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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1938-10-01 · 1 (10.1938) · p. Seite 5

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
17 (1938)
Issue
1 (10.1938)
Date
1938-10-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 1 Oktober 1938 „Jüdisches Gemeindeblait für Frankfurt" Seite 5 Ausführung aller Glaserarbeiten wie: Reparaturen von Fensterscheiben, Verkittungen, Instandsetzung von Glasdächern, Einrahmungen, Autoscheiben. Smzirü. Clemens Kahn^ entweder zum abgelaufenen geschlagen werden, der infolgedessen 30 Tage zählt, oder zum kommenden Monat, wodurch der abgelaufene Monat nur 29 Tage haben darf. Würde man nun die jüdischen Monate in jedem Jahre abwechselnd 29 und 30 Tage lang sein lassen, so würde das, wegen des Restes von 44 Minuten, zy2 Sekunden, in drei Jahren ein Minus von 8 bis 9 Stunden ergeben. Deshalb wird alle drei Jahre der Monat Marcheschwan um einen Tag verlängert, so daß die drei Monate Tischri, Marcheschwan, Kislew hintereinander je 30 Tage haben. Das beireffende Jahr heißt dann ein überzähliges Jahr (Schonoh schelemoh) und zählt 355 Tage. Um einer anderen Ausgleichung (Verschiebung, dechijoh) willen, die auf der Notwendigkeit der Verschiebung des Roschhaschonoh-Festes beruht, das aus halachischen Gründen nie auf einen Sonntag, Mittwoch oder Freitag fallen darf, gibt es neben dem regelmäßigen und überzähligen noch ein mangelhaftes Jahr mit 353 Tagen, in welchem der Monat Kislew nur 29 Tage haben darf, so daß in einem solchen Jahre Marcheschwan, Kislew und Tewet hintereinander nur 29 Tage haben. Nicht zu verwechseln mit dieser verhältnismäßig geringfügigen Aenderung der Dauer einzelner Monate ist die viel tiefer einschneidende Einsetzung eines ganzen Schalt- Mohats, was innerhalb eines Zyklus von 19 Jahren siebenmal, also etwa alle drei Jahre geschehen muß. Der Grund liegt für den Einsichtigen auf der Hand. Das Sonnenjahr zählt, wie wir gesehen haben, rund 365 Tage, das regelmäßige Mondjahr dagegen nur 354 Tage. Das ergibt in jedem Jahre eine Differenz von rund 11 Tagen für das Mondjahr. Diese 11 Tage betragen im zweiten Jahr schon 22, im dritten Jahre 33 Tage, also mehr als ein jüdischer Monat. Die Folge wäre, daß>nach Verlauf von zehn Jahren Pessach, das Frühlingsfest, mitten in den Winter fallen müßte. Um dies zu verhindern, wird, wie gesagt, ungefähr alle drei Jahre ein ganzer dreizehnter Monat, ein zweiter Adar, vor dem Frühlingsmonat Nissan eingeschaltet. Und das betreffende Jahr heißt dann ein Schaltjahr (meubereth). Ursprünglich wurde jeder Monatsanfang durch mündr liche Zeugenvernehmung vor dem Synhedrin festgesetzt. Weil es in der Heiligen Schrift heißt: Dieser Mond (Monat) sei euch der Anfang der Monate, und weil dieses Wörtchen „diese r" ein Demonstrativpronomen ist, folgert der Midrasch (die Deutung), daß man gleichsam mit dem Finger auf den Mond deuten, daß man ihn leibhaftig sehen müsse. Und so saß denn an dem strittigen Tage, der entweder der letzte des alten Monats, oder der erste des neuen Monats war, das Synhedrin in einem großen Hof, der Bet-Jaasek genannt wurde, in Jerusalem und nach der Zerstörung Jerusalems in den anderen Orten, wo das Synhedrin tagte, und harrte der Zeugen, die auf den nahen Bergen gespannt darauf warteten, bis sie die neue Sichel des Mondes erblickten. Jeder Jude, der nicht mehr als eine Tagereise vom Sitze des Synhedrins entfernt war, hatte die religiöse Pflicht, die Beobachtung der neuen Mondsichel dem Synhedrin sofort mitzuteilen. Den Zeugen wurde jede denkbare Erleichterung zuteil. Sogar am Sabbat, an dem man sonst sich nur unweit von seinem Orte entfernen durfte, wurde den Zeugen das Reisen erlaubt. Bei ihrer Ankunft wurden die Zeugen festlich bewirtet, und es entstand geradezu ein Weitstreit unter den Zeugen, wer dem andern beim Synhedrin zuvorkomme. Ein Ehrgeiz, der einmal zu einem schwer bedauerlichen Ereignis führte. Nun wurden aber die Zeugenaussagen nicht ohne weiteres vom Synhedrin angenommen, sondern dieses prüfte die Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit durch mancherlei verfängliche Fragen und verglich die Aussagen mit den kalendarischen Berechnungen, die in der Patriarchenfamilie Hillels bekannt waren. Stimmte die Aussage der' Zeugen mit der astronomischen Berechnung überein, so wurde der betreffende Tag als Neumond feierlich eingesetzt und verkündet. In diesem Fall hatte also der abgelaufene Monat nur 29 Tage. Trafen hingegen keine Zeugen an dem strittigen Tag ein, so gehörte der betreffende Tag noch zum laufenden Monat, der dann 30 Tage zählte. Die feierliche Verkündung des Neumonds erfolgte durch den Patriarchen, indem er ausrief: „mekuddosch (geweiht)", worauf das rings versammelte Volk einstimmte: „mekuddosch mekuddosch". Alsdann wurde für die weiter entfernt Wohnenden der Neumond durch Posaunenschall und später.durch Absendung von Boten an die umliegenden Gemeinden verkündet. Wohin aber die Boten nicht rechtzeitig gelangen konnten, insbesondere zu den babylonischen Gemeinden, wurde die Einsetzung des Neumonds durch Bergfeuer, die von Gipfel zu Gipfel loderten, angezeigt. Das war die damalige Art telegraphischer Meldung. Diese Feuerzeichen, die übrigens für die jüdischen Gemeinden in Aegypten, Kleinasien und Griechenland und noch entferntere Länder nicht sichtbar waren, weshalb diese Gemeinden der Diaspora schon frühzeitig zwei Neumondstage feierten, um den richtigen Tag nicht zu verfehlen, wurden endgiltig unter dem Patriarchat des Rabbi Jehuda, genannt ha-Kaddosch, etwa im Jahre 170 nach der gewöhnlichen Zeitrechnung, abgeschafft. Denn damals spielten die feindlichen Samaritaner den Juden den heimtückischen, Schabernack, zur Unzeit auf den Bergen Feuersignale zu geben, wodurch sie die jüdischen Gemeinden irreführten. Seitdem wird, außerhalb Palästinas, da man über den richtigen Neumondstag, soweit er durch mündliche Zeugenaussagen festgestellt wurde, im Zweifel war, jeder Neumond und dementsprechend jeder mosaische Festtag an den beiden strittigen Tagen begangen, und der zweite Festtag erhielt den Namen „Jomtob scheni schel Goliot" „der zweite Feiertag der Zerstreuten". Nur zwei Ausnahmen wurden dabei gemacht, die eine, was Palästina, die andere, was die Länder der Zerstreuung betrifft. Roschhaschonoh nämlich wird auch in Palästina am 1. und 2. Tischri gefeiert. Denn Roschhaschonoh ist das einzige Fest, das mit dem Neumond zusammentrifft, und das Synhedrin konnte sich doch an dem Tage, der möglicherweise schon Festtag war, unmöglich zu einer Ratstagung versammeln. Darum wurden die beiden Tage Roschhaschana als ein ausgedehnter Tag (Joma arichta) gerechnet. Die zweite Ausnahme ist Jomkippur, der schon wegen des Fastens, das man nicht auf zwei Tage ausdehnen wollte, auf den Tag festgesetzt wurde, von dem man durch astronomische Berechnung wußte, daß es der richtige war. Um die Frage, ob man sich nach der Zeugenaussage oder nach der astronomischen Berechnung, wenn diese die Aussage der Zeugen nicht bestätigte, bei der Festsetzung des Neumonds richten solle, war einst, zur Zeit des Patriarchen Gamliel II. (80-116 nach d. g. Z.) ein gelehrter Streit ausgebrochen, von dem die Mischna (Roschhaschonoh II, 8) berichtet: Es kamen einmal zwei Zeugen und sagten aus, sie hätten den Neumond gesehen, während er in Wirklichkeit aber nicht sichtbar war. Rabbi Gamliel aber, der sich wohl nach der Vorschrift richtete, den Neumond auf mündliche Zeugenaussage hin festzusetzen, ließ ihr Zeugnis gelten. Da rief Rabbi Dosa ben Hyrkanos: es sind falsche Zeugen! Und Rabbi Josua ben Chananja stimmte dem bei. Rabbi Gamliel aber entbot dem Rabbi Josua: Ich befehle dir, daß du an dem Tage, auf den nach deiner Berechnung der Versöhnungstag fällt, mit Stock und Geldtasche zu mir kommst. Rabbi Josua war über diese Zumutung außer sich. Erst das Zureden des Rabbi Akiba und des Rabbi Dosa ben Hyrkanos, die beide auf die gefährdete Autorität des Patriarchen hinwiesen, bewirkte, daß tatsächlich Rabbi Josua sich dem Befehl des Rabbi Gamliel fügte. Als Rabbi Josua bei diesem mit Stock und Geldtasche an dem Tage eintrat, auf den nach seiner Ueberzeugung der Versöhnungstag fiel, stand Gamliel auf, küßte ihn auf's Haupt und sprach zu ihm: Komm in Frieden, mein Meister und Jünger/ mein Meister an Weisheit und mein Jünger, indem du mein Wort gelten ließest. Die mündliche Zeugenaussage, die schon von der Zeit

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