Funktion, die dem Landtage kraft seiner repräsentativen Autorität gestellt war. Galt es doch hier die ökonomischen Lebensinteressen der Gesamtheit zu überwachen, schädlichen wirtschaftlichen Maßnahmen von Seiten der Staatsfaktoren vorzubeugen und, wenn sie trotzdem getroffen wurden, so doch wenigstens die Gefahren abzuwälzen, welche die etwaige illegale Überschreitung dieser Maßnahmen seitens einzelner einflußreicher Juden für die Gesamtheit nach sich ziehen könnte. Wie tief in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einzelnen die Beschlüsse des Wa'ad eingreifen konnten, zeigt gleich eine seiner ersten Beschlußfassungen auf dem *) Eine vorzügliche Abschrift der Protokolle des litauischen Judenlandtages besitzt auch die Gemeindebibliothek in Wilna. Der Verfasser dieser Abhandlung hat sich davon seinerzeit eine vollständige Kopie angefertigt, hat aber von einer Publikation angesichts der vorzüglichen Edition Dubnows abgesehen.

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