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Der Jude · 1917-03-01 · Heft 12 (März 1917) · p. 831

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 12 (März 1917)
Article
Grundlagen des Nationaljudentums
Date
1917-03-01
Page
831 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Grundlagen des National Judentums 831 einem Lande; in einer Form, in nationaler Präzision und Prägnanz. Und es meint nichts anderes als ein Todesurteil für das unbodenständige, vielartige, vielgestaltige Judentum der Galuthländer, das nicht mit dem Landesjudentum einheitlich ist Es ist also klar, daß der achad-haamistische Terminus: Zentrum sich mit seinem Begriffe nicht voll deckt, da Palästina nur im ersten Stadium seiner jüdischnationalen Entwicklung als Zentrum für die Diasporajudenheit fungieren wird, jedoch seiner Anlage nach dazu bestimmt ist, mit dem Fortschreiten seiner Hebräisierung die Assimilation in der Peripherie zu begünstigen. Selbst wenn die Diaspora es fertigbringen könnte, den Gang der Assimilation aufzuhalten und sich zu einem nationalen Dasein mit dem Jargon als Volkssprache aufzuschwingen, so wird es mit dem hebräischen Judentum in Palästina nicht eins sein, keine nationale Gemeinschaft mit ihm haben. Unser Volk wird in zwei Gruppen zerfallen, in zwei Judentümer: ein jüdisches Volk im Galuth und ein hebräisches Volk in Erez Israel. Im Laufe von Generationen werden diese Volksverbände eine grundverschiedene Entwicklung durchmachen und sich schließlich zu zwei Nationalitäten auswachsen, die sich immer mehr im Ethos, in Kulturinhalten und Kulturformen voneinander entfernen und abgrenzen werden. Dieses Phänomen einer Zweiteilung ist ja in der Völkergeschichte keine Seltenheit. Es gibt keine stärkere Völkerscheidung als die Teilung in Länder und Sprachen. Es gibt keine nationale Einheit in einer Vielheit von Ländern und Sprachen. Nur die Religion vermag diese Trennung zu überbrücken und eine überterritoriale und übersprachliche Gemeinschaft zu bilden. Ist die Kraft der Religion von uns gewichen, so kann unsere Volkseinheit nur in einer weltlich nationalen Bindung mit den Attributen einer Landes- und Sprachgemeinschaft begründet sein. In keinem anderen als im jüdischen Volke lebt das Bewußtsein einer außerhalb aller räumlichen Grenzen des Nebeneinanders stehenden Volkseinheit; das Bewußtsein einer Einheit in Zerstreuung. In keinem anderen als im jüdischen Volke lebt auch das Bewußtsein einer zeitlich ungeschiedenen Volkseinheit, die von allen Wandlungen und Neuerungen unberührt bleibt; wir haben das Bewußtsein eines einheitlichen Volksganzen seit Erzvater Abraham bis auf unsere Tage, als ob das Judentum in den Jahrtausenden unverändert geblieben wäre, als ob die alten Ebräer — Juden gewesen wären. Es ist das religiöse Einheitsbewußtsein, das uns über die Grenzen von Raum und Zeit vereinigte. Wäre unsere volkliche Gebundenheit territorialer Natur, so wäre unser Volksbewußtsein auf die räumliche und zeitliche Geteiltheit unseres Werdens und auf ihre geschichtlichen Abschnitte eingestellt; und würde mithin einen kleineren Umfang haben. Einst war unser Volk in Stämme eingeteilt; hätte es eine bodenständige Entwicklung genommen, so hätte es sich vielleicht in mehrere und wohl sicherlich in zwei Volksstämme — Israel und Juda — gespalten. Mit der Vertreibung aus dem Lande erstarkte in ihm das religiöse Volksbewußtsein, das alle früheren Spaltungen nnd Ansätze nationaler Gliederungen und Neubildungen verwischte, vertilgte. Noch bestehen und gelten wir als volkliche Geschlossenheit auf Grund der alten religiösen Bindung, wenn auch diese längst gelockert ist. Es ist das Gesetz der Trägheit, das hier in Sein und Schein wirkt. Wird aber das jüdische Volk

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