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Der Jude · 1917-03-01 · Heft 12 (März 1917) · p. 805

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Journal
Der Jude
Volume
1 (1916-1917)
Issue
Heft 12 (März 1917)
Article
Die religiöse Forderung des jüdischen Nationalgedankens
Date
1917-03-01
Page
805 (sequence 5)
Language
German
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Die religiöse Forderung des jüdischen Nationalgedankens 805 den starren Krampf des Märtyrertums, nur dem „Gesetze" des Buches hingegeben, das es nicht genugsam gehütet. In der Einsamkeit der Zerstreuung lebend, unter tiefer Sammlung aller Vorsätze, klammert es sich in innerer Reinheit an den einstigen Adel seiner wahren Erwähltheit. Zugleich muß der*Verfall des Staatswesens und die Zerstreuung in alle Welt eine jähe Herabstimmung des religiösen Strebens, das sich der anationalen Entfaltung verschließt, und eine einseitige Erstarrung des zurückbleibenden Judentums nach sich ziehen. 3. Die judenchristlichen Formungen, die indes frei vom alten Judentum wirken, fördern einen gigantischen Kampf der religiösen mit der nationalen Organisation zutage. In der nationalen Umformung der judenchristlichen Lehre nach Lehrgehalt und Zeremonialform, in der Revolutionierung der staatlichen Verfassungen durch das priesterliche Element des Judenchristentums treten die ältesten Anfänge des modernen Nationalgedankens Europas auf. Die altjüdische Religion hatte eine dem Volke und seiner religiösen Produktion völlig adäquate, freie Lebensform. Die reine Theökratie war als Staatsverfassung entwicklungsfähig, da sie die ständige Kontrolle der Staatsgewalten vorsah, so daß weder Königtum noch Priester tum überwuchern konnten, ohne daß die freie Prophetie hiergegen Stellung genommen hätte. Auch nach dem Unter gange der freien Prophetie im Spätjudentum war der Priesterherrschaft durch innere religiöse Volksbewegungen und deren Führer Schranken gesetzt. Immerhin konnte das Judenchristentum später eine festgefügte hierarchische Organisation übernehmen. Wenn aber die judaistische Religionsform festgefügt, die priesterliche Verfassung erprobt war, die Demokratie der Synagoge agitatorisch wirken konnte, so war dies doch kaum den zahlreichen Fremdvölkern angepaßt. Die Kämpfe um Lehrgehalt und Hierarchie, insbesondere um nationale Selbständigkeit, führen bald zu Schismen, zu christlichen Landes- und Nationalkirchen. Dem mittelalterlichen Menschen Europas konnte nämlich eine anationale Tendenz des Christentums jtiur insolange aufgezwungen werden, als die nationale Entwicklung zur Abwehr noch nicht erstarkt war.! Die Entwicklung des Landesfürstentums aber als Vorläufer gesellschaftlicher Standeskämpfe führt zur Vereinigung der jeweils interessierten Stände im Staatsgedanken, unter Zurückdrängung der anationalen, imperialistischen Religionsorganisation des Christentums, die als konfessionelle Religionsgesellschaft lediglich personale „Ideengemeinschaft" ohne Machtelement werden soll. Im deutschen Volke erfolgte die nationale Abwehr durch den Protestantismus ziemlich spät, während das römische Christentum im Orient und Osteuropa Jahrhunderte früher national umgestaltet worden war. Die konfessionelle christliche Religionsgesellschaft, eine juristische Person innerhalb des modernen Staatswesens, ihrem Lehrgehalte nach vom Nationalen losgelöst, befestigt ihrerseits die ausgemerzten jüdischnationalen Bestandteile ihres Lehrgehaltes durch die völlige Rezeption des Nationalgedankens der nächsten Umgebung, so daß die Interessengemeinschaft zwischen Nationalstaat und Nationalkirche im Idealfall sehr innig wäre. Da aber der nationale Einheitsstaat nicht allgemein gelingt, sondern die völkischen Gemeinschaften teils in mehrere Staaten verteilt sind, teils mehrere Nationen in einem Staatswesen vereinigt erscheinen, ist

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