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Der Jude · 1917-01-01 · Heft 1-2 · p. 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 1-2
Article
Der jüdische Kongress
Date
1917-01-01
Page
12 (sequence 10)
Language
German
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12 Leo Chasanowitsch: Vollmacht zum „Vermitteln" ausstellen, worin sie die Ermächtigung erblickten, sich völlig ins Schlepptau des A. J. C. nehmen zu lassen. Obgleich das Kongreßkomitee den Auftrag zum unmittelbaren Handeln erhalten hatte, zögerte es doch. Es wollte der Welt das Schauspiel eines uneinigen Judentums nicht geben und ließ es auf einen letzten Versuch ankommen. Am 17. Juli fand in Neuyork eine im Einvernehmen mit dem N. A. K. vom A. J. C. eingeladene „Konferenz der Reichsorganisationen" statt zum Zweck der Organisierung eines kongreßfeindlichen Blocks. Da erschien eine Abordnung des Kongreßkomitees mit Brandeis, der inzwischen zum Mitglied des Obersten Reichsgerichtes ernannt worden war, und rief zur Einigkeit auf. Der Erfolg war die Einsetzung einer Subkommission, die mit einer Subkommission des Kongreßkomitees verhandelte und einen „Friedensvertrag" vereinbarte. Bei den Unterhandlungen erwiesen sich aber die an die diplomatischen Kniffe gewohnten Herren vom A. J. C. als die geriebeneren Parlamentäre. Die vereinbarten „Friedensbedingungen" waren geradezu niederschmetternd. Der Kongreß sollte wohl während des Krieges zusammentreten, sollte aber anstatt nationaler Rechte, „Gruppen"-Rechte fordern. Er durfte sich ferner weder mit der Einwanderungsfrage noch mit dem Problem der konstruktiven Hilfsarbeit für die Opfer des Krieges befassen, weil die Assimilanten diese wichtigen Tätigkeitsgebiete der Philanthropie, der Hauptquelle ihrer Macht, vorbehalten wissen wollten. Die Frage eines permanenten Kongresses durfte nicht einmal berührt werden. Was die Zusammensetzung des Kongresses betrifft, so sollte er zum Teil aus von den interessierten Organisationen ernannten Delegierten bestehen. Über das Verhältnis der ernannten zu den gewählten Teilnehmern hätte der erweiterte, 140 Mitglieder zählende Kongreßausschuß zu befinden, der zur Hälfte aus früheren Kongreßgegnern besteht. Einer der Hauptgründe der Zustimmung des Kongreßkomitees zu diesen Bedingungen war der Umstand, daß Brandeis sich von der aktiven Beteiligung an der Kongreßbewegung zurückgezogen hatte (er hatte aus Washington auf Betreiben der um Schiff und Marshall den Wink erhalten, daß es mit der Würde eines obersten Richters unvereinbar sei, sich polemischen Angriffen auszusetzen), wodurch die Leitung der Kongreßbewegung sich plötzlich verwaist fühlte. Die Bestimmungen des „Friedensvertrags" widersprachen so sehr dem Geiste und den Beschlüssen der Philadelphiaer Konferenz, daß das Kongreßkomitee ihn nur unter Vorbehalt der Gutheißung einer Urabstimmung der Delegierten dieser Konferenz ratifizierte. Es war ein verzweifelter Moment. Die Öffentlichkeit, von den endlosen Disputationen angewidert, wollte schließlich Taten sehen. Die Presse trug dem Rechnung und verhielt sich reserviert oder trat offen für die Annahme des „Friedensvertrags" ein. Da entschlossen sich die Poale-Zion, mehr zur Entlastung ihres Gewissens als auf Erfolg rechnend, zu einer öffentlichen Verwahrung gegen den faulen Kompromiß. Sie erließen ein in würdiger Sprache abgefaßtes, eindrucksvolles Manifest an die jüdische Bevölkerung, in dem die Bestimmungen des „Friedensvertrags" kritisch beleuchtet wurden und das die Teilnehmer der März-Konferenz zur Niederstimmung des Kompromisses aufforderte. Der Schluß des Manifestes sei hier wiedergegeben: „Was ist nach diesem Kompromiß von dem geplanten jüdischen Kongreß geblieben außer dem Namen? .. . Eine Zusammenkunft, die in keiner Beziehung aufbauende Arbeit leisten darf, die das Recht des jüdischen Volkes, als eine gleichberechtigte Nation unter den Völkern

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