Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die jüdischen Gemeinden in Österreich
- Date
- 1917-01-01
- Page
- 160 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3101111-3101126-3101129-3102039--1415-3102090- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
i6o Max Rosenfeld: Von 793460 Mitgliedern in Galizien im Jahre 1900 zahlten die direkte Steuer 89522, während auf 871895 im Jahre 1910 bloß 86245 Mitglieder zahlten. Dasselbe geschieht im Westen, Wien nicht ausgenommen. Die Haupteinnahmen fließen aus den Gebühren und Begräbnistaxen. Schauen wir uns das Budget der Gemeinden an, so sehen wir, daß sie über recht viele Millionen verfügen. In Wien allein sind im Jahre 1903 8x/4 Millionen an Stiftungen in Nominale ausgewiesen; Lemberg,- Krakau, Brünn haben ein Budget von 8x/4 Mill. Kronen. In Mähren, wo nur 44245 Juden wohnen, gibt es 117 jüdische Vereine, die zusammen ein Stammvermögen von 11957772 K und eine Jahresunterstützung von 151729K aufweisen; sie verfügen über ein zehnfach größeres Vermögen als die christliche Wohltätigkeit. Trotz des Riesenfonds der Gemeinden (man kann schätzungsweise 100 Millionen annehmen) ist das Elend der jüdischen Massen in den Gemeinden ungeheuer. Schuld daran ist der Mangel an primitivem sozialen Sinn in der Verwaltung, die plutokratische Herrschaft und die Isolierung der Gemeinden, welche für sich ein besonderes selbständiges Leben führen. Der Mangel an sozialem Sinn zeigt sich in der vornehmsten Aufgabe der Gemeinden, in dem Armenwesen. Anstatt ein gesundes Wohlfahrtssystem einzuführen und der notleidenden, verarmten Bevölkerung mit sozialer Hilfe entgegenzukommen, reicht die wohltätige Hand des Kultusvorstandes ein gelegentliches Almosen in Form von Osterbrot, Holz, Kartoffeln usw. hin, ohne sich um die Opfer der Verarmung weiter zu kümmern. Sie wollen durch Wohltätigkeit lieber zeitweise vielen, als wenigen dauernd helfen. Die vielen Fonds, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, könnten zusammengenommen viel ausrichten. Ferner könnte ein sorgfältig und gewissenhaft ausgearbeitetes Steuersystem auf der Grundlage der progressiven Einkommensteuer erheblich die Einnahmen steigern und schließlich könnte ein Zusammenschluß der Gemeinden ein Riesenwerk zustande bringen. Hemmend greift da die undemokratische Verwaltung ein; die Plutokratie tötet jedes Vorwärtsstreben, jede gesunde Reform, sie erhält sich dank dem schreiendsten Wahlunrechtssystem und der Zusammensetzung der Steuerkommissionen. Das Wahlrecht der Gemeinden trägt alle Merkmale der eigenen und der anderen abgeguckten Reaktion, es ist ein privilegiertes Kurialwahlrecht. Eine Kontrolle ist erschwert, weil die Beitragenden bloß dieses Recht besitzen, die breite Masse ist stumm. III. Reformbestrebungen. Die jüdischen Gemeinden führen, wie erwähnt, ein isoliertes Einzeldasein. Darauf weist auch der Wiener Kirchenrechtslehrer und gegenwärtige Minister für Kultus und Unterricht Dr. Hussarek hin*). Er sagt: „Eine Verfassung der israelitischen Religionsgesellschaft als solcher existiert nicht. Sie besitzt keine gemeinsamen Organe. Nicht einmal die für die Religionsgesellschaften staatlich allgemein zulässige Vereinigung mehrerer Kultusgemeinden zu einem übergeordneten Verbände findet sich, abgesehen von der Institution des mährischen Landesrabbinates, bei ihr. Die israelitische Religionsgesellschaft ist juristisch lediglich die Summe der israelitischen Kultusgemeinden. *) Staatskirchenrecht Leipzig 1899, S. 33.